Kap. 10.9: Gewerbe-Einkünfte und Sonstiges
Nachdem ich in den letzten Beiträgen etwas ausführlicher über die Besteuerung von Kapitaleinkünften geschrieben und Möglichkeiten zur Verschiebung dieser Einkünfte aufgeführt habe, will ich heute das Kapitel „Finanzamt und Steuern“ abschließen.
In aller Kürze will ich heute die Themen „Gewerbeeinkünfte“ und „Sonstiges“ noch kurz beleuchten.
Gewerbeeinkünfte
Der Vollständigkeit halber will ich diese Einkunftsart auch hier noch erwähnen.
Ich habe schon in den vergangenen Kapiteln am Rande erwähnt, dass ich im Anschluss an meine Arbeitslosigkeit ein Gewerbe angemeldet habe. Dies aber nicht etwa deshalb, um eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, mein Einkommen zu reduzieren.
Nein – der Grund war ganz einfach der, dass ich vorbereitet sein wollte, wenn sich denn von irgendwo her die Chance ergeben sollte, an einem lukrativen Geschäft teilzunehmen. Sei es für meinen ehemaligen Arbeitgeber, meine damaligen Kunden, Einkommen über das Internet oder aber auch über meinen Bestseller, den ja einige der Blogleser bereits gekauft haben.
Zurück zum Gewerbe.
Es war also weder mein Plan, noch hat es sich dann so ergeben, mit dem Gewerbe einen Verlust zu erzeugen.
Ich halte es auch für zumindest fragwürdig, eine solche Strategie mit Absicht zu verfolgen.
Andererseits entstehen natürlich gerade in der Anfangsphase einer Existenzgründung oftmals hohe Kosten, die natürlich Steuer mindernd wirken.
Wer also ernsthaft vorhat, ein Gewerbe zu betreiben und dafür Investitionen zu tätigen bereit ist, der sollte das dann auch ruhig im Jahr der Abfindung machen. Dann nützt es auch noch steuerlich was.
Allen andern würde ich davon abraten.
=> Ach was? - Progressionsvorbehalt
Mit: Erläuterung des Prinzips und Beispiel
Sonstiges
Bestimmt gibt es noch genügend andere Ideen, seine Einkünfte zu reduzieren, die ich hier nicht aufgeführt habe.
Da ich diese aber selber nicht praktiziert habe, will und kann ich dazu nichts sagen und ich überlasse das gerne der Phantasie und der Kreativität meiner Leser. Sicher fällt Ihnen dazu noch etwas ein.
Und noch ein dringender Rat zum Schluss: Zu den Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitte (nein – nicht den Arzt) Ihren Steuerberater. Auch wenn ich der Meinung bin, jeder sollte seine Steuererklärung selber machen können (und auch verstehen), so bin ich doch auch der Meinung, dass besondere Situationen auch besondere Aktivitäten erfordern.
Und die Aufgabe des Jobs ist besonders. Ganz sicher.
Und da kann ein Gang zum Steuerberater nicht verkehrt sein.
Damit will ich das Kapitel „Finanzamt und Steuern“ abschließen und mich einem anderem Thema zuwenden, welches der angehende Privatier auch nicht unterschätzen sollte: „Einsparmöglichkeiten“ .
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Peter,
da die Beiträge zu Einkünften und deren steuerliche Betrachtung hier nun abgeschlossen möchte ich einen Meinungsaustausch zu auch ganz banalen Möglichkeiten die Steuern zu beeinflussen, anregen.
Was mir spontan dazu einfällt ist die Möglichkeit Gewinne oder Verluste zu realisieren, indem man Aktien, Fonds, ETF etc. verkauft und gleich wieder erwirbt.
Steht z.B. eine Aktie unter dem Preis zu dem man diese erworben hat, wird mit dem Verkauf ein Verlust realisiert, den man steuerlich gegen andere Erträge rechnen kann. Wenn man von dieser Aktie überzeugt ist, kauft man diese sofort wieder um von der zukünftigen Entwicklung zu profitieren. Es werden dadurch also Gewinne steuerlich in die Zukunft geschoben.
Umgekehrt geht das natürlich auch: kann man steuerlich noch gut ein paar Gewinne unterbringen, so verkauft man eine ‚Gewinneraktie‘ um diese gleich wieder zu kaufen. Das macht z.B. konkret bei einem Privatier durchaus Sinn, bevor die steuerpflichtigen Rentenzahlungen einsetzten, welche die Steuerlast ja weiter nach oben treibt.
Geschickt eingesetzt überwiegt der positive Aspekte die vergleichsweise geringen Gebühren die mit dem Verkauf und anschließendem Wiederkauf verbunden sind.
Über weitere derartige Ideen würde ich mich freuen, da diese mitunter so simpel sind, dass man gar nicht dran denkt.
Viele Grüße
H-Man
@H-Man:
Ich kenne mich nicht mit möglichen „Altfällen“ aus, aber Verluste aus Spekulationsgeschäften wandern mW normalerweise in den Verlusttopf und mindern Steuern auf zukünftige Speku-Gewinne. Aber nicht das aktuelle zvEk.
@Alle: Ich kenne auch hier nicht mehr die aktuellen Regelungen, aber vor einigen Jahren konnte man mit PV-Anlagen im ersten Jahr noch einen ordentlichen Betrag abschreiben (IAB bzw. Sonderabschreibung).
Allerdings weiß ich hier auch nicht, wie das mit den Regeln zum Eigenverbrauch ist.
Hallo dpw,
das mit dem verlusttopf entspricht auch meinem Kenntnisstand. Aber ich erkenne nicht den wirklichen Unterschied zu meiner Aussage. Verluste in 2015 werden gegen Gewinne in 2015 gerechnet. Somit mindern Verluste das zvEK in 2015. Oder habe ich da was übersehen oder begehe einen grundsätzlichen Denkfehler?
Viele Grüße
H-Man
Hallo H-Man,
wenn Du heute ein Wertpapier mit 1000 EUR Verlust verkaufst, wandern diese 1000 EUR in Deinen Verlusttopf (den die Bank für Dich führt).
In Richtung Finanzamt ist das erstmal nicht sichtbar, sodaß „andere Erträge“ (im Sinne von Abfindung, Einkommen, Mieteinnahmen) nicht davon betroffen sind.
Den Verlusttopf kannst Du nur dazu nutzen, um spätere Gewinne aus WP-Verkäufen erstmal ohne AGSt zu vereinnahmen.
Wenn Du das ursprüngliche WP gleich wieder nachkaufst, wird ein späterer Veräußerungsgewinn natürlich größer (und zwar um den Betrag, der in Deinem Verlusttopf gelandet ist). Meines Erachtens macht das dann keinen Unterschied.
Es gibt noch Unterschiede in den Töpfen (nach Aktien und sonstiges??), Regeln für bereits gezahlte AgSt und auch Sonderfälle bei mehreren Banken. Aber davon mal ab …
Gruß
Hallo dpw,
danke für die Erläuterung. Wir haben da doch das selbe Verständnis. Der Vorteil der entstehen kann, ist die Verschiebung der Gewinne in ein anderes Jahr.
Besonders vorteilhaft scheint mit die Variante mit dem Einstreichen von Kursgewinnen (und gleichzeitigem Nachkaufen) zu sein, bevor zusätzliche steuerpflichtige Einnahmen wir z.B. Rentenzahlungen entstehen da dann die Versteuerung mit einem geringeren Steuersatz erfolgt.
Wenn es bei mir (in etlichen Jahren) soweit ist, werde ich das mal konkret durchrechnen und ggf. Kursgewinne vereinnahmen bevor die Rente dazukommt.
Viele Grüße
H-Man
Auch wenn alles Wesentliche zu dem Vorschlag von H-Man eigentlich schon gesagt ist, möchte ich doch (etwas verspätet) auch noch meinen Kommentar dazu abgeben:
Zunächst finde ich den Vorschlag, Wertpapiere zu verkaufen und evtl. kurzfristig wieder zurückzukaufen recht gut. Ich habe dies in ähnlicher Form schon einmal in einem früheren Beitrag (Steuerplanung, Episode IV) auch schon einmal vorgeschlagen.
Zu beachten ist dabei aber, dass sich solche Aktivitäten immer nur auf die Kapitaleinkünfte auswirken. Ich kann also nicht mit Verlusten aus Kapitaleinkünften andere Einkünfte reduzieren!
Und es geht noch einen Schritt weiter: Selbst innerhalb der Kapitaleinkünfte stellen die Aktienverluste eine Sonderposition dar. Sie können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Es geht also auch nicht, satte Dividenden-Einkünfte mit dem Verlust aus Aktienverkäufen zu neutralisieren.
Aber wenn man diese Punkte beachtet, kann man seine Kapitaleinkünfte durchaus so planen, wie man es gerade braucht.
Gruß, Der Privatier
Möglicherweise wäre das „ein reines Gedankenspiel“ dazu noch passend . Wegen dem Jährlich anfallenden Freibeträgen die eben nicht zu verschieben sind . Erst damit wird daraus dann ein Schuh , wenn man es denn dann nutzen kann .