Kap. 10.8.7: Der Stückzinstrick in der Zocker-Version
Im letzten Beitrag habe ich gezeigt, wie man mit einem Einsatz von 20.000 Euro mal eben 10.000 Euro an Kapitaleinkünften ins nächste Jahr schieben kann. Dies konnte mit Aktienanleihen, die einen hohen Kupon aufweisen, gelingen.
Heute soll es noch einmal um Aktienanleihen gehen, aber in einer etwas „abenteuerlichen“ Variante. Je nachdem, welche die Konditionen und Kurse man vorfindet, kann die Effektivität des Kapitaleinsatzes damit noch einmal gesteigert werden.
Das ist jetzt aber wirklich nur etwas für die ganz Hartgesottenen!
Eine Aktienanleihe auf eine Pleite-Firma.
Wie bereits in den bisherigen Beiträgen zu diesem Thema, gibt es auch an dieser Stelle kein aktuelles Beispiel, sondern ich werde ein paar Fälle aus der Vergangenheit vorstellen. Dennoch denke ich, dass die Beschäftigung mit dieser Variante ganz lehrreich und hilfreich sein kann.
Es soll also um Aktienanleihen gehen, bei denen die zugrunde liegenden Aktien zu einer Gesellschaft gehören, die sich im Konkursverfahren befindet. So etwas gab es z.B. im Jahr 2013 für die insolvente Baumarktkette Praktiker und in der zweiten Hälfte 2012 z.B. auf die Aktien der Firma Q-Cells. Einer der Solar-Pioniere, die sich leider gegen die übermächtige Konkurrenz aus China nicht haben durchsetzen können.
=> Ach was? - Progressionsvorbehalt
Mit: Erläuterung des Prinzips und Beispiel
Bleiben wir einmal bei dem Beispiel Q-Cells. Hier lag der Kick nicht im hohen Kupon wie im letzten Beitrag. Der lag nämlich bei „nur“ etwa 25%, sondern im Kurs der Anleihe. Bedingt durch die nahezu wertlosen Aktien, war auch der Kurs der Anleihe bis auf ca. 10% gefallen. Das heißt, für unsere 20.000 Euro Nominal Wert der Anleihe hätten wir nur etwa 2.000 bezahlen müssen. Trotzdem wären gegen Ende der Laufzeit Stückzinsen in Höhe von sagen wir mal 20% angefallen, also 4.000 Euro. Die natürlich auch erst mal zu bezahlen sind. Insgesamt also ein Einsatz von 6.000 Euro.
Aber mit diesem Einsatz von 6.000 Euro verschieben wir einen Kapitalertrag von 4.000 Euro. Das ist dann schon richtig effektiv.
Auch diese Variante hat aber neben dem unguten Gefühl, in einer Pleite Firma investiert zu sein (das Gefühl ist falsch!) noch einen Haken. Diese damalige Anleihe lief nicht über den Jahreswechsel und somit wären dann noch weitere Tricks (Stichwort: Depotwechsel) erforderlich). Das führt aber jetzt wirklich zu weit.
Und schließlich will ich ja niemand ins Verderben stürzen. Und für die Experten reicht sicher dieser Hinweis aus, um diese Ideen weiter spinnen zu können.
Eines will ich aber abschließend noch einmal klar sagen:
Alles, was ich hier vorgestellt habe, ich völlig legal und vollständig durch unsere aktuellen Steuergesetze gedeckt. Die Regeln sind ausdrücklich für die genannten Fälle so festgehalten, so dass man fast den Eindruck bekommt, sie seien genau dafür gemacht. Nämlich um Einkünfte verschieben zu können.
Aber warum auch nicht ? Schließlich ist die Festlegung eines Jahreszeitraumes für die Berechnung der Steuer an sich schon eine ziemliche Ungerechtigkeit. Zumindest dann, wenn man stark schwankende Einkünfte hat. Und wenn man in solchen Fällen die Möglichkeit hat, für einen Ausgleich von einem Jahr in das andere zu sorgen, so ist das mehr als gerecht.
Damit will ich nun die etwas länger gewordene Betrachtung der Kapitaleinkünfte abschließen und mich im nächsten Beitrag (kurz) mit den Einkünften aus einem Gewerbe befassen.
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