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Kap. 6.8.3: Beiträge für Ausbildung oder Scheidung — 5 Kommentare

  1. Bezüglich „nicht älter als 45 Jahre“: Tatsächlich darf man noch nicht 45 sein, also nicht älter als 44; das Gesetz spricht von der Vollendung des 45. Lebensjahres, und das meint den Tag vor dem 45. Geburtstag.

    • Vielen Dank für den Hinweis. Meine ursprüngliche Formulierung war in der Tat irreführend. Ich habe die ursprüngliche Aussage „nicht älter als 45 Jahre“ nun abgeändert in „jünger als 45 Jahre“. Ich denke, dass ich dann deutlicher.

      Danke und Gruß, Der Privatier

  2. Moin Zusammen,

    ich möchte in diesem Zusammenhang auf den Punkt 6 im Formular V0080 hinweisen.
    Richtig ist, dass man bei der Antragsstellung (V0080) jünger als 45 Jahre sein muss. Bei der Antragsstellung können auch Teilzahlungen (5x) mit der DRV vereinbart werden. Teilzahlungen wären dann auch noch im 46; 47; 48 … Lebensjahr möglich.
    Wichtig hierbei, bei Antragsstellung und Vereinbarung auf Teilzahlungen muss man jünger als 45 Jahre sein.

    (Punkt Nr.8 „Teilzahlungen“)

    https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0201_225/gra_sgb006_p_0207.html

    Gruß
    Lars

  3. Auch wichtig , betr. Glaskugelfragen der DRV .
    Sieht die DRV keine Möglichkeiten mehr , einen vorzeitigen Bezug der
    Altersrente mit 63 zu realisieren , bleibt der Zugang zur Füllung ,
    via den Ausgleichszahlungen für RENTENABSCHLÄGEN FÜR BEZUG mit 63 ,
    den geneigten Einzahler DRV , verschlossen = KEIN ZUGANG !!!

    Somit : Keine Bezugsmöglichkeit mit 63 , KEINE Abschläge AUSZUGLEICHEN ,
    KEINE EINZAHLUNG IN DRV möglich .

    Insofern ggf. für die Leser , für Die dieses Szenario zutreffend sein könnte ,
    eine doppelte Frage , ggf. auch schon VOR 45 !!!
    Und da hat Lars ja bereits auf die Möglichkeiten hingewiesen , auch
    Teilzahlungsvereinbarungen mit der DRV VOR 45 , für 45…46…47…….
    abzuschließen .

    Besser also auch mal VOR 45 , einen Blick in die Glaskugel gemacht , um dann
    evt. Füllungsfragen DRV ggf. Besser/Einfacher beantworten zu können .

    LG Det

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