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Kap. 10.8: Kapitalerträge — 29 Kommentare

    • Danke für den Hinweis. Ich muss allerdings dazu sagen, dass es mich nicht großartig überrascht. Ich würde es mit den Worten eines Forumteilnehmers sagen:
      „Ich finde das eigentlich recht einleuchtend. Die Vorabpauschale ersetzt ja im Prinzip die ausschüttungsgleichen Erträge und die wurden bisher ja auch schon jährlich versteuert.“

      Außerdem versuche ich ohnehin schon seit Jahren, nur ausschüttende ETFs auszuwählen – was mir allerdings leider aufgrund der selbstherrlichen Entscheidungen der Fondsmanager nicht immer gelingt… Dennoch hoffe ich mal, dass ich nur selten in Genuss der Vorabpauschalen kommen werde.

      Trotzdem danke für den Hinweis. Dürfte sicher für manchen Leser hier eine Überraschung bedeuten!

      Gruß, Der Privatier

  1. Frage an die Finanzexperten.
    Im Februar 2020 bekomme ich von einer Pensionskasse einmalig ein Betrag von ca. 50T€
    ausgezahlt. Ich habe seit 2003 im Rahmen einer Gehaltsumwandlung steuerfrei Beiträge regelmäßig in die Kasse eingezahlt. Man sagt, dass der einmalige Betrag von 50T€ voll versteuert wird und KV+PV Abgaben 10 Jahre lang (1/120 Regelung)abgeführt werden müssen. Meine Frage: kann die Einmalzahlung der Pensionskasse mit Verlusten aus Aktiengeschäften steuermindernd verrechnet werden? Zum Zeitpunkt der Auszahlung bin bereits Rentner mit einer Bruttorente von 1600€.

    MfG
    Cezar

    • Nein, das geht nicht. 🙁
      Verluste aus Aktienverkäufen sind eine ganz besondere Spezies und können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden (auch nicht mit Dividendenzahlungen).
      Darüberhinaus sind sämtliche Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen Einkünften verrechenbar.

      Für die Einmalzahlung aus der Pensionskasse gibt es leider noch eine weitere schlechte Nachricht: Man könnte nämlich auf die Idee kommen, diese sei ggfs. unter außerordentliche Einkünfte mit der Fünftelregel zu versteurn. Das ist aber auch nicht der Fall, wie der BFH im Jahr 2017 entschieden hat.
      Da ist also leider nichts zu machen… 🙁

      Gruß, Der Privatier

  2. M.E. nein, weil in diesem Falle gleiches nur mit Gleichem verrechnet werden kann.
    Dann müsste man im Jahr einer Abfindungszahlung auch Verluste aus Aktiengeschäften mit der Abfindungszahlung verrechnen können und das geht lt. Auskunft Stb. nicht.

  3. Hallo Leute,

    für dieses Jahr gehe ich keiner Tätigkeit nach, Abfindung wurde im Januar ausgezahlt.

    Ich zahle an die AOK den Mindestsatz von 209€/Monat.

    Habe heute Aktien-Dividenden in Höhe von ca. 500€ überwiesen bekommen.

    Muss ich diese bei der Steuererklärung für 2022 mit angeben bzw. der AOK mitteilen, oder ist alles bereits geklärt, da die Summe im Freibetrag von 600€ fällt? (viel mehr an Dividenden krieg ich nicht für 2022)

    Merci!

    Paul

    • Falls bei der Dividendenzahlung die Bank die Abgeltungssteuer einbehalten ist (ist bei dt. Banken der Normalfall), so ist die steuerliche Frage damit abgegolten und die Einkünfte müssen daher nicht mehr bei der Steuererklärung angegeben werden.

      Sicher hat Dir die AOK zu Beginn deiner freiwilligen Versicherung einen Fragebogen zur Selbstauskunft geschickt und sicher hast Du dort die 500€ bereits angegeben. Damit ist die Einstufung zum Mindestbeitrag vermutlich korrekt und es sind keine weiteren Angaben zu machen. Falls sich im Laufe des Jahres jedoch herausstellen sollte, dass die Einkünfte deutlich von den zuvor gemachten Angaben abweichen, wäre dann eine entsprechende Mitteilung fällig.

      Gruß, Der Privatier
      P.S.: Ein Freibetrag von 600€ ist mir nicht bekannt…?!

  4. Hallo Privatier,

    danke für die ausführliche Antwort!

    Naja, vorab über die Dividende informieren konnte ich ja nicht, da die Höhe der Dividende erst diese Woche öffentlich gemacht worden ist, und entsprechend ausbezahlt.

    Ich werde die AOK Ende des Jahres entsprechende informieren.

    Es fallen dann ca. 15% an, richtig?

    „Was wäre wenn“ man vergessen würde diese Dividenden-Auszahlung mitzuteilen? Wie soll die KK es, bis auf der eigenen Mitteilung, überhaupt mitbekommen?

    Danke und Gruß,

    Paul

    • „Naja, vorab über die Dividende informieren konnte ich ja nicht“

      Doch – kann man. Es geht ja bei der Selbstauskunft, die vorab zur Einstufung der Beiträge abgefragt wird, nicht um bereits erhaltene Einkünfte, sondern um eine Prognose der wahrscheinlich im Jahr zu erwartenden Einkünfte. Diese Prognose kann und muss nicht exakt sein, aber in etwa kann man in der Regel abschätzen, was da ungefähr zu erwarten ist.

      Zum Nachweis der Einkünfte fordert die Krankenkasse „geeignete Dokumente“ an. Am einfachsten ist da ein Steuerbescheid. Für Einkünfte, die dort nicht auftauchen, müssen dann eben andere Dokumente beigebracht werden. Bei Kapitaleinkünften z.B. Steuerbescheinigungen der Banken, Erträgnisaufstellungen, An- und Verkaufsabrechnungen usw.

      Wenn es sich im ganzen Jahr nur im 500€ handelt, würde ich mir da keine Gedanken machen. Über den Mindestbeitrag der KK sind ja bereits Einkünfte bis ca. 1.000€/Monat abgedeckt.

      Gruß, Der Privatier

  5. Hallo Privatier,

    danke für die, wie üblich, sehr hilfreiche und kompetente Antwort!

    Werde die KK in den kommenden Tagen informieren. Es werden auf 2022 wohl nicht mehr als 1000 Euro insgesamt an Dividenden ausgezahlt werden (Schade! 😉

    Gruß,

    Paul

  6. Hallo,
    habe eine Frage zu Aktiengewinne bei Arbeitslosigkeit und Krankenkassenbeitrag.
    Zu dier Frage habe ich bisher nichts gefunden.
    Folgende Situation:
    Ich habe ende 2020 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und in 2021 eine Abfindung bekommen.
    In 2021 war ich im Dispojahr und ab 2022 bin ich voraussichtlich bis ende 2023 Arbeitslos.
    Die Abfindung habe ich in Aktien angelegt und bekomme ich Dividende bzw. habe sehr gute Aktiengewinne in 2022 erzielt.
    Meine Frage:
    Muß ich bei Arbeitslosigkeit auf die Aktiengewinne (sind weit über den freibetrag) noch extra Krankenkassenbeiträge zahlen?
    Besten Dank für eine Antwort.
    Gruß Fred

    • Moin Fred,

      Während des ALG-1 Bezuges bist du in der KK pflichtversichert, damit verbeitragt die KK keine Dividenden, Aktiengewinne, Zinsen …

      Gruß
      Lars

  7. Hallo Fred,
    wenn Du im gesamten Jahr 2022 ALG 1 bezogen hast warst Du sicher pflichtversichert durch die Arbeitsagentur. Beiträge zur KK und PK auf Kapitalerträge zahlen Pflichtversicherte nicht.

    Allerdings bist Du auch bei ALG1 Bezug steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern Du auf die Dividenden zahlen musst, hängt von deinen gesamten Einkünften ab und was Du an Verlusten, Sonderausgaben, Werbungskosten gegenrechnen kannst.

    Bei ausländischen Dividenden gibt es in der Regel vergünstigte Steuersätze, wenn man nicht im Ausland wohnt und nach dem jeweiligen Recht Steuerausländer ist.

    So gilt z.B. ein ermäßigter Steuersatz der ausländischen Quellensteuer von 15% auf Dividenden von US-Aktien, wenn man als Deutscher keinen Wohnsitz in USA hat und nicht in USA steuerplichtig ist.

    Allerdings muss man dazu einen Antrag bei der Depotbank ausfüllen (W-8 BEN Formular), sonst werden 30% als US-Quellensteuer abgezogen.
    Ich kann Dir nicht sagen, ob alle Banken diese Möglichkeit anbieten, die US-Quellensteuer mit dem W-8 BEN Formular zu reduzieren, da das auch für die Bank einen Verwaltungsaufwand macht.
    Bei den Depots von Captrader und Lynxbroker hat man aber diese Möglichkeit, die US-Quellensteuer auf 15% durch Ausfüllen des W-8 BEN Formulars zu reduzieren.
    Allerdings liefern Captrader und Lynxbroker keine Steuerbescheinigung nach deutschem Recht.
    Man hat deswegen etwas mehr Aufwand, um die Kapitalerträge für die Steuererklärung zu deklarieren. Aber alle Daten für die Steuererklärung finden sich in den Kontoauszügen:
    Aktiengewinne und Aktienverluste, Devisengewinne und Devisenverluste, Provisionen, Zinsen, Dividenden und die bezahlte ausländische Quellensteuer.
    Da in Deutschland die Kapitalertragsteuer 25% beträgt würdest Du bei 30% US-Quellensteuer zuviel Steuern bezahlen. Die US-Quellensteuer ist zwar auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar, aber man hat im Falle der 30% US-Quellensteuer trotzdem zu viel bezahlt. Und da es keinen „Topf“ für die ausländische Quellensteuer gibt, ist das Geld fort. Man kann zwar die zuviel bezahlte ausländische Quellensteuer von dem jeweiligen Staat zurückfordern, ist aber viel Aufwand. Mit dem W-8 BEN Formular geht es schnell und einfach.

    Gruß Gerhard

    • „Allerdings muss man dazu einen Antrag bei der Depotbank ausfüllen (W-8 BEN Formular), sonst werden 30% als US-Quellensteuer abgezogen.“

      Ist das so bei deiner Bank ? Gerade für die erwähnten US-Aktien ist das w-8 ben Formular nach meiner Erfahrung nicht nötig, denn fast alle deutschen Broker sind sog. „Qualified „Intermediary“. Für Aktien aus Frankreich, Italien oder auch andere könnte das evtl. mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anders geregelt sein. Ich hab halt nur US-Aktien (und wenige deutsche) – ansonsten ETFs (da greift die Teilfreistellung).

  8. Hallo,
    danke für die antworten.
    Die Info „wenn Du im gesamten Jahr 2022 ALG 1 bezogen hast warst Du sicher pflichtversichert durch die Arbeitsagentur. Beiträge zur KK und PK auf Kapitalerträge zahlen Pflichtversicherte nicht“ genügt mir.
    Besten Dank.
    Gruß Fred

  9. Guten Tag,
    ich habe eine ganz konkrete Frage. Ich werde dieses Jahr voraussichtlich 10.000€ Zinsen bekommen. Ich bin Single und habe sonst keinerlei Einkünfte. Von den 10.000€ (abzgl. dem Sparerfreibetrag) wurden bzw. werden mir 25% Abschlagsteuer abgezogen. Kann ich diese (komplett?) über die Einkommenssteuererklärung zurückerstattet bekommen ?

  10. Hallo Lars,

    demnach muss ich gar keine Einkommenssteuererklärung machen, sondern lediglich die NV-Bescheinigung meinen Banken vorlegen ?

    Gruß
    Bruno

    • Moin Bruno,

      das würde für 2024 gelten, … wenn bei den Zinsen dieses Jahr schon von der Bank Kapitalertragssteuer + Soli abgeführt wurden, dann Rückerstattung über die Steuererklärung wie oben beschrieben.

      Zur Information: In 2024 liegt der Grundfreibetrag voraussichtlich bei 11604€ für Alleinstehende.

      Konten bei mehreren Banken? Dann müssen mehrere NV-Bescheinigungen beim FA beantragt werden … im Antrag in der Zeile 25 die benötigte Anzahl eintragen.

      Gruß
      Lars

  11. Hallo Lars,

    eine Frage noch.

    Angenommen ich würde im Jahr 2024 private Renten in Höhe von 4000€ + Zinsen von 13000€, also Gesamteinkünfte von 17000€ haben.

    Wie würde sich da (grob) die Rückerstattung der Kapitalertagsteuer + Soli verhalten.

    Vielen Dank.
    Gruß, Bruno

    • Moin Bruno
      Insbesondere mit Anlage R UND Anlage KAP , kann es da ganz interessante
      Effekte geben . Liegt aber auch ein wenig an dem Strickmuster der Anlage R .
      ( Verträge lesen , betr. Ertragsanteilsversteuerung ja/nein und welchen Teil )
      Ansonsten gibt es halt eine Progression , die bei umme 17k p.a. aber noch in
      tragbaren Bereich liegen sollte . Aber KV ist ja auch noch .

      LG Det

      • PS , und manchmal ist ein ausgewogener MIX aus
        Renten , z.B. 6k + Zinsen/Erträgen z.B. 6k , und Verkauf von Verbrauchsmöglichkeiten
        z.B. ETF-Anteilsverkauf , oder reduzierung des ( u.a. Gold ) Klumpenrisikos , evt.
        auch 6k , ja auch eine Möglichkeit im Rahmen des Grundfreibetrages zu bleiben .

        LG Det

    • Der arme Lars soll jetzt auch noch Rechenaufgaben übernehmen…
      Bin kein Steuerexperte und die Steuergesetze sind ja auch kompliziert, aber dieser Fall sollte noch überschaubar sein.
      Also, Bruno, vielleicht mal selbst in die Grundsteuertabelle 2024 gucken.
      Wenn du sonst nichts absetzen kannst, dann ist dein zvE 17k€.
      (Sparerpauschale und KV Beiträge n.a.)
      Dann ist für 2024 die EkSt im Mittel 6% auf 17k€, also 1024 €
      https://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner
      Abgeltungssteuer + Soli : 26,38% auf 13k€ Zinseinnahmen = 3430 €
      Erstattung = 3430€ – 1024€ = 2406 €
      ohne Gewehr…
      Hoffentlich kommst du 2024 mit den 14.6k über die Runden…

      • @Robert,

        prima, dass Du meine Hausaufgaben übernommen hattest, tja als Leiter muss man halt auch Aufgaben an Subunternehmer auslagern.

        @Bruno,

        Robert hat hier schon den Weg aufgezeichnet … geht in die richtige Richtung) und Det hat auch diverse Möglichkeiten genannt.

        Gruß
        Lars

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