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Kap. 10.8.2: Besteuerung von Kapitalerträgen — 3 Kommentare

  1. Ich habe heute eine Frage, die hier möglicherweise nicht reinpasst.
    Jedoch habe ich hier auch schon Antworten gesehen, die unglaublich gut; und auch nicht reingepasst hätten.

    Es geht um die Übertragung (Schenkung) von Immobilien an ein Kind.

    Es geht bei der Frage lediglich darum, wie ein Nießbrauch (dieser ist ja vom Wert der Immobilien bezüglich der Schenkungssteuer abziehbar) abgezogen bei vermieteten Immobilien. Dabei geht es lediglich darum, woraus, also „aus welchem Zeitraum“, der Wert der Einkünfte „genommen“ wird.

    Im Internet findet man immer wieder, dass die Kaltmiete maßgeblich sei. Dies ist aber nicht richtig, sondern nur eine Vereinfachung.

    Abgezogen werden wohl die Einkünfte (grob gesagt: Mieteinnahmen minus Ausgaben).

    Dieser Wert x 12, also als Jahreswert, wird mit einem Vervielfältiger multipliziert.
    Bei einer Übertragung und Einkünften von – angenommen – monatlich 1000 EUR/Miete = jährlich 12000 EUR sowie einer Übertragung im Jahr 2024 schaut man wie alt der Übertrager im Jahr 2024 ist und welches Alter und welches Geschlecht die/der ÜbertragerIn im Jahr 2024 ist.
    Ist es eine Frau im Alter von 60 Jahren, so beträgt der Verfielfältiger 13,83(im Jahr 2024).
    12.000 x 13,83 =165960 EUR.
    In so einem Fall wird der Wert des Hauses um 165960 EUR gemindert.

    Beträgt der Wert des Hauses 565960 EUR wird der Betrag von 165960 EUR abgezogen.
    Das Ergebnis = 400.000 EUR. Bei 400.000 EUR ergibt sich keine Schenkungssteuer.

    Und jetzt zur Frage:

    Wenn die Übertragung beispielsweise um September 2024 stattgefunden hat.

    Aus welchem Zeitraum werden die Einkünfte (denn diese können z.B. wegen erheblicher Erhaltungsaufwendungen schwanken) herangezogen, die dann mit dem Vervielfältiger multipliziert werden.

    Einkünfte aus
    A dem letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid für 2023
    B den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheiden für 2021, 2022, 2023
    C dem Einkommensteuerbescheid für 2024 (der noch nicht erstellt ist)
    D ?

    Ein Gespräch mit dem Steuerberater, falls jemand rät, diesen zu kontaktieren, ergab , dass dieser Auffassung ist, dass das Jahr 2024 zählt.
    Das kann ich mir aber nicht vorstellen, denn wenn die Immobilie im Februar 2024 übertragen worden wäre, dann würden die Einkünfte des Jahres 2024 noch laaaange nicht feststehen.

    Überdies war der Steuerberater sehr unsicher bei der Antwort, was zu merken war.

    Hat jemand Ahnung ?

    Gruß
    Bert

    PS: ein Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung ist noch nicht erfolgt.

  2. Danke Dir eSchorsch

    PS: die Heizung wurde 2024 erneuert.
    Wenn aber 3 Jahre maßgebend sind, dürfte auch noch alles funktionieren, wenn
    2024 in die 3 Jahren fallen (also 2022,2023,2024).
    Aber noch besser ist natürlich 2021,2022 und 2023

    Danke nochmals.

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