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Kap. 6.8.4: Rentenpunkte günstig einkaufen — 5 Kommentare

  1. Bei über 11% Erhöhung kommt mir folgender Gedanke: Ich stückele ja meine Einzahlung über die Jahre um den jeweiligen Basisbeitrag zur Altersvorsorge voll auszuschöpfen, mit dem obigen Trick kann ich Anfang Januar mir sogar die alten Konditionen sichern. Spannend wäre doch aber auch zu überlegen, einfach mehr noch in 2024 oder erste Woche 2025 einzuzahlen um den Anteil zu erhöhen, den ich zum alten Preis einzahle. Ich kann dann die Überschreitung zwar nicht absetzen, aber bei 11% Erhöhung macht es ja Sinn die Rentenpunkte noch zum 2024 Preis zu sichern. Wo läge denn rechnerisch die Grenze ab der dann das Delta der „Überbezahlung“ in 2024 (Ausnutzung alter Rentenpunktpreis) sich eben nicht mehr lohnt, weil ich in 2025 dann lieber den teureren Preis mit Absetzbarkeit nutzen sollte?

    • Eine Grenze, ab der sich eine „Überbezahlung“ lohnt, kann ich da nicht ausrechnen. Einerseits, weil man dazu vermutlich einige persönliche Verhältnisse mit einbeziehen müsste, andererseits aber auch weil dabei ein kurzfristiger Vorteil (Steuervorteil) mit einem langfristigen Vorteil (höhere Rente) verglichen werden müsste. Die Auswirkungen auf die Rente wären wieder abhängig von der Lebenserwartung usw.. Und bei solchen Rechnungen habe ich immer große Zweifel, ob das überhaupt einen Sinn ergibt.

      Ich kann dazu nur meine persönliche Meinung abgeben. Und die lautet: Ich würde Einzahlungen in die Rentenkasse generell nur dann machen, wenn sich dadurch ein Steuervorteil ergibt. Ich würde daher niemals mehr einzahlen, als ich steuerlich geltend machen kann.
      Ich würde daher die bisherige Strategie weiter verfolgen und weiterhin die jährliche Stückelung der Einzahlungen an der steuerlichen Grenze ausrichten. Dabei bietet es sich dann aber an, die Einzahlung, die für 2025 geplant ist, mit einem aktuellen Antrag von Ende 2024 dann erst Anfang 2025 vorzunehmen, so dass die Konditionen von 2024 zum Tragen kommen.

      Gruß, Der Privatier

  2. Moin Zusammen,

    ich möchte hier noch auf die GRA zum §76a SGB VI hinweisen.

    „Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse“

    hier insbesondere nachfolgende Punkte:

    3.1.1 Umrechnungsfaktor im Zeitpunkt der tatsächlichen Beitragszahlung
    3.1.2 Umrechnungsfaktor bei Fiktion über einen früheren Zahlungszeitpunkt

    https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0076a.html

    Der Punkt 4 beinhaltet dann ein anderes Thema, nämlich die Umrechnung von Beiträgen nach §187b SGB VI in Entgeltpunkte bei der Überführung einer bAV „Kleinstbetragsrente“ in die DRV.

    Gruß
    Lars

  3. Hallo Stadler
    Das Du gleich wieder einen Einkaufsgutschein-Beitrag zu der DRV RP-Sammlung
    machen musst , nur weil ich mal bei Lars seinen 11,3% Steigerungsanteil über
    “ Normal “ nachdenke …………
    Naja , insbesondere bei “ Normal “ , ist mir halt der Unterschied zu Det 2 hätte .
    Ohne Kniefall bleibt das dann halt eine relative “ Unzutreffende Abgabenlast “
    im Arbeiterhaushalt . Somit bleibt es dann wohl im Arbeiterhaushalt mit 2 mal
    Anlage N ausfüllen ( R und KAP und G und LuF und V aber trotzdem ) noch beim DS .

    Ob dann natürlich der Arbeiterhaushalt mit stagnierenden Verbrauch und immer
    weiter ansteigenden Verbrauchsmöglichkeiten , in der Zukunft wieder einen
    DS Lohn für die nächsten Jahre mit 11,3% Steigerung hinbekommt , sehe ich
    pers. eher weniger . Die DS Puzzelteilchen-Lieferung , ist relativ stabil im
    Rahmen 2 mal DS Lohn D aus Lars seiner Tabelle . DS Verbrauch liegt bei umme
    2 DS Rentner Einkommen Netto-Vgl. plus die Hüttenbestandsumlage am Holzklotz .
    Auch da sehe ich eher nicht so dramatische Steigerungen von 11,3% im realen
    Haushaltsverbrauch = eher Null . Weitgehend ein paar Ersatzbeschaffungen ,
    die aber nicht um 11,3% an Steigerung gestiegen sind . Es kommt eher noch mehr
    dazu , das die Sparrate aus derzeit 2 mal N ( auch geplanter DS Einkommenswert
    für den Haushalt ) n.w.v. bei umme 1 DS Rentner Einkommen Vgl. NICHT benötigt
    werden , und nur wieder an einem Rebalancingprozesses teilnehmen müssen .
    Quasi unbenötigte Liquidität . Da sich die Masse ( bis auf bereits zugeflossen
    Erbe = Generationswechsel ) auch nicht weiter erhöht hat , die Ausgaben aber
    auch nicht wesentlich , wird wohl auch weiterhin die 11,3% Frage ( bei Normal ) ,
    mir keine Ruhe lassen . Die Hauptfrage wird dabei also vermutlich sein , wann ist
    11,3% Preisdrehen des Durchschnittslohns in Deutschland , auch für unseren
    Haushalt mal eine interessante , da relevante Grösse , für die Ausgabenhöhe in Euro .

    Z.Zt. sind zumindest in unseren Haushaltsbestand, weder 11,3% Zusatzlohnsteigerung ,
    noch 11,3% Zusatzausgabensteigerung zu sehen . Im DS aber lt. Lars seiner Tabelle
    2024 vs 2025 aber schon . Ob ich DAS auch nochmal in unseren pers. Konsumverhalten
    deutlicher spüren werde ??? Fragen über Fragen . Wie sieht DAS in deinem Verbrauch
    aus ??? Merkst Du die 11,3% DS Lohnerhöhung der DS Arbeiter in Deutschland ???
    Siehst Du da relevanten Handlungsbedarf für die erhöhung der Sparquote ???
    Pers. denke ich ja n.w.v. , das die Abschmelzmasse schon reichen wird .
    Aber nix ist ja so ungewiss wie die Zukunft . Insbesondere mit son Trumpeltier ,
    als Weltleitfigur . Komme mir also n.w.v. , irgendwie wie in der Muppet Show vor
    ( hoffe narürlich auch da , auf deine weitere Begleitung ) . Time will tell .

    LG Waldorf

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Der Privatier