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Ach was? – Einnahmen, Einkünfte und Einkommen — 19 Kommentare

  1. Endlich Peter , war ja auch längst mal ÜBERFÄLLIG .

    Evt. wird damit auch deutlich , das nicht oben bei den Einnahmen
    unbedingt ein Sparpotenzial , liegen muss . Sondern eher “ dazwischen “
    bevor man am ENDE = IMMER , beim zvE landet , und zwar , für EIN VAJ .
    zvE 2018,2019,2020,2021………………………

    Ich versuchs mal anhand eines Beispiels
    Z.B. da hat Jemand “ Einnahmen “ aus Renten z.B. 1000,00 Euro/mon. ,
    dazu noch “ Einnahmen “ aus Kapitalvermögen , z.B. 1000,00 Euro/mon.
    wie könnte dann die A) Steuer-ZAHL-last aussehen ???
    Und bei B) mit einen noch FREI zu verbrauchenden Erbe , von z.B.
    400k ???

    Bei Renten z.B. Einnahmen nach bb) Ertragsanteilsversteuerung
    z.B. 50% ( Nur Beispiel damit es deutlicher wird ) , somit sind
    50% = 500,00 Euro/mon. überhaupt nicht zu berücksichtigen , da
    es sich hierbei um eine Rückzahlung des Kapitals , und nicht der
    Zinsen ( = Erträge ) handelt . Somit 500,00 Euro Steuerfrei ,
    500,00 Euro sind dem normalen zvE Steuersatz zu unterwerfen .
    Somit FA-Sicht für Einkunft = 500,00 Euro/mon. = 6k p.a. .
    ( Keine Steuerzahllast da unter Freigrenze )

    Dann noch z.B. 1000,00 Euro Kap. Einkunft . Hierbei Teilung der
    Zahler auf § 27 Zahler und Normal Zahler . Auch hierbei findet
    wieder eine Aufteilung analog der Renten statt . 500,00 Euro/mon.
    §27 Zahler = bei FA Sicht für Einkunft , da aus Einlagenkonto
    gezahlt wird = Null . Somit bleiben die 6k p.a. mit 800,00 Euro
    Sparerfreibetrag = 6k – 0,8k = 5,2k p.a. = neue Sicht FA für Einnahme .

    Somit nach FA Sicht , von 2k/mon. Einnahmen , Rest von 11,2k p.a.
    zu sehen . Nun kommen aber noch die Sonderausgaben , in Form von
    z.B. KV/PPV oder auch Renteneinzahlungen als Vorsorgeaufwendungen .
    Ich gehe mal von z.B. 400,00 Euro/mon. = 4,8k p.a. aus , somit
    11,2k p.a. – 4,8k p.a. = 6,4k p.a. an zvE.
    Da wohl noch in Grundfreibetrag ca. 9k p.a. , Steuerzahllast = 0 .
    ( Wohlgemerkt bei Einnahmen von ca. 2k/mon. )

    Und noch eine “ Randbemerkung “ . Sollte ein EFH/WE welches bereits
    bezahlt ist , bewohnt werden , so muss der “ Vorteil “ des WOHNENS
    ja nicht mehr verdient werden . Somit ist z.Zt. auch einen Einkunft
    durch ersparte Miete , noch nicht bei den Einnahmen von FA Seite zu
    sehen ( Grundsteuer und Sonstiges , muss aber trotzdem gezahlt werden ) .

    Somit wäre eine Einnahme , bestehend aus z.B. 1k Rente nach bb)
    mit 50% Ertragssteueranteil , sowie ein Einkommen aus Kap. aus
    Zahlung Einlagenkonto §27 von 500,00 Euro/mon. , weitgehend für
    FA , unerheblich . Die Beispiele können beliebig fortgesetzt
    werden . Daher ist es m.M.n. auch relativ SINNVOLL , sich vor
    dem Aufbau der Einnahmen aus z.B. einen Kap. Stock , ein passendes
    Szenario , für die Ankunft der daraus entstehenden Einnahmen ,
    und auch den “ Auswirkungen “ auf das zvE. vorzustellen .
    Auch wenn “ DAS “ noch manchmal , weit in der Zukunft liegt .
    ( Aber so betrachte ICH immer meine kleinen Puzzel-Steinchen )

    Zählen für das FA , wird IMMER das zvE . Und das muss nicht
    zwingend mit den Einnahmen ( und Ersparnissen , z.B. Miete ) ,
    GLEICH sein . Ich bin BISHER , jedenfalls mit einem vgl. DS
    Rentner zvE , recht gut ( mal 2 Personen ) klar gekommen .
    ( Auch wenn die Einnahmen t.w. deutlich höher waren )

    Das ist übrigens auch ein Grund , warum ICH , die Langlebigkeits –
    Versicherungen , sowie auch den Kap. Stock , sowie auch die dafür
    notwendigen “ Einzahlungen “ , immer bei den Vermögenswerten , mit
    betrachte ( mit z.Zt. vgl. 70RPs Paarsicht /2 = Einzelsicht = IM PLAN
    mit Luft , die 20 fehlenden RPs , ggf. auch auf zvE-Sicht bei Bedarf
    = ggf. zu hohe Einnahmen im VAJ , dann anzupassen ) . Aber selbst
    Regel-Einnahmen , bei “ Betreut “ , würden wohl schon die 20 vgl. RPs
    auf Regel-Renten-Erstbezugstermin , ergeben . Somit vermutlich nicht
    nur “ IM PLAN “ , sondern vermutlich Plan-Übererfüllung = NIX DA ZU
    MACHEN , sondern bei anderen Möglichkeiten “ dazwischen “ suchen .
    So wären zumindest meine “ Ansichten “ betr. Einnahmen , Einkünften ,
    Einkommen und auch zvE . Und die 400k Erbe/Schenkung von oben = B) , könnten
    dann ZUSÄTZLICH , jeden Monat , ohne Last , einfach “ MITVERBRAUCHT “ werden .
    Mit z.B. 2k/mon. = 200 Monate lang = KEINE zvE Erhöhung ( = 16,66 Jahre ) .
    Und die zvE Einnahmen , würde n.w.v. bei Null Euro Zahllast liegen .

    Evt. braucht man ja auch in einem Monat von den Kap. Stock 400k nur
    100 Euro , in einem anderen Monat 3900 Euro , aber beim zvE , IMMER
    EGAL . Somit müsste eigentlich leicht zu sehen sein , das nicht die
    “ Einnahmen “ relevant sind , sondern lediglich das zvE .
    Und wer “ DAS “ alles sieht , hat m.M.n. gute Chancen , bei einem zvE
    zu landen , was “ Dauerhaft “ in einem tragbaren Rahmen liegen könnte .
    Aber auch als Rentner , immer noch , eine “ INDIVIDUAL SICHT “ .

    LG Det

    • Danke für die Beispiele. Sie zeigen, wie man bereits mit der Gestaltung der Einnahmen einen Einfluss auf das zu verst. Einkommen (und damit auf die Steuerlast) nehmen kann.

      Aber nicht immer ist das zvE das Ziel der Betrachtung! Es gibt hier viele Situationen, bei denen es auf die Einkünfte ankommt. So z.B. bei der Berechnung der KV/PV-Beiträge eines freiwillig gesetzl. Versicherten. Hier zählen nur die Einkünfte. Das zvE spielt keinerlei Rolle. Von daher kann man eben mit erhöhten Sonderausgaben die KV-Beiträge nicht beeinflussen.
      Ein anderes Beispiel wäre die Fünftelregel bei einer Abfindung. Diese Steuervergünstigung gibt es nur bei einer Zusammenballung der Einkünfte.
      Der Einkünfte! Nicht etwa des Einkommens. Darum ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen.

      Gruß, Der Privatier

  2. Vermeidung von Abkürzungen, Leerzeichen und „schreiender“ Grossschreibung, Berücksichtigung von Kommaregeln (mindestens jedes 2. dürfte überflüssig sein) sowie die Verwendung des automatischen Zeilenumbruchs – und schon dürfte der erste Kommentar übersichtlich und sehr gut von jedem lesbar sein.
    Aber in dieser Form ist es mE eine Zumutung für den Leser, mag der reine Inhalt noch so informativ sein. Sorry, aber ich überspringe diese Beiträge grundsätzlich.

    • Hallo ThomasH
      Sorry wenn ich mal wieder blöd geschrieben habe .
      ( Wieder zu faul ) Überspringen ist ja auch eine
      simple Möglichkeit . Kann ja jeder für sich wählen .
      Abkürzungen und “ mE “ passt meines Erachtens auch 😉
      Schönes Wochenende .

      LG Det

  3. „Sorry, aber ich überspringe diese Beiträge grundsätzlich.“
    Ich auch, sie sind für mich unleserlich und deshalb auch meistens unverständlich.

  4. Guten Tag,
    Verrechnung von Verlusten, was ändert sich 2020 (eventuell)?
    Wertlos-Ausbuchungen aus einem Depot oder Übertragung an Dritte sollen pro Jahr nur noch bis zu 10000€ steuerlich anerkannt werden. Entsprechende Gesetzgebung soll in zweiter und dritter Lesung am 13.12.2019 vom Parlament beschlossen werden.
    Alles schön „verpackt“ unter „Gesetz zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung“. Danach muß alles noch den Bundesrat passieren.

    Gruß
    Lars

  5. Hallo,

    bei Kapitalauszahlung der Betriebsrente (im Vertrag stehtJan. nach Renteneintritt) ist die Fünftelregelung ausgeschlossen bzw. die Summe dafür zu gering.
    Wenn die Versicherung bereit ist, diese Summe nachträglich auf zwei Jahre auszuzahlen, wird das FA das sicher NICHT anerkennen? Habe darüber leider nichts gefunden…

    LG

  6. Hallo zusammen,

    ich mache z.Z. ein „Dispojahr“. Abfindung erhalten, für 2022 kein Einkommen, kein ALG.

    Da ich im Januar nach Vietnam auswandere, muss ich entsprechend einiges loswerden. (bsp. über ebayKleinanzeigen) Es sind viele Alltagsgegenstände, sei es Elektrogeräte, Bücher, Dekozeugs, usw.

    Sowie ich verstanden habe, darf ich in dem Fall bis zu ca. 16.000€/Jahr veräußern mit Sachen die älter als 1 Jahr sind und ohne „Gewinn“ verkauft werden. (da die Anschaffungspreise höher waren)

    Ich besitze aber nebenbei eine umfangreiche Sammlung an Pflanzen, die ich leidenschaftlich Pflege. Viele wurden vermehrt und habe, bedingt durch den Wachstumsschub an „Wert“ gewonnen. Es heißt, es gibt Pflanzen die ich damals ausgesät habe (für wenige Euros/Samen) die nun aber durchaus für 20-30€ über den Tisch gehen könnte, da bereits 3,4,5 Jahre alt und Adult.

    Wir verhält es sich hierbei? Kann mich da jemand aufklären? Es gibt keine Rechnung der Samen, da die auch getauscht werden mit anderen Sammlern, auch sind die „Kosten“ über die Jahre nicht zu 100% zu ermitteln bzw. belegbar. (Wasser, Strom für die Lampen, usw.)

    Wie soll ich mich hier am besten verhalten, damit ich selber kein Faux-Pas begehe?

    Es geht hier nicht um 500 Stk. der gleiche Pflanze, sondern um einzelne Nachzuchten (von 20 versch. Arten jeweils 1-2 Nachzuchten)

    Danke und Gruß,

    Paul

    P.s: Und doch, Geld kann durchaus auf den Bäumen wachsen, lol 😀

  7. Hi Privatier,

    ich will ja eigentlich nicht Jehova rufen, aber Du schriebest:
    „[…] sich die Beiträge zur freiwilligen gesetzl. Krankenversicherung nach den Einkünften […] richten.“
    Sollte das nicht „EINNAHMEN“ heißen? (siehe § 240 SGB V – „Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder“)

    • Die Anmerkung ist durchaus berechtigt. Ich möchte aber an den einleitenden Satz zu Beginn des Beitrages erinnern, in dem es heisst:
      „Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass ich in diesem Beitrag ausschliesslich auf Definitionen aus dem Steuerrecht eingehen werde. Es gibt nämlich durchaus leicht abweichende Bedeutungen, je nachdem in welchem Zusammenhang die hier erläuterten Begriffe verwendet werden.“

      Und gerade im Sozialrecht gibt es immer wieder abweichende Definitionen. Hin und wieder wird allerdings auch dort ganz konkret auf die Regeln im Steuerrecht Bezug genommen.

      Gruß, Der Privatier

  8. Hallo, ich habe ein Thema, das ich in der Systematik nicht wiederfinde. Angenommen ich nutze mein Privatier-Dasein, um noch ein Studium anzutreten, mit dem ich voraussichtlich im aktiven Berufsleben noch Einnahmen erzielen könnte, zB weil nach Studienabschluss bis zur Rente noch über zehn Jahre sind. Normalerweise könnte man das als Werbungskosten ansetzen, wenn man Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit hat. Was aber, wenn die Einkünfte nur noch aus Mieten und Dividenden bestehen? Dann könnte ich wahrscheinlich nur solche Studienkosten geltend machen, die zu mehr Einnahmen bei eben den Mieten oder Dividenden führen, zum Beispiel ein Finanzstudium oder ein Immobilienkurs? Oder könnte es auch ein ganz anderes Studium sein, das nichts mit Mieten und Dividenden zu tun hat? Wahrscheinlich würde das Finanzamt dann sagen, dass man die die Kosten einreichen darf, aber verrechnen kann man sie erst Jahre später, wenn und falls man nach dem Studium tatsächlich Einnahmen erzielt, die auf dem Studium basieren? Also rückwirkend?

    • Moin Batonade,

      “ Oder könnte es auch ein ganz anderes Studium sein, das nichts mit Mieten und Dividenden zu tun hat? Wahrscheinlich würde das Finanzamt dann sagen, dass man die die Kosten einreichen darf, aber verrechnen kann man sie erst Jahre später, wenn und falls man nach dem Studium tatsächlich Einnahmen erzielt, die auf dem Studium basieren? Also rückwirkend?“

      Werbungskosten
      Welches Studium Du anstrebst, ist völlig egal, (beachten: Erstausbildung vs. Zweitausbildung) kann also auch ein „technisches“ Studium sein. Und bei „Werbungskosten“ gibt es auch einen Verlustrück-/ aber auch Verlustvortrag. Im Internet findest du eine Menge Literatur zu diesem Thema. Hier eine kleine Auswahl:

      https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/f/fortbildungskosten/

      https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/verlustvortrag-als-student/

      Gruß
      Lars

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