Kap. 7.2: Die Riester-Rente
Namensgeber Walter Riester hat in seiner Zeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorgeschlagen, die Lücke, die durch die im Jahre 2000/2001 durchgeführte Rentenreform entstanden war, durch eine freiwillige, privat finanzierte, aber staatlich geförderte Zusatzrente zu schließen.
Eines der wichtigsten Elemente der Riester-Rente ist sicher die staatliche Förderung, die Altersvorsorgezulage.
Die Altersvorsorgezulage gibt es für alle förderberechtigten Personen, die eigene, freiwillige Beiträge in Riester-Verträge einzahlen. Gefördert werden dabei nur Verträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sind.
=> Teilerlass der Kirchensteuer beantragen
Mit: Vorgehensweise und Fallstricke
Die Förderung
Die Förderung gibt es entweder in Form einer Zulage oder durch einen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung. Welches die jeweils günstigere Variante ist, wird dabei vom Finanzamt geprüft.
Ein weiteres wichtiges Element der Riester-Rente ist die Garantie, dass zu Beginn der Rente (Auszahlungsphase) mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) zur Verfügung stehen muss (Kapital-Erhalt).
Seit 2018 beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 175 Euro, für jedes Kind (für das auch Kindergeld-Anspruch besteht) gibt es zusätzlich für bis 2007 geborene Kinder jeweils 185 Euro/Jahr, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro /Jahr.
Um diese maximalen Förderungen zu erhalten, muss man jedoch ein Mindestbeitrag von 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (maximal aber 2100 Euro) in den Vertrag einzahlen.
Gerade für nicht so gut verdienende Familien mit Kindern können sich auf diese Weise unschlagbare Förderquoten von deutlich über 50% ergeben, so dass der staatlich geförderte Anteil höher als der eigene Beitrag ausfallen kann.
Aber auch gutverdienende kinderlose Ehepaare können Förderquoten erreichen, die in die Nähe von 50% reichen. Hier wird der Effekt dann eher über die Steuerersparnis und einer entsprechend hohen Progression erreicht.
=> Ausgleichszahlung für Rentenabschlag
Mit: Kosten und Vorgehensweise, Beispielrechnung
Förderberechtigung
Die Liste der Förderberechtigten ist lang. Grundsätzlich kann jeder eine Förderung erhalten, der eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, sei es nun als Arbeitnehmer oder auch als Selbständiger. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG II) und von Krankengeld.
Wer nicht zu diesem unmittelbar förderfähigen Personenkreis gehört, kann aber dennoch als Ehepartner eines der oben genannten Personen ebenfalls eine eigene Förderung bekommen. Voraussetzung ist aber ein eigener Vertrag und ein Mindestbeitrag von 60 Euro / Jahr.
Vertragsvarianten
Ohne hier näher auf die Eigenheiten und Vor- oder Nachteile der verschiedenen Varianten eingehen zu wollen, will ich doch zumindest einmal die wichtigsten Modelle namentlich erwähnen:
- Banksparplan
- Fondssparplan
- Fondsgebundene Rentenversicherungen
- klassische Private Rentenversicherung
- Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung
- Eigenheimrente
Welche Form dieser unterschiedlichen Möglichkeiten man wählen möchte, muss dann jeder selbst entscheiden. Dem einen ist die Sicherheit wichtig und er entscheidet sich eher für einen Bank-Sparplan oder einen Vertrag auf Basis einer Lebensversicherung.
Junge Menschen, die noch Zeit haben, ein paar Rückschläge zu verkraften, könnten aber auch etwas riskantere Formen wählen, die auf Aktien bzw. Fonds basieren.
Eines ist aber allen Riester-Verträgen gemeinsam (gesetzlich geregelt): Am Ende muss immer mindestens das wieder herauskommen, was eingezahlt worden ist. Ein Verlust ist also nicht möglich.
Noch ein abschließender Hinweis:
Die Berechtigung für den Erhalt der Riester-Förderung haben nur Arbeitnehmer, Arbeitslose und die jeweiligen Ehegatten. Wenn also beide Ehepartner irgendwann einmal nicht mehr berufstätig sind, gehen die Ansprüche auf weitere Förderung verloren.
Neben diesem Aspekt ergeben sich für jemand, der aus seinem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet, durch eine Riester-Rente keine Besonderheiten oder Gestaltungsmöglichkeiten.
Soweit die wichtigsten Merkmale einer „Riester-Rente“. Deutlich interessanter (aus steuerlicher Sicht) ist dagegen die Rürup-Rente, um die es im nächsten Beitrag gehen wird.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Privatier,
meiner Meinung nach steht und fällt ein Riester-Vertrag mit den Kosten. Wenn man sich einen teuren Vertrag von einem Berater andrehen lässt, der auf Provisionsbasis vergütet wird, kann die staatliche Förderung schnell durch die Kosten aufgefressen werden.
Ich selbst habe seit fünf Jahren einen Fondssparplan, der nicht über Berater vertrieben wird, weil die Kosten sehr gering sind und daher kein Spielraum für fette Provisionen bleibt.
Meiner Meinung nach ist ein Fondssparplan bei einer Anlagedauer von mehr als 20 Jahren die beste Lösung. Ich würde nich sagen, Fondssparpläne sind „riskant“, sondern „volatil“. Rentenversicherungen sind riskanter, da diese Schwierigkeiten haben, die einst versprochenen Zinsgarantien einzuhalten und die ersten schon am Straucheln sind. Und Sachwert ist immer sicherer als Geldwert.
So wie Du Riester lange links liegen ließest, habe ich dies mit Rürup gemacht… daher freue ich mich auch schon auf Deinen nächsten Beitrag!
Viele Grüße,
folio
Bei der Wahl eines Riesterfondssparplans wäre ich vorsichtig. Ich habe mich vor einiger Zeit mit dem Produkt aus dem Hause DWS beschäftigt und sehe das größte Problem hier in der Garantiesicherung. Auf der einen Seite mag dies komisch klingen, denn die Garantie der Beiträge klingt zwar schön, aber diese führt meines Erachtens eher dazu, dass der Kunde kaum mehr als genau diese Garantie erhalten wird.
Wie komme ich darauf? Nun, DWS verwendet als Sicherungsmassnahme den I-CPPI-Ansatz (Individualisierte-Constant Proportion Portfolio Insurance) – wer diesen nicht so genau kennt, findet Details z.B. hier: https://www.fondsvermittlung24.de/i-cppi-modell.html . Kurz gesagt, werden von neuen Beiträgen Aktienanteile gekauft. Wenn die Aktienkurse aber unter den Kaufkurs fallen, erfolgt eine Umschichtung in Rentenfonds, um mithilfe dieser „sicheren“ Rendite sicherzustellen, dass die Einstandskurse zum Laufzeitende wieder erreicht werden. Steigen die Aktienkurse jedoch stark, können die Rentenanteile auch wieder in Aktienanteile umgeschichtet werden. Sprich, hier werden Aktien verkauft, wenn die Kurse gestiegen sind und in Renten umgeschichtet, wenn die Kurse gefallen sind: Buy high, sell low :-(! Das ist natürlich wenig optimal und führt insbesondere in Phasen ohne längere Trends zum ständigen Umschichten und einer bescheidenen Performance.
Für jemanden wie mich, der gerne eine feste Asset Allocation hat, d.h. ein festes Verhältnis von weniger volatilen Anlagen wie Renten zu volatileren Anlagen wie Aktien, ist diese Umschichterei auch eher unschön.
Ich kann nicht sagen, ob Riesterfondssparpläne anderer Anbieter eine andere Sicherungsstrategie verwenden, könnte mir aber vorstellen, dass es im Endeffekt auf das gleiche Prinzip hinausläuft – irgendwie muss ja sichergestellt werden, dass am Ende der Laufzeit die Beiträge garantiert werden können.
Auch ist beim Abschluß eines Riesterfondssparplan oder Riesterbanksparplan die Frage der Verrentung am Laufzeitende noch ein latent problematisches Thema. Im Vergleich zum Abschluß eines Riesterrentenvertrag (den ich aus Kostengründen eher nicht abschließen würde), wird beim Fondssparplan ja erst zum Laufzeitende der Rentenvertrag abgeschlossen. Da können nach z.B. 30 Jahren Laufhzeit ganz andere Sterbetafeln zu Grunde gelegt werden, also noch zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses.
Für mich käme aus vorgenannten Gründen – wenn überhaupt – nur ein Riesterbanksparplan in Frage.
LG
Dummerchen
Korrektur: Es muss natürlich heißen:
„Sprich, hier werden Aktien verkauft, wenn die Kurse gefallen sind, und wieder in Aktien umgeschichtet, wenn die Kurse gestiegen sind: Buy high, sell low :-(!“
@folio und @Dummerchen :
Die Auswahl eines geeigneten Produktes für die Riesterrente kann in der Tat eine Herausforderung sein und ich wäre mir heute auch nicht mehr sicher, welche Variante ich bevorzugen würde.
Einerseits denke ich wie folio, dass eine (Aktien-)Fonds-Lösung eine sehr gute Idee für die Riesterrente ist. Natürlich nur wenn noch genügend Zeit bis zur Rente verbleibt.
Andererseits teile ich aber auch die Bedenken von Dummerchen und fürchte, dass am Ende ohnehin nur die Garantiesumme übrig bleibt.
Für meine Frau haben wir damals ein Modell der DWS gewählt, welches mit fortschreitendem Alter den Aktienanteil immer weiter zu Gunsten eines dann höheren Rentenanteils reduziert. Sicher eine ganz vernünftige Strategie.
Aber – wie schon im Beitrag erwähnt:
Wir haben einfach „mal mitgemacht“ – ohne langes Auswählen und Suchen nach der „besten“ Lösung.
Bei Rürup finde ich ein bisschen schade, dass ich da nicht eher dran gedacht habe. Da hätte ich eine Menge Steuern sparen können! Mehr dazu in den nächsten Beiträgen.
Gruß, der Privatier
Hallo,
erstmal Danke für deinen interessanten Blog.
Zu Riester muss ich jetzt doch mal etwas loswerden 😉
Das mit dem Kapitalerhalt ist eine der größten Volksverdummungen überhaupt…und ich bin selber damals darauf reingefallen und habe eine Riesterversicherung. Wenn du nach 30 Jahren bei 2% Inflation lediglich dein eingezahltes Geld erhälts, hat sich real die Auszahlung halbiert! Der nominale Erhalt bringt da gar nichts.
Heute würde ich keinen Riester mehr abschließen. Ausserdem muss man später Steuern zahlen. Ob der Steuersatz dann wirklich günstiger ist, wie einem heute verkauft wird, wird sich zeigen. In 20 Jahren kann der Staat die meisten Steuern nur noch von den Rentnern bekommen. Da wird sich noch einiges zu ungunsten der (Riester)Rentner ändern (müssen).
Hallo,
es gibt zum Thema Riester etliche Sichtweisen. Jeder muss für sich herausfinden und berechnen ob es sich lohnt oder nicht. Pauschalieren sowohl für oder wider Riester ist falsch. Für meine Frau wurden in den vergangenen Jahren 500 EUR in ein Riester-Depot eingezahlt. Wert inkl. Zulagen und Wertentwicklung mittlerweile 3550 EUR und die Zulage für 2013 von ca. 750 EUR kommt auch noch drauf. Also Wert ca. 4300 EUR. Alles natürlich förderoptimiert. Sonst machen wir das auch nicht weiter und stellen das Ding ruhend. Ich verweise hier mal auf meinen fast drei Jahre alten Gastbeitrag auf mmui, der an Aktualität nichts verloren hat. (Nicht mehr vefügbar)
Wenn das in unserer Konstellation tatsächlich unterm Strich ein Verlustgeschäft werden soll, müsste quasi schon eine Vollenteignung stattfinden. Hoffen wir das Beste.
Gruß
JustDoIt
Bevor man sich für oder gegen Riester entscheidet, sollten man sich auf jeden Fall klar werden, ob man diesen langfristigen Ansparvertrag durchhalten will und kann sowie bezüglich Vor- und Nachteilen würde ich noch hinzufügen: Möglichkeit der Teilauszahlung zu Beginn der Altersrente (bis 30%), Fondssparplan der nicht der Abgeltungssteuer bei Auszahlung unterliegt, aber Einkommenssteuer, Möglichkeit der Übersparung (mehr als 2100€), zwar ohne Förderung, aber mit Garantie und gleicher steuerlicher Behandlung bei Auszahlung, zum Teil eingeschränkte Übertragungsmöglichkeiten und Problematik Auszahlplan kombiniert mit Rente ab 85. Je nach individueller Situation kann die Entscheidung unterschiedlich ausfallen, tendenziell sehe ich aber bei Wahl eines (Aktien-) Fondsparplanes mehr Vor- als Nachteile.
Vielen Dank für die Meinungen und Erfahrungen zur Riester-Rente bis hierher.
Inzwischen bin ich wieder im Lande und werde zukünftig hoffentlich wieder mehr Zeit finden, Kommentare auch individuell zu beantworten.
Auch bei den bisher aufgeführten negativen Aspekten der Riester-Rente würde ich nach wie vor auch heute wieder einen Vertrag abschließen. Allerdings würde ich mir hinsichtlich der Auswahl heute etwas mehr Mühe geben.
Das hängt aber auch wieder vom Stellenwert ab, den man einer solchen Zusatz-Rente einräumt. Ich habe es zum Zeitpunkt des Abschlusses tatsächlich nur unter dem Gesichtspunkt „einfach ‚mal mitmachen“ und „Förderung mitnehmen“ gesehen.
Und so wird unsere Riester-Rente auch dann, wenn sie mal ausgezahlt wird, eher ein nettes „Zubrot“ sein. Eine wirkliche tragende Säule unserer Altersvorsorge wird sie nicht sein.
Aber wie das Beispiel von JustDoIt zeigt können sich ja durchaus attraktive Ergebnisse erzielen lassen und von daher lohnt sich eine Prüfung der Angebote und Förderquoten in jedem Fall.
Gruß, Der Privatier
Hallo.
Und wieder ich…
War zuerst (2006) nicht begeistert vom Riester. Da es mir aufgeschwatzt wurde. Zwar bei einem Fondsvermittler mit guten Konditionen bei DWS.
Dann mit den Steuererstattungen doch überzeugt. Als ich aber vor ein paar atgen das gelesen habe:
Stiftung Warentest
Für alle Riester-Sparverträge, egal ob Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparplan, gilt: Spätestens ab dem vollendeten 85. Lebensjahr muss die Auszahlung über eine Rentenversicherung laufen.
Banken und Fondsgesellschaften zweigen zu Beginn der Auszahlphase 10 bis 20 Prozent des Kapitals für eine Rentenversicherung ab. Das Geld wird für die lebenslange Absicherung verwendet, wenn der Sparer 85 Jahre alt geworden ist. Die Institute können hierfür mit einem Lebensversicherer einen Vertrag zugunsten der Riester-Anleger abschließen („Vertrag zugunsten Dritter“).
Bei vielen, aber nicht bei allen Banken und Fondsgesellschaften stehen die Vertragspartner schon fest.
DWS
Bei der DWS TopRente gliedert sich die Rentenphase in einen Auszahlungsplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr und in eine lebenslange Leibrente ab dem vollendeten 85. Lebensjahr. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird für einen Teil des Fondsvermögens eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmen eingekauft.* Der restliche Teil des Geldes steht anschließend für den Auszahlungsplan zur Verfügung. Die mit Beginn der Auszahlungsphase kalkulierte Grundrente wird lebenslang in gleich bleibender Höhe ausgezahlt. Hinzu kommen die möglichen Wertentwicklungen während des Auszahlungsplanes und die Überschüsse des Versicherers ab dem 85. Geburtstag.
Die garantierte Leibrente, die wir für Sie abschließen, ist genauso hoch wie die gleich bleibende Grundrente unseres Auszahlungsplans (verbleibendes Kapital nach Abzug des Beitrags für die Rentenversicherung bei Auszahlungsbeginn geteilt durch die Anzahl der Monate des Auszahlungsplans, d. h. bis zum 85. Geburtstag). Die Leibrente steigt in der Folge noch an, wenn der Versicherer Überschüsse jenseits der Garantieverzinsung deklariert. Die Rente steigt also im Normalfall jedes Jahr ein wenig oder bleibt im schlechtesten Fall gleich.
Also sichere ICH mich eigentlich selbst ab 85 selbst ab. – Wortwitz. – Und zahle das bei Auszahlungsbeginn.
Überschüsse usw. bekomme ich dann ab 85. Na toll.
SO kann man auch eine Lebenslange Rente machen. – Aber da bin ich selbst Schuld.
Zumindest hab ich die Steuererstattungen schon und die sind gut angelegt.
Sorry, aber wer einen RENTEN-Vertrag abschliesst, sichert sich selbstverständlich selbst ab. Das kann entweder kontinuierlich über die jährlichen Zahlungen in den Rentenvertrag während der Ansparphase erfolgen oder wie in diesem Fall von Riester eben am Ende der Ansparphase kurz vor Beginn der Verrentung.
Sieh’s positiv – das Geld „versackt“ erst relativ spät im Rentenprodukt und hatte zumindest im Vorfeld eine Chance halbwegs rentabel angelegt worden zu sein. (Meine Zweifel daran habe ich ja schon weiter oben geäußert.)
Beim Rürup wird es genau so laufen…
@Kurti:
Die Kritikpunkte mögen alle berechtigt sein und ich will diese auch gar nicht im Einzelnen betrachten oder beurteilen.
Ich möchte an dieser Stelle – und zwar unabhängig davon, ob wir hier über Riester, Rürup oder andere Rentenversicherungen reden – lieber noch einmal auf meine Gedanken zu Rentenversicherungen hinweisen.
Kernaussage darin: Es handelt sich um eine Versicherung – nicht um eine Kapitalanlage!
Gruß, Der Privatier
@Privatier
Versicherung würde ich es nicht nennen.
Da die „Versicherung“ null Risiko hat. Und an mir wohl gut verdient.
Da pflichte ich Dummerchen eher zu, dass es ein Rentenvertrag ist.
Jedenfalls lohnt es sich nur für Leute mit gutem Einkommen (wie (noch) für mich) und nicht als Ausgleich für die Rentenabsenkung, wie es dargestellt wurde.
Es ist ein Rentenversicherungsvertrag! Die Versicherung hat sehr wohl ein Risiko zu tragen, nämlich Dein Langlebigkeitsrisiko. Du wirst mehr Geld von der Versicherungsgesellschaft bekommen als Du eingezählt hast, wenn Du auf Jopi Heesters Spuren wandelst.
Dass die Versicherungsgesellschaft über alle Kunden gesehen immer noch einen Gewinn erwirtschaften wird, ist unbestritten. Dies trifft aber auf alle Versicherungen zu.
Der Kerngedanke einer Versicherung ist nunmal, dass der Versichertenpool gemeinschaftlich für diejenigen aufkommen, die höhere Leistungen benötigen. Da im Vorfeld nicht bekannt ist, wer derjenige mit dem höchsten Bedarf an Versicherungsleistungenn ist, ist dieses Vorgehen auch durchaus sinnvoll. Und dass derjenige, der die Beiträge einsammelt, dann auch noch ein Stück vom Kuchen bekommen möchte, halte ich für legitim. (Und ich bin wahrlich kein Freund von Versicherungen – insbesondere im Finanzbereich.)
Das kann ich Wort für Wort so unterschreiben. Jeden Satz.
Auch und insbesondere den letzten!
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier,
vielen Dank für die Auflistung. Ich persönliche finde es immer gut, wenn Versicherungsformen im Vermögensaufbau nicht einfach rundheraus abgelehnt werden. Der Weg muss sein, sich mit Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen und eine individuelle Lösung zu finden. Stichwort individuell: Ist das der Grund, warum Du nicht auf die betriebliche Altersvorsorge eingehst? Die steuerliche Behandlung ist ähnlich wie bei Riester, daher denke ich schon, dass sie in Überlegungen ein Rolle spielen sollte. Den Blog: Vergleich Riester oder BAV? (klarplus.com/riester-oder-bav-oder-sogar-beides/) habe ich zu dem Thema geschrieben. In der Hoffnung, dass es individuell weiterhilft.
Gruß
Alexander
Ich habe nichts gegen eine betriebliche Altersvorsorge. Im Gegenteil. Ich habe ja sogar selber eine (minimal). Ich habe mich nur zu wenig damit befasst, als dass ich hier in der Lage wäre, einen Überblick oder eine Bewertung dazu abzugeben. Zumal die Vielfalt der Varianten hier sicher auch eine allgemeine Betrachtung schwierig machen wird.
Ich werde mir Deinen Beitrag auf jeden Fall einmal ansehen (auch wenn es für selber ja schon zu spät ist).
Gruß, Der Privatier
Noch ein sehr interessanter Aspekt zur Riesterrente ist die sogenannte Kleinrentenauszahlungsregelung.
Diese besagt, wenn die monatlichen
Rentenzahlungen aus einem Riestervertrag etwa dem Wert eines Rentenpunkt der gesetzlichen Rente betragen, also zur Zeit etwa 31€ (der Wert wird jährlich angepasst), lässt sich das Kapital wahlweise zu 100 % auszahlen, für die Auszahlung gilt dann steuerlich die fünftel Regelung.
Riester Verträge beim gleichen Anbieter werden zusammengefasst, bei verschiedenen Anbietern kann man die Regelung einzeln und auch zeitlich gestaffelt nutzen. Dadurch erhält man auch bei Riester eine wesentlich höhere Flexibilität für die Auszahlung. Ob das auch für Rürup gilt, habe ich noch nicht rausbekommen. Beim Einzahlung des Höchstbetrages von ca. 2100 pro Jahr muss man dann alle 5 Jahre den alten Vertrag ruhen lassen und bei einem anderen Anbieter einen neuen besparen.
Danke für den Hinweis. So viel ich weiß, ist dies eine der Neuerungen, die ab 2018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes einführt worden ist.
Für mich kommt das ja ohnehin nicht mehr in Frage, ich bin mir aber auch nicht sicher, ob das eine Lösung wäre, die mir gefallen würde? Der Vorteil der höheren Flexibilität ist unbestritten, andererseits erfordert es aber einen höheren Verwaltungsaufwand beim Versicherten selber und höchstwahrscheinlich auch bei den Versicherungsgesellschaften, was sich dann wieder in höheren Kosten und einer niedrigeren Rendite bemerkbar machen wird. Aber das ist jetzt eher eine Vermutung und müsste bei Bedarf ggfs. geklärt werden.
Für Rürup-Renten wird das aber wohl kaum gelten, denn eine der wesentlichen Voraussetzungen der sog. Basis-Versicherungen ist ja, dass sie ausschließlich als Leibrente ausgezahlt werden dürfen. Also keine Kapitalauszahlung.
Gruß, Der Privatier
Den staatlichen Zulagen verdanke ich auch den Verlust in Summe mehrerer Tage Lebenszeit für die Recherche von Riester-Möglichkeiten.
Mein Eindruck war schlußendlich, dass am Ende die Zulage im wesentlichen in Gebühren und Minderrenditen fließt. Für den Anleger bleibt am Ende wenig übrig.
Wiederum ergibt die Betrachtung als Versicherung ggf. ein anderes Ergebnis, aber man sollte wirklich überlegen, inwieweit man die Versicherung braucht, oder ob man das Risiko nicht mit „Selbstversicherung“ besser bewältigen kann. Mir persönlich widerstrebt es, im wesentlichen die Finanzindustrie zu füttern und am Ende sehr wahrscheinlich nur das bare Minimum aus der Bandbreite des Versprochenen heraus zu bekommen.
„Wiederum ergibt die Betrachtung als Versicherung ggf. ein anderes Ergebnis“
Als was sollte man eine Versicherung denn sonst betrachten??
Aber natürlich steht es jedem frei, sich seine eigene Absicherung für den Ruhestand zu konstruieren. Für einen großen Teil der Bevölkerung wäre es allerdings schon wünschenswert, wenn sie denn überhaupt mal irgendetwas machen würden!
Gruß, Der Privatier
Nachtrag zur Höhe der Förderung:
Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro.
Danke für den Hinweis! Ich überlege einmal, ob es Sinn macht, solche Daten auch in meine Sammlung der aktuellen Rechenwerte aufzunehmen…
Gruß, Der Privatier
Ob Riester Sinn macht dürfte von der monetären Ausgangssituation abhängen. Wer wenig hat und Gefahr läuft, dass die Riestereinkünfte gegen die Grundsicherung aufgerechnet werden, legt das Geld vielleicht doch besser unter das Kissen.
Ich hatte eine Riester Rente bei der Unon Investment abgeschlossen (war damals Finanztest Sieger/Empfehlung). Leider hatte ich zu spät nachgerechnet. Mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, hatte ich mit den 4% Pflichtbeiträgen eine prozentuale relativ niedrige Förderquote (trotz 3er Kinder). Mit der Förderung hatte ich keine weiteren steuerlichen Absetzmöglichkeiten (was in der Verkaufsberatung allerdings so dargestellt wurde). Trotz dass ich die Beiträge aus schon versteuertem Einkommen und auch krankenversicherten Einkomnen bezahlt hatte, muss ich nun die Riesterauszahlungen voll versteuern UND die vollen KV und PV Beiträge abführen. Das rentiert sich bei mir nicht und ich lasse meinen Riesterrentenvertrag schon seit Jahren ruhen. Bei Kündigung würde ich ja die gesetzlich garantierte Auszahlung (Einzahlungen + Förderung) verlieren.
Aber du hast anfangs einen anderen Hinweis gegeben, dass du aus der Abfindung hier Geld reingeschoben hast. Das muss ich für mich noch einmal durchleuchten ob das Sinn macht (meine Abfindung steht in diesem Jahr an). Vielleicht war dann der Riesterabschluss nicht um sonst.
„hatte ich mit den 4% Pflichtbeiträgen eine prozentuale relativ niedrige Förderquote (trotz 3er Kinder).“
Ich verstehe nicht so ganz, wie man zu einer solchen Einschätzung kommen kann. Ich habe mir gerade noch einmal die aktuellen Konditionen mit dem Riester-Rechner auf dem DRV-Portal „Ihre Vorsorge“ angesehen: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/riester-rechner.html
Selbst wenn alle drei Kinder vor 2008 geboren sind (ist hier wahrscheinlich der Fall), so ergibt sich bei einem maximalen Beitrag eine Förderquote von ca. 35%.
„Förderquote“ bedeutet dabei der Anteil der Zulagen am gesamten Anlagebetrag (ohne Berücksichtigung eines Ehepartners).
Sollten die Kinder noch jünger sein, also alle nach 2008 geboren sein, wo ergibt sich sogar eine Förderquote von über 50%.
Nun kann man solche Quoten natürlich als „relativ niedrig“ empfinden. Das kommt dann wohl immer auf die persönliche Sichtweise an. Meine Meinung habe ich ja bereits im obigen Beitrag geschrieben: Ich sehe als verschenktes Geld an, wenn man eine solche Förderung nicht in Anspruch nimmt.
Ansonsten sind die kritischen Anmerkungen z.B. hinsichtlich Grundsicherung durchaus berechtigt (das ist allerdings auch nicht wirklich die Ziel-Leserschaft dieser Seite).
Es ist übrigens schon korrekt, wenn gesagt wird, dass die Riesterbeiträge auch als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Das FA führt dann eine Günstigerprüfung durch und prüft, ob die Förderung oder die Steuerersparnis günstiger ist (beides zusammen gibt es natürlich nicht 😉 ).
Gruß, Der Privatier
Habe es gerade im nächsten Kapitel realisiert – du hast die 30000€ in einen Rürupp Vertrag gesteckt und nicht in einen Riester. Damit fällt meine Riesterversicherung wohl endgültig in die Kategorie: Griff ins Klo.
Hallo Privatier,
Ich kann nicht ausschließen, dass ich irgendwo einen grundsätzlichen Denkfehler habe: Ich bin Gott sei Dank mit einer ordentlichen Betriebsrente gesegnet (wenn ich mal so alt bin). Zusammen mit der staatlichen Rente ist man doch schnell bei 35% in der oberen Steuerprogression. Da landet dann die Riester Rente. D.h. Ich muss dann 35% Steuer auf diesen Geldanteil bezahlen, oder? Dann kommen noch grob 17% KV/PV on top. Also sind wir bei über 50% Abgaben. Zusätzlich nagt die Inflation an der Kaufkraft der garantierten Auszahlung. Und die prognostizierten Beträge unterscheiden sich fast nicht von den gesetzlich garantierten. Macht für mich nicht unbedingt Sinn. Aber natürlich trifft das nicht für jeden zu. Es gibt bestimmt Konstellationen wo es passt.
In der Anfangsphase hatte man mit guten Verzinsungen gerechnet. Da hatte man aufgrund der Förderung ein deutlich höheres Wachstum als beim Anlegen eines kleineren ungeförderten Betrags erreichen sollen. Aber aufgrund der seit Jahren quasi 0-Rendite gibt es halt fast nur den angesparten Betrag zurück. Und wenn davon 50% abgehen passt das bei mir halt nicht.
Viele Grüße
„Und wenn davon 50% abgehen passt das bei mir halt nicht“
Ich will ja hier auch niemand zu einer Riester-Rente überreden. Jeder, wie er mag.
Nur das Argument mit den 50% Abgaben könnte man natürlich in gleicher Weise auf sehr viele zusätzliche Einkünfte anwenden, egal wo sie herkommen. Der Unterschied: Die anderen Einkunftsquellen sind (in der Regel) nicht gefördert bzw. nicht teilweise vom Staat finanziert.
Gruß, Der Privatier
Nur zur Ergänzung: wenn ich über Steuersatz und obere Progression schreibe meine ich damit Kirchensteuer und Soli eingeschlossen (entspricht meinen Rahmenbedingungen). Die erwähnten 35% entsprechen dann ca. 31% reiner Lonsteuer (um die richtige Relation zum Spitzensteuersatz zu haben).
Hallo.
Wie es vorläufig aussieht, werde ich nach meiner Kündigung und dann AlG1 irgendwann mal Privatier…
Wie geht es dann mit einem Riester-Vertrag weiter?
Eine Prämie bekomme ich dann ohne ein Arbeitseinkommen nicht mehr?
Den Riester kann ich dann wohl aber immer noch bedienen!?!
Kann man dien Riester dann noch „von der Steuer absetzen“?
Und wirkt es sich dann mindernd auf den Krankenkassenbeitrag aus?
Durch Kapitalerträge, Mieteeinnahmen usw. komme ich doch sehr hoch mit der KK.
Schon mal Danke für die Antworten. 🙂
Um die Voraussetzungen für die Förderung von Riesterverträgen zu erfüllen, muss man nicht unbedingt selber berufstätig sein! Auch ein Bezieher von ALG1 kann weiter die Riester Förderungen bekommen.
Es reicht auch aus, wenn man einen Ehepartner hat, der die Voraussetzungen erfüllt. In solchen Fällen greift dann die indirekte Förderung.
Aber es ist schon richtig: Als „echter“ Privatier entfällt die Förderung. Und da diese entweder aus der Zulage oder dem Steuervorteil besteht, entfallen auch beide Möglichkeiten: Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, gib es KEINE Förderung.
Einzahlen kann man aber natürlich weiterhin. Ob das sinnvoll ist, muss jeder selber wissen.
Den Zusammenhang mit der KV habe ich nicht verstanden. Einzahlungen in einen Riestervertrag mindern jedenfalls nicht den KV-Beitrag.
Gruß, Der Privatier
Unverheiratet…
Riestereinzahlungen sind doch Vorsorgeaufwendungen. Die drücken somit das zu versteuernde Brutto.
Kann ich den Riester nicht dafür auch als Privatier geltend machen?
Oder wie kann man sonst die Vorsorgeaufwendungen „erhöhen“? Um wie gesagt das Brutto zu senken.
Dass man freiwillig in die Rentenkasse einzahlen kann ist klar.
Brauche irgendwas zum absetzen.
Sonst muß ich mir dann doch wieder eine Teilzeitstelle suchen, damit die Kapitaleinnahmen für die KK nichtig sind. – War nur ein Witz 😉
Hallo kurti,
als ganz so abwegig sehe ich Ihre Idee gar nicht! Bei genügend hohen KAP-Erträgen ein 451€-Job oder dem gleichgestellt ein Bundes freiwilligen Dienstverhältnis ….
LG FÜR2012
@Kurti: Die steuerliche Förderung von Vorsorgeaufwendungen ist ja meistens an Regeln und Grenzen geknüpft. Für Riester heisst das konkret: Es werden Beiträge in Höhe von mind. vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens gefördert. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro.
Und wer die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt – bekommt sie nicht.
Riester wäre aber ohnehin nicht das geeignete Mittel, um Vorsorgeaufwendungen zu erhöhen. Schon wegen der o.g. Grenze. Da eigenen sich Einzahlungen in eine Basis-Rente deutlich besser (Max. für Ledige in 2018: 24.305€, davon 88%). Das ist schon sehr effektiv!
Allerdings fürchte ich, es gibt da ein grundlegendes Missverständnis:
Hohe Sonderausgaben senken zwar die Steuerlast, nicht aber die KV/PV-Beiträge! Die KV/PV-Beiträge werden auf Basis der versch. Einkünfte berechnet, nicht auf Basis der zu verst. Einkommens. Das ist ein gewaltiger Unterschied und die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus V+V lassen sich durch Sonderausgaben nicht reduzieren.
Gruß, Der Privatier
Ich denke, hier ist mal ein Update angebracht.
Mag sein, dass ein fondsbasierter Riester-Vertrag mit eingebauter „Sicherheit“ (`= Beitragsgarantie) und staatlicher Förderung damals bei Einführung noch eine passable Möglichkeit war für eine Zusatzrente. Heute bei dauerhaften Nullzinsen definitiv nicht mehr. Allenfalls für kinderreiche Geringverdiener, um die Förderung abzugreifen, dann aber nur mit Mindesteinsatz. Aber diese verringern damit auch ihren Rentenanspruch aus der GKV weil sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Hier im Blog kennen sich die meisten gut aus und finden etwas besseres – auch ohne Förderung. Aber was ist mit den Anderen ? Wer sich nicht selbst kümmern will oder kann, der sollte wenigstens ein gutes Angebot vom „Vater Staat“ bekommen. Das klappt z.B. in Schweden (AP7), aber wieder mal nicht bei uns.
Wie funktioniert die eingebaute Sicherheit bei Riester-Renten eigentlich genau ? Hat mich bisher nicht interessiert, weil ich nichts Gutes erwartet hatte und deshalb so was nicht habe. Aber dass der Absicherungsmechanismus derartig schlecht implementiert wurde, das hatte ich zwar befürchtet, aber näheres wusste ich nicht. Dann neulich im „Ersten“: „Keine Zinsen – Miese Renten“. Ab Minute 40:30 wird es an einem Beispiel erklärt. https://youtu.be/mPNoIG18fqc?t=2430
Auch bei fairriester, wo man Varianten wählen konnte, die bis zu 100% in Aktien-ETFs investieren, ist im Corona Crash die Reißleine für die „Sicherheit“ gezogen worden:
„Daher sei die Entscheidung getroffen worden, „dass in der derzeitigen Phase mit großen Marktschwankungen im Rahmen des aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Risikomanagements das Risiko minimiert wird. Im Sinne der Risikosteuerung wurde deshalb zunächst aus den Aktienmärkten in Cash umgeschichtet, bis besser kalkulierbare Parameter wieder eine tragfähige Risikomodellierung ermöglichen.“ Der Verkauf der Aktien-ETFs erfolgte am 12. März.
Eigentlich kaum zu fassen. „Vater Staat“ veralbert seine Staatsbürger und schickt viele wissentlich in die Altersarmut. Jeder weiß es, aber es passiert immer noch nichts. Bin selbst nicht betroffen, aber mich ärgert so was maßlos.
Ich halte die Kritik für sehr einseitig und unberechtigt.
Denn zunächst besteht die Idee einer zusätzlichen Rentenversicherung ja in einer gesicherten Zahlung im Alter. Die Betonung liegt dabei auf der „Versicherung“ und nicht etwa auf einer Rendite. Es begreifen nur leider die Wenigsten, dass eine Versicherung einen anderen Zweck erfüllt als eine Kapitalanlage. Eine Versicherung muss gar keine Rendite bringen. Sie muss nur im Schadensfall die vereinbarten Summen zahlen. Diese Aufgabe erfüllen beispielsweise auf Banksparplänen beruhende Riester-Verträge. Damals noch mit Zinsen versehen. Heute eher nicht mehr.
Wem das nicht ausreicht, der kann dann eben Fonds-basierte Verträge abschliessen, die aber (sofern es sich um Aktien-Fonds handelt) immer ein unkalkulierbares Risiko beinhalten. Um dieses zu minimieren, gibt es im Wesentlichen zwei Konzepte:
1. Es wird nur ein (sehr) kleiner Anteil in Aktien-Fonds investiert, der große Rest bleibt in sicheren Anleihen angelegt. Der Effekt: Die Mehrrendite hält sich im überschaubaren Rahmen.
2. Es wird in Abhängigkeit von der Restlaufzeit (bis zur Rente) kontinuierlich von einem zunächst hohen Aktien-Anteil immer mehr in sichere kurzlaufende Anleihen höchste Bonität umgeschichtet. Resultat: Bei langer Laufzeit und guter Börse kann das positiv sein. Verursacht jedoch Kosten durch die Umschichtung.
Wie Produkte, die zu 100% in Aktien-ETFs investieren, überhaupt eine Zulassung als Riester-Vertrag erhalten können, ist mir schleierhaft. Die bisher geltende Auszahlungsgarantie kann man damit meiner Meinung nach nicht gewährleisten.
Natürlich kann man die Auszahlungsgarantie generell kritisieren, denn sie kostet „unnötig“ Rendite. Aber wie schon eingangs gesagt: Das ist auch nicht das Ziel einer Versicherung. Wer eine Kapitalanlage mit Rendite sucht, darf keine Versicherung abschliessen. Das ist eigentlich ganz einfach…
Und wer eine Kapitalanlage mit einer „ordentlichen Rendite“ sucht, der darf sich dann im Alter nicht wundern, wenn das Kapital nur noch zur Hälfte vorhanden ist. Rendite und Sicherheit sind nun mal zwei Gegensätze, die man nicht gleichzeitig bekommen kann.
Gruß, Der Privatier
In meinem kleinen Beitrag geht es doch um Versicherungen und gerade NICHT um Kapitalanlagen. Und richtig bemerkt: Das Ziel einer Versicherung ist nicht Rendite. Genau deswegen kommen die von dir ins Spiel gebrachten Begriffe wie „Rendite“ oder gar „ordentliche Rendite“ oder auch „Kapitalanlage“ überhaupt nicht vor. Macht aber nichts. Alle aufmerksamen Leser kennen Kap.6.16. und ähnliche Beiträge rund um das Thema Versicherungen versus Kapitalanlage. Es ist ja nicht mein Ziel, den Privatier umzustimmen. Mein kleiner Hinweis sollte lediglich andere Leser ausnahmsweise davor warnen, diese Einschätzung zur Riesterrente zu teilen und sich zu einer derartig schlechten Versicherung verleiten zu lassen. Und zum Glück ist die Warnung ja kaum noch notwendig, denn die Riester-Rente hat fast keinen Zulauf mehr.
Warum also nicht mal genauer hinsehen, was es woanders gibt.
Die Altersvorsorge in Schweden ist sehr ähnlich zu der in Deutschland. Der größte Teil der der Beiträge geht in die umlagefinanzierte staatliche Rente. Nur 2,5 Prozent geht in die „staatliche Jahrgangsverwaltungsalternative“, die AP7 (verpflichtend), während es bei Riester idealerweise vier Prozent sind, um die Förderung auszuschöpfen. Der AP7, den die allermeisten wählen, ist eine Alternative zu den Privatanbietern. Die Schweden haben also 1,5% mehr Spielraum für die gesetzliche Rente der Alternativen. Die AP7 beinhaltet zur Risikominimierung die altersabhängige Umschichtung (Lebenszyklusfonds), also etwa dein erwähntes Konzept Nr. 2. Und die Kosten sind sehr gering, nur ein Bruchteil verglichen mit Riester. Natürlich, das Aktienrisiko bleibt prinzipiell unkalkulierbar, aber auch der bisher maximale Drawdown von 27% (2002) kann bei bei 30 Jahren Laufzeit sogar mehrfach verkraftet werden.
Jetzt kann man einwerfen: Was hab ich davon, was es in Schweden gibt ? Wir müssen halt mit dem leben, was in Deutschland angeboten wird. Ja, leider. Aber die Beitragsgarantien bei Riester, also von privaten Versicherern, können nicht funktionieren. Dennoch gibt so was ähnliches bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die der Staat übernimmt, nämlich die Rentenwertstabilität. Die ist garantiert u.a. durch den Bundeszuschuss (80 -100 Mrd, je nach Berechnung mit steigender Tendenz) und unabhängig von den Launen der Finanzmärkte. Rentenwerte steigen immer ( oder stagnieren im worst case).
Wenn man also eine ZusatzVERSICHERUNG haben will (keine Kapitalanlage), dann sollte man hier einzahlen, so früh wie möglich (ab 50). Man kann davon ausgehen, dass durch Rentenanpassungen in der Zukunft zumindest zukünftige Preissteigerungen weitgehend ausgeglichen werden – und dieses unabhängig davon, wie lange man tatsächlich leben sollte. Die durchschnittliche Rentenanpassung im Zeitraum von 1990 – 2017 lag bei jährlich 1,66 %. Und wir reden ja wie gesagt über eine Versicherung und nicht über Renditen. Siehe z.B.
http://www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/
oder auch die ganz hervorragenden Beiträge zum Thema hier vom Privatier.
Wer jünger ist als 50 kann diese Zusatzversicherung nicht nutzen, aber Jüngere haben ja dafür noch Zeit und können auch mit kleinem Geld in Aktien investieren (Ältere auch..?.) und Krisen aussitzen, sollten aber besser keine Riesterverträge abschließen. Das ist eigentlich ganz einfach…?
Okay, Robert – dann lasse ich die ausführliche Schilderung Deiner Gedankengänge einfach mal so stehen. Die Leser mögen sich da selber einen Reim drauf machen…
Ich möchte aber trotzdem noch ergänzen, dass ich diese Gedanken in wesentlichen Punkten nicht teile, ohne dies jedoch im Detail erläutern zu wollen.
Zumal ich nicht den Eindruck erwecken möchte, dass ich ein Verfechter der Riester-Rente wäre. Das bin ich nämlich gar nicht.
Es gelten weiterhin die oben im Beitrag gemachten Aussagen:
„Auch wenn ich den Riester Verträgen positiv gegenüber stehe, so habe ich das Ganze doch auch immer mit relativ wenig Interesse einfach so mitlaufen lassen. Vielleicht hätte ich irgendwo was besser machen können, oder einfach anders. Ich weiß es nicht. Ich habe einfach mal mitgemacht.“
Gruß, Der Privatier
Hallo zusammen, möchte mein Dws Riester Toprente kündigen.
Läuft schon 20 Jahre und nur 1% Ausgabeaufschlag und keine Depotgebühren, Laufzeit bis 60.
Aktuelle Guthaben 48372€
Beitragsgarantie 31984€.
Wie kann ich den Rückkaufswert berechnen?
Steuervorteile ca.12.000
Kann ich also mit ca.36372€ rechnen?
Hintergrund: Ich halte nichts von Riester. Nicht flexibel genug. Außerdem finde ich, dass es der richtige Zeitpunkt zum Ausstieg ist. Die Aktienmärkte sind sehr gut gelaufen. Mit einer Beitragsfreistellung würde
ich nur riskieren, dass meine theoretischen Gewinne geschmälert werden.
Viele Grüße
Ramon
@Ramon: „Wie kann ich den Rückkaufswert berechnen?“
Ich denke, eine verlässliche Aussage dazu kann nur der Anbieter liefern.
Und ich kann zwar den Grundgedanken gut nachvollziehen, dennoch habe ich Zweifel, ob eine Kündigung wirklich eine gute Idee ist. Aber das wird man wohl erst richtig beurteilen können, wenn man einmal den konkreten Rückkaufwert kennt. Es könnte aber sein, dass zusätzliche Steuereffekte darin noch nicht berücksichtigt sind!
Gruß, Der Privatier
Hallo Ramon,
Statt zu kündigen könnte der Vertrag auch auf einen anderen Anbieter/anderes Riester-Produkt übertragen werden. Die Förderung bliebe erhalten, aber auch die nachgelagerte Besteuerung.
Viele Grüße Stephan
Hier die tolle Antwort von DWS:
„Die Berechnung der Rückforderungen obliegt rein der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), daher können wir Ihnen keinen Auszahlungsbetrag nennen.“
Muss ich mich damit zufrieden geben oder ist DWS zur Auskunft verpflichtet?
Grüße
Ramon
@Ramon,
Riester hin oder her … du bist jetzt fast 20 Jahre dabei, ich würde den Riestervertrag „NICHT“ kündigen, da neben der vollständigen Rückzahlung aller gewährten Zulagen und Steuervorteile auch die Erträge in vollem Umfang versteuert werden müssen.
Eine Variante wäre eventuell noch ein Anbieterwechsel, da ziehst du mit dem kompletten Guthaben zu einem anderen Anbieter mit anderem Tarifvertrag um. Es findet dann keine „schädliche“ Verwendung statt. Jedoch sind Wechselgebühren 50€ … 150€ fällig und entsprechend neue Abschlussgebühren (auf 5 Jahre verteilt?). Das wäre aber eventuell immer noch besser als alle Steuervorteile und Zulagen zurückzuzahlen und die angesammelten Erträge außerdem noch zu versteuern. (Eine Auszahlung als Rente wäre dann frühestens ab dem 62.Lebensjahr möglich, da der neue Abschluss nach 2012 erfolgt, Vertragsabschluss vor 2012 … früheste Auszahlungsbeginn … ab dem 60. Lebensjahr)
Etwas Literatur: (Link ist keine Werbung für „Weltsparen“)
https://www.weltsparen.de/altersvorsorge/riester-rente/kuendigen/
Gruß
Lars
PS: Lass dir den Rückkaufswert berechnen und hole dir unverbindliche Angebote bei diversen Versicherungen ein, dann kannst du vergleichen was für dich die bessere Variante wäre.
In den jährlichen Informationen zu unseren Riesterverträgen steht:
„Die erhaltenen Zulagen und gegebenenfalls zusätzlich entstandenen Steuervergünstigungen sind nicht zurückzuzahlen, wenn bei Kündigung ein unmittelbarer Wechsel zu einen anderen auf Ihren Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag erfolgt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Steuermerkblatt.“
Genau diese Intransparenz gefällt mir nicht.
Wenn also alles gut geht, werde ich eine monatliche Rente von der DWS erhalten. Die DWS möchte mir aber nicht sagen, wie hoch die monatliche Rente sein wird.
Ich weiß inzwischen auch weshalb,
weil zunächst meine garantierten Beträge bis ich 85 Jahre alt bin verteilt werden. Ab 85 wäre ich dann faktisch in der Gewinnzone, falls ich dann noch lebe.
Auch wenn ich alle Zulagen und Steuervorteile abziehe sollte ich eigentlich einen kleinen Gewinn haben. Die genaue Berechnung habe ich angefordert.
Nicht vergessen, die Rückzahlung der Steuervorteile ist nicht als Verlust zu verbuchen sondern eher als zinsloser Kredit.
Es geht mir aber nicht um den kleinen Gewinn sondern um alternative Anlagen und Flexibilität. Es sind noch ca.16 Jahre bis zur Auszahlung und mehr als 160€ erwarte ich nicht.
Alternative:
Immobilie im Ausland (in Deutschland schwierig )
Monatlicher Sparplan mit einem Robo Advisor
Gold Sparplan
Viele Grüße
Ramon
Top Rente hab ich auch. Und die ist doch bis jetzt sehr gut gelaufen.
Hab irgendwann mal gerechnet, waren so 7% p.a.
Bei mir Beginn 2006 aktuell 47000. Auf die 47000 kommt es mir jedoch nicht an.
Je näher die Rente rückt, desto weniger wird eh ( automatisch) in Aktien angelegt bzw. Umgeschichtet.
Die Vorteile zurück zahlen. Das muss man erst mal wieder verdienen. Je mehr verschiedene Standbeine man hat, desto besser.
Natürlich kann man nicht genau sagen, was an Rente gezahlt wird. Wer kann Dir den DAX Stand vom nächstem Monat sagen…
Es läuft ja so:
Es sind so 10-20% welche „abgezweigt“ werden und sozusagen eine Leibrente gekauft wird.
Weil der eigentliche Partner (DWS) nur bis 85 zahlt.
Aber garantiert wird, dass man (mindestens) die gleiche Rente (ab 85) bis zum Lebensende bekommt.
Also kann man (grob) mal so rechnen, Summe Rentenzahlungsanfang -15% Rest auf die Zeit bis 85 verteilen.
Wieso muss man da in die Glaskugel schauen? Sinn ist doch die Absicherung der eingezahlten Beiträge. Ich erwarte nicht, dass man die Gewinne berücksichtigt.
Mit meinem aktuellen Stand:
Aktuelle Guthaben 48372€
Beitragsgarantie 31984€.
kann nicht die DWS berechnen,welche Rente ich monatlich mindestens erhalten werde und wie die eventuellen Gewinne angelegt werden? Ist das zuviel verlangt?
Kein Wunder das soviele kundigen oder mit dem Gedanken spielen.
PS: was nützt mir die theoretische Vorteil in 36 Jahren, wenn ich es nicht überleben werde.
Du hast ja jetzt schon einige Alternativen zur Kündigung von meinen Vorkommentatoren gehört, die ich alle zu 100 % unterstütze und rein wirtschaftlich , evtl. auch im Rahmen deiner Gesamtvermögenssituation und der derzeitigen und zukünftigen Kapitalmarktsituation (musst du entscheiden, da keine weiteren Infos vorliegen) für sinnvoll halte.
-Anbieterwechsel
-Beitragsfreistellung
-anderer Fonds im jetzigen Vertrag?
-Teilentnahme bei Verrentungsbeginn
Wenn deine Kündigungsabsicht nicht zur Diskussion steht, dann mach das Ding platt und warte was am Schluß auf dem Konto landet.
Naja , wenn man sich die 14 Seiten
https://www.bundderversicherten.de/files/stellungnahme/pdf/de/2021-03-31-bdv-stellungnahme-hochstrechnungszins.pdf
mal anschaut , ergibt sich für mich eigentlich eine ganz andere Frage :
Hat Sparbuch Olaf schon einen Weitblick für neu ankommende 10% Zinsen ???
—–> Wir wissen es nicht ……………………………………….
Evt. sollen ja auch Rürup und Riester so unmöglich gemacht werden , dass
nur noch die DRV als Staatliches Versicherungsunternehmen einen Sinn ergibt .
Da werden dann gerne Staatlich auch mal XXX Mrd. an Steuergeldern zugeführt .
Und wenn die Zuführung der Steuersubventionen wieder nicht reicht , einfach
mal das Zugangsalter von 65 auf 67 ……auf 69 …..auf 71 ??? erhöht .
Alles kein Problem bei der DRV , solange noch genug junge Beitragszahler ,
die Masse der alten Rentenempfänger schultern kann . Fraglich ist aber m.M.n.
wie lange DIESES noch so gehen kann/wird .
LG Det
Sorry in der Spalte daneben . Kom. sollte bei eSchorsch landen .
Danke, werde es mir gut überlegen. Habe jetzt eine Berechnung von der ZFA angefordert.
Bin selbst gespannt, weil der Vertrag ca.20 Jahre läuft.
Berichte dann später.
Grüße
Hallo Ramon,
in der aktuellen Ausgabe (5/2021) von FinanzTest der Stiftung Warentest gibt es einen Artikel mit der Berechnung dazu, welche Abzüge bei einer Kündigung der Riester-Rentenversicherung vorgenommen werden und wo du die Angaben findest.
Seite 36 ff „Geld oder Rente“ Auszahlung der Riesterrente
Vertragsguthaben
minus Steuervergünstigungen (stehen in deinen Steuerbescheiden der letzten Jahre)
Minus Zulagen insgesamt (steht in der letzten Mitteilung des Versicherers)
Minus Kosten für die Auflösung (z.B. 100 €)
= Auszahlungsbetrag
Minus Steuer auf die Erträge (bei Vertragsabschluss vor 2005 i.d.R. Steuerfrei)
= Kapital nach Steuern
Ob es sich für dich rechnet oder doch die Renten günstiger ist, dazu gibt es auch Berechnungen im oben genannten Helft von FinanzTest (auch online unter test.de)
Viele Grüße
Stephan
Wenn man denkt, es kann nicht schlimmer kommen, dann kommt Olaf Scholz:
https://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/riester-und-ruerup-rente-durch-zwangsversicherung-zur-rentenkuerzung-a-d897dac4-f273-41d9-81a3-f2a6286489f2
Roobärt, nu sach doch ma was nettes, ich werd sonst ganz komprimiert.
???
Oh, ich will weder riestern/rüruppen noch habe ich das! Also tangiert es mich nur periphär. Gut, dann espare ich mir die Spekulation über die Kumpels vom Sparbuch-Olaf und ich werde auch keine Parolen der Rotfrontler skandieren.
Ok, eSchorsch, ich sag mal was Nettes zur Riesterrente.
Riestern ist familienfreundlich und hat sogar eine eingebaute Limitierung der Fehlinvestitionen. Mit zwei Kindern ist der maximale Eigenanteil auf 1.325 € begrenzt, also 110 € im Monat,
Ganz Vorsichtige sind schon mit 5€/Monat dabei und können dann im Alter mit dieser „dritten Säule“ in Deutschland „gut und gerne leben“. Oder auch (seit 2010) in der EU, das ist doch generös, Nur wer die EU verlassen will, dem werden von der Rente 15% abgezogen, bis die Förderung zurückgezahlt ist. Aber das macht ja eh keiner.
Noch was Nettes: Gemäß Rentenversicherungsbericht erhielten Riester-Rentner, die im Jahr 2020 in Rente gingen, eine Auszahlung in Höhe von durchschnittlich 113 Euro im Monat. Damit kann man schon fast die Stromrechnung bezahlen. Und es wird immer besser: In 2030 soll die Summe bereits 267 Euro pro Monat betragen. Ob das dann noch für die Stromrechnung reicht, ist wieder eine andere Geschichte.
Riesterrente habe ich auch gehabt.
Abgeschlossen Ende 2004, bespart mit förderfähigen Höchstbeträgen bis Ende 2017, dann stillgelegt, und nun im Frühjahr 2021 förderschädlich gekündigt und ausgezahlt.
Folgende Gründe sprachen seinerzeit für den Abschluss:
Übriges Geld, dauerhafte Aussicht auf 42 % Grenzsteuersatz + Soli … und damit Steuerstundungseffekt, staatliche Förderung, Diversifikation, einfaches Modell ausgesucht (schlichte Rentenversicherung), im Netz abgeschlossen.
Folgende Gründe sprachen jetzt für die Kündigung:
Konstellation aus glücklichen Umständen, Aussicht erst nach weit über 20 Jahren Rentenbezug in die „Gewinnphase“ zu kommen, Beginn der nachgelagerten Besteuerung, zunehmend sinkende Verzinsung, keine Ansammlung mehr von Überschussbeteiligungen.
Ich hab Anfang März gekündigt, nach Einreichung weiterer Unterlagen war das Geld nach knapp 3 Wochen da, kann man nicht meckern.
Alle gewährten Förderungen und Steuererstattungen werden nach Meldung von der Versicherung von der Zulagenstelle berechnet und sofort vor Auszahlung abgezogen. Zwischen Abzug und meinen Berechnungen klafft eine Lücke von 4 EUR, also Haken.
Da die Versicherung vor dem 31.12.2004 abgeschlossen und über 12 Jahre bespart wurde, erfolgt die Auszahlung steuerfrei, d.h. die Differenz Nominal-Einzahlungskapital zu Auszahlungsbetrag, die üblicherweise zu versteuern ist (und ich meine über 60. Lebensjahr nur zur Hälfte) fällt nicht an.
Was ist rausgekommen?
Unter Berücksichtigung des Steuerstundungseffektes (ich habe jetzt nominal erst die Steuern gezahlt, die ich von 2005 bis 2018 zu zahlen gehabt hätte), komme ich auf eine Netto-Rendite, also nach Steuern, von auf gut 5 %.
Da müssen sich ETF-Sparpläne schon sehr strecken, damals gab’s die eh nicht.
Ja, zugegeben, vor 2004 waren die steuerlichen Bedingungen besser, das galt auch für Lebensversicherungen. Aber die Besteuerung für das Aktiensparen, egal ob Aktien, Fonds oder ab 2006 ETFs, waren eben auch besser, sogar sehr viel besser bis 2008. 5% Nettorendite war eher unterdurchschnittlich.
Nee Nee , nicht die steuerlichen Bedingungen waren besser , sondern der
Marktzins war deutlich besser .
https://versicherung.bildungsbibel.de/lebensversicherung-garantiezins-hoechstrechnungszins-entwicklung-deutschland
Nur mal so aus der Rückspiegelbetrachtung .
Und Wer sich 1994 bis 2000 diesen Zins gesichert hat ( 4% ) , kann sich
auch 2020 , 2030 , 2040 , ggf. auch noch 2050 und weitere Jahre , ggf.
über “ Rentenpapiere “ mit echten Zinszahlungen freuen . Garantie ist
halt Garantie . N.w.v. ist jedoch auch WICHTIG , das die Amortisationszeit
überstanden wird , bei einer Wette auf ein langes Leben .
( Ein langes Leben / oder Alternativ eine lange Zahlung / ist halt n.w.v.
ein relativ wichtiger Bestandteil einer Wette , bei der man gegen den
Stillhalter / die Versicherungsunternehmen / wettet ) .
Ob jetzt eine Opportunitätswette in den ETF Markt , Erfolgsversprechender
war , kann man natürlich auch erst in der Rückspiegelbetrachtung feststellen .
LG Det
„Und Wer sich 1994 bis 2000 diesen Zins gesichert hat ( 4% ) , kann sich
auch 2020 , 2030 , 2040 , ggf. auch noch 2050“
Es gab vor wenigen Jahren mal Aufruhr, weil alte Bausparverträge mit hoher Guthabenverzinsung von den Anbietern gekündigt wurden.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch …
Vermutlich wirst Du da nicht so falsch liegen . Aber was schon mal zurück
ist , kann ja dann immer noch an anderen Risiken teilnehmen .
Ob da natürlich die Breitmarktverteilung mit der automatischen
Durchsortierfunktion in der Rückspiegelbetrachtung die bessere Wahl
war , zeigt sich ja leider auch erst noch in der Zukunft .
LG Det
„Garantie ist halt Garantie“. Mag ja sein, dass du dir damals irgendeine spezielle lebenslange garantierte Leibrente oder so was Ähnliches gesichert hast. Chapeau!
Ich bin aber ganz sicher, dass es so was heute nicht mehr gibt. Schon lange nicht mehr. Garantiert!. Es nutzt also keinem Leser mehr. Falls es so was noch gibt, dann bitte mal den Versicherer nennen.
Und sorry, Det. Ich wollte ja nett sein, aber auch der neuerliche Hinweis auf das Langlebigkeitsrisiko passt hier nicht rein, denn wir sind uns ja alle auch mit dem Privatier einig(siehe die Kommentare oben), dass man Versicherung und Kapitalanlagen nicht bzgl. Rendite vergleichen kann.
Ein Renditevergleich ist aber dann und nur dann möglich und sinnvoll, wenn man wie KaBa den Riestervertrag gekündigt hat und auszahlen lässt.
Hallo Robert
Betr. Rendite
https://de.wikipedia.org/wiki/Rendite#Rendite_einer_Geldanlage
unter 3.3.1 ist auch die Periodenberechnung via t mit aufgeführt .
Daher mag zwar die endgültige Rendite wie bei KaBa erst im Fall des
Verkaufs / der Auszahlung feststehen . Ob man jedoch bereits den Break
Even erreicht hat = Entfall des Amortisationsrisikos , kann auch über
eine Periodenberechnung geschehen = Gewinn der Wette reicht mir aber
i.d.R. schon , insbesondere bei einer Langlebigkeitswette .
Zusätzlich nehme ich auch gerne die Versteuerung der Versicherungsleistung
mit bb) . https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Nennt sich Erstragsanteilsversteuerung , bei mir mit fast 50% .
Für einen gewissen Teil , werde ich aber wohl dann später auch mal aa)
nehmen müssen . Traurig zwar , aber die Bedingungen ändern sich halt .
Dann kommen halt evt. 20% aus bb ) Zahlungen und evt. 10% aus aa) Zahlungen
mehrerer Langlebigkeitswetten . Bei 20% habe ich die Wetten gewonnen , bei
10% muss man mal sehen , ob Sie die Renditen der 20% nicht noch runterziehen
werden , was selbstverständlich auch noch eine Möglichkeit ist .
LG Det
Ich habe es auch damals wegen dem positiven Steuereffekt abgeschlossen.
Bin aber auch nicht bereit ca.40 Jahre zu hoffen bis eventuell Gewinne ausgezahlt werden.
Hinzu kommt das ich eventuell Pläne für eine Auswanderung habe.
Also wenn ich nur 30.000€ förderschädlich erhalten sollte und es 14 Jahre mit 4% anlege, kann ich ab 60 mit einer Rente von 216€ bis 80 rechnen. Bis 80€ wäre n es 173€. Interessant wäre natürlich jetzt zu wissen, welche Rente mir die DWS bei einer Beitragsfreistellung zusagen kann.
So eine Rechnung sollte doch möglich sein? Natürlich ohne die zukünftigen Gewinne zu berücksichtigen.
Sorry, bis 85 Jahre wären es 173€.
Hallo Ramon,
da noch niemand geantwortet hat:
Schau mal in deine Vertragsunterlagen, ob dort der Rentenfaktor angeben ist, dann kannst du es dir selbst ausrechnen.
I.d.R. ist ein Rentenbetrag pro 10.000 € Versicherungsguthaben in Abhängigkeit vom Rentenbeginn genannt.
Je nach Vertragsabschluss, Rentenbeginn, enthaltene Garantien/Zusatzleistungen wie zB. Hinterbliebenenrente kann der Rentenfaktor zwischen ca. 25 und 45 liegen.
Überschussbeteiligungen etc. erhöhen nicht den Rentenfaktor sondern das Versicherungsguthaben.
Beispiel:
Ihre garantierte Rente bei Rentenbeginn 1.5.2032: 32,27 € je 10.000 €
Viele Grüße
Stephan
Hallo,
bin gerade über das Thema Riester gestolpert in Zusammenhang mit meinem jetzigen Leben als Privatier (seit 01.01.2022).
Ich habe seit vielen Jahren einen Riester Vertrag mit Fonds/ETF Sparen und habe die letzen Jahre monatlich 175 Euro (damit 2100 jährlich als Maximalbetrag) eingezahlt, der Vertrag läuft seit 2008.
Seit diesem Jahr habe ich ja kein Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss mehr, was heisst das jetzt für meinen Riester Vertrag ?
Momentan bespare ich weiterhin mit 175 Euro monatlich, macht das noch Sinn, um die volle staatliche Förderung zu bekommen ? Das orientiert sich doch immer am Vorjahresverdienst, oder ?
Wie wirkt sich denn ein ALG I Bezug für das Berechnen der staatlichen Zulage aus ? Zählt es denn auch, wenn man sich nur für ein Paar Tage arbeitslos meldet ? Ist man damit auch wieder unmittelbar zulagenberechtigt ? Und wenn ja, welchen Betrag muss man dann einzahlen um die maximale Zulage zu bekommen ?
Danke im Voraus für die Antworten.
Die Riester-Rente habe ich schon ein wenig aus den Augen verloren…
Aber es ist zumindest sicher, dass auch ein Arbeitsloser (bei der Agentur als arbeitslos gemeldet und Bezieher von ALG) einen Anspruch auf Förderung hat. Und dafür ist es nicht erforderlich, dass man das ganze Jahr über als arbeitslos gemeldet gilt.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Verhältnissen des Vorjahres. Wenn da bereits ALG bezogen wurde, ergibt sich der max. Beitrag anhand der insgesamt erhaltenen ALG-Höhe (davon 4%). Mindestbeitrag wäre auch hier 60€.
Gruß, Der Privatier
Moin, ich bin seit 1.7.2022 Privatier und frage mich, ob und wie ich für die staatlichen Zulagen meinen Status ändern muss? Da ich mich z.Z. im Dispojahr befinde, bin ich dann z.Z. nur noch mittelbar zulagenberechtigt? Wenn ich dann ab 1.7.2023 ALG erhalte, werde ich dann wieder unmittelbar zulageberechtigt? Muss man diese Sachverhalte dann der zentralen Zulagestelle melden ?
Moin Ambassador,
„Da ich mich z.Z. im Dispojahr befinde, bin ich dann z.Z. nur noch mittelbar zulagenberechtigt?“
Zulagenberechtigte: siehe §79 EStG in Verbindung mit §10a EStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__79.html
Gruß
Lars
Danke Lars für die Gesetzespassage. Zulageberechtigt sollte ich sein bzw. bin ich. Stellt sich nur noch die Frage, was ich wann, wem bzw. wie melden muss? Gibts da auch eine so „schöne Quelle“ wie bei den Gesetzen? Gruss Ambassador
Hallo Ambassador,
da ich in einer ähnlichen Situation war, habe ich mal vor ein paar Monaten. mit der zentralen Zulagenstelle telefoniert.
1) „unmittelbar zulagenberechtigt“ bist Du immer, wenn du im Kalenderjahr mindestens für einen vollen Monat sozialversicherungspflichtigen Verdienst hattest (also z.B. normales Gehalt oder ALG1 Bezug). Wichtig ist hier der volle Monat, ich hatte nämlich angefragt, ob es auch ausreicht sich für einen Tag arbeitslos zu melden (und einen Tag ALG1 zu beziehen) und die Antwort lautete „Nein“
2) Die Meldung bezüglich Zulagenberechtigung erfolgt über deinen Riestervertrag-Anbieter (in meinem Fall hatte der Formulare für die Meldung, ob man mittelbar oder unmittelbar berechtigt ist). Der meldet es dann an die Zulagenstelle
3) Du solltest mit Deinem Riestervertrag-Anbieter sowieso Kontakt aufnehmen, da man normalerweise auch die monatlichen Einzahlungen reduziert (abhängig vom Vorjahreseinkommen !), um die Zulagen zu bekommen. In Deinem Fall würdest Du dann ab eventuell Januar 2023 geringere monatliche Einzahlungen leisten, da Du ja in 2022 weniger verdient hast.
Gruß, Sportler
Danke @Sportler für die tollen Ausführungen… dann wäre ich ja de facto auch für das Jahr 2023 unmittelbar zulagenberchtigt, wenn ich ab Juli 2023 (nach meinem Dispojahr) ALG 1 beziehe ? Dann muss ich mir quasi nur Gedanken über die Höhe der weiteren Einzahlungen ab 2023 machen.
Hallo Sportler,
etwas spät meine Nachfrage, aber ich bin gerade erst darüber gestolpert: Ich habe mir mal meine eigene Bescheinigung meines Riester-Anbieters für 2022 angesehen. Dort steht, was ich 2022 einbezahlt habe, und welche staatl. Zulagen ich im Vorjahr bekommen habe. So weit, so gut. Nur, 2021 hatte ich nur 10 Tage ALG 1-Bezug, trotzdem jedoch die vollen Zulagen bekommen. Ist das nun ein Fehler, oder reichen die 10 Tage vielleicht doch?
Oder, anders herum gefragt, woher weiß der Anbieter, ob ich ALG 1-Bezug hatte, oder bekommt er diese Info von der zentralen Zulagenstelle?
Beste Grüße, der Veranlager
Hallo Veranlager,
Was Dir dein Riester-Versicherer meldet ist leider nicht in Stein gemeißelt. Tatsächlich hatte ich jetzt den Fall, dass die Zulagenstelle feststellt, ob Du mittelbar oder unmittelbar veranlagt bist und in welcher Höhe man einzahlen muss. Wenn es nicht passt, dann wird die Zulage einfach wieder vom Versicherer zurück gefordert. Dies war bei mir in 2022 der Fall und es wurde die Zulage einfach für 2021 gestrichen. Der Versicherer schickt Dir dann ein Schreiben, dass die Zulage für 2021 zurück gebucht wurde, da die Zulagenstelle das eingefordert hat.
Was ich damit sagen will, immer rechtzeitig im laufenden Jahr die Zulagenberechtigung, am besten durch telefonisches Nachfragen bei der Zulagenstelle kontrollieren und entsprechende Änderungen beim Versicherer durchführen. Du kannst jetzt für 2021 nämlich nichts mehr ändern an deiner ALG Bezugsdauer. Ich gehe davon aus, dass Dir die Zulage in den nächsten Monaten aberkannt wird und zurück gefordert wird.
Frage: wir haben 2007 für meine Frau eine Riester „Allianz Basis-Rente Index Select“ Sparplan a 350€/Monat gemacht und dort mittlerweile ingesamt mit Sonderzahlungen 75.000€ angespart. Offizieller Renteneintritt wäre 2026. Dann wird grob vorhergesagt 350-420€/Monat Zahlung. Auszahlung 2024 ca. 310€/Monat.
Ich finde das ganze extrem dünn! 300€ sind nichts aber 75000€ sind viel „fest“gelegtes Geld.
Die Allianz kam bisher nicht auf die Idee, mir die Kündigung anzubieten. Lieber ein paar tausend Euro verlieren, als 20 Jahre 300€/Monat? Oder liege ich falsch?
Nicht kündigen !
Nicht mehr einzahlen !
Nicht ärgern !
Nicht mehr dran denken !
Nicht rauchen! Gesund und laaange leben ! (Irgendwann kommt sogar für die Riester-Rente der break-even.
Carpe diem !👍
mich hätte halt interesiert, welche Verluste es sind, wenn man die kündigt.
Heute Artikel in der SZ, da sagen sie klar, wenn große Beträge drin sind, Kündigung zumindest analysieren
Das mit dem „Analysieren“ ist sogar für Spezialisten schwierig, denn es gibt tausende von Varianten. Ganze Heerscharen von Verbraucherschützern, Steuerberatern und Versicherungsvertreter haben sich damit beschäftigt. Es gibt aber eine offizielle Stelle, die den Rückkaufswert ermitteln kann, bevor die Kündigung in Betracht gezogen wird.
Das ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), welche dafür direkt mit dem Versicherer kommuniziert
In den meisten Fällen haben die Verbraucherverbände vor einer Kündigung abgeraten.
„Bei Verbraucherschützern herrscht generell der Konsens, dass das Aufkündigen einer Riester-Rente nicht empfehlenswert ist. Das begründet sich vor allem mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber für die Riester-Rente festgelegt hat. Durch diese führt die Kündigung in nahezu allen Fällen zu signifikanten Verlusten. Riester-Sparer verlieren damit also nicht nur die private Altersvorsorge, sondern bekommen meist weniger Geld zurück, als sie eingezahlt haben“
Danke, trotzdem rät die SZ in einige Fällen zur Kündigung.
Wir haben 75.000€ drin und die 300€/Monat sind für mich wie ein Hohn, besser von der 75k€ 20% Verluste also das Zeugs liegen zu lassen.
Sind die Versicherer (Allianz bei mir)verpflichtet, diese Analyse kostenlos zu machen oder verlangen sie dafür auch wieder Gebühren?
Hallo Jimmy,
ich habe einen ähnlich besparten Vertrag seit 2003. Mein Plan ist folgender:
Teilauszahlung von 20% in Anspruch nehmen. Das geht schon ab dem 60. Lebensjahr. Dabei beachten, dass im Jahr der Teilauszahlung ein geringer persönlicher Steuersatz wirksam ist. Soweit ich weiß, kann man auch die Fünftelregelung anwenden. Ebenfalls optimal wäre eine Pflichtversicherung in der Krankenkasse, damit die Teilauszahlung nicht verbeitragt wird. Ganz wichtig ist bei einem fondbasierten Riestervermögen auch auf den aktuellen Wertpapierkurs zu achten und nicht in einer Baisse verkaufen. Denn das fondbasierte Riesterguthaben wird zum Zeitpunkt der Auszahlung vom Anbieter verkauft und daraus wird anschließend die monatliche Rente berechnet! Das ist mein aktueller Kenntnisstand.
Danke auch dir, lt. Allianz ist keinerlei Auszahlung möglich! Ich bin ehrlich gesagt mit dem Service, der mir hier geboten wird absolut unzufrieden (null Beratung nur „beitragsfrei stellen“.
Kann es sein, dass Riesterverträge for Selbständige anders sind als die von Angestellten?
Pflichtversicherung besteht im Moment nicht, sondern freiwillige (Dispojahr), Pflicht wäre erst 2024 wieder (was aber passen würde, den dieses Jahr darf ich keine zusätzlchen steuerwirksamen Einnahme mehr haben)
Index-Select ist nicht direkt wertpapiergebunden…
ergänzend zu meinem Kommentar möchte ich noch darauf hinweisen, dass meine Stellungnahme sich auf meinen Riester-Vertrag bei der Postbank bezieht. Die Aussage ist sicherlich bei anderen Riester-Verträgen auch gültig. Ob es sich allerdings bei Jimmy wirklich um einen Riester-Vertrag handelt, möchte ich nicht beurteilen.
An @alle, die sich hier die Mühe machen, auf Jimmy’s Fragen/Aussagen einzugehen:
Ich möchte darauf hinweisen, dass Jimmy in der Vergangenheit schon öfters gezeigt hat, dass ihm das Verständnis für grundlegende Dinge fehlt und sich deshalb gerne seine eigenen Theorien zu Recht legt. Das kann u.U. ganz amüsant sein, man sollte aber keinesfalls aus den Aussagen irgendwelche Schlussfolgerung für die eigenen Vorgehensweisen ziehen.
Auf den konkreten Fall hier bezogen: Schon die Eingangsfrage, bei der eine Riester-Rente mit einer „Allianz Basis-Rente Index Select“ gleichgesetzt wird, lässt aufhorchen. Eine Riester-Rente ist keine Basis-Rente!
Natürlich kenne ich weder die zugrunde liegenden Verträge, noch kenne ich die Produkte der Allianz und deren Bezeichnungen. Aber dass die Allianz eine Riester-Rente mit dem Begriff „Basis-Rente“ versehen sollte, halte ich für mehr als unwahrscheinlich.
Insofern ist es dann auch nicht überraschend, dass die Allianz in diesem Fall keinerlei (Einmal-)Auszahlung vorsieht.
Und „Riester-Rente for Selbstständige“? 🙂 Naja, kein Kommentar.
Wie gesagt, ich kenne die Verträge nicht – bin mir aber ziemlich sicher, dass es sich hier nicht um eine Riester-Rente, sondern um eine Rürup-Rente handelt. Und diese kann man weder kündigen noch sind hier Einmal-Auszahlungen vorgesehen. Insofern sind die Aussagen der Allianz verständlich und nicht zu beanstanden.
Also: Bitte keine falschen Rückschlüsse ziehen, wenn hier teilweise Dinge suggeriert werden, denen jegliche Grundlage fehlt.
Gruß, Der Privatier
Dank für deine Info, Peter, Zusatzfrage: Stehen diese Dinge (Garantiezins, Folgen einer Kündigung, etc.) nicht im Vertrag? Ich bin vielleicht altmodisch, aber vor Abschluss studiere ich so etwas gerne und vergleiche ggf. vorher auch die Anbieter…
MbG
joerg
Sorry Leute, wir haben eben rausgefunden, dass es eine Rüroprente ist. also falscher „fred“ hier
och je Joerg, dazu gibts doch die PIB`s 😊
https://www.allianz.de/service/vorsorge/muster-produktinformation-allianz-basisrente/
Gruß
Lars
och je, Lars, ICH kann lesen 👍😂
Lieber Privatier!
es ist nicht meine Schuld, wenn meine Allianzberater und die Bank diese Versicherung als Riester bezeichnet haben und wir jetzt wissen – auch mit deiner Eingebung – dass eine Allianz Basis Klassik eben eine Rürop Rente ist.
Es gab auch andere die im Abfindungsrechener das „ehegattensplitting“ vergessen haben raus zunehmen, dann aber 2 Seiten geschrieben haben. Dieser User wurde nicht als „dir fehlt das Verständnis für grundlegende Dinge“ abgekanzelt. Wenn wir alle das Verständnis von dir, Lars und eSchorsch hätten, bräuchte man diese Website doch nicht!
Du kannst gerne den ganzen Käse hier löschem weil es ja nicht hier her gehört. Danke für’s Löschen und nochmals sorry!
Antwort auf https://der-privatier.com/kap-7-2-die-riester-rente/#comment-43788:
Hallo Sportler,
vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung! Ich werde die Sache weiter beobachten, und dann berichten, ob ich meine Riester-Förderung für 2022 wieder zurückzahlen muss. Wenn dem so ist, dann hätte ich allerdings meinen Vertrag gerne bereits ein Jahr früher beitragsfrei gestellt … 😉
Beste Grüße vom Veranlager
Moin Zusammen,
etwas Literatur, betrifft auch Riesterrente … Abwarten
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-fokusgruppe-private-altersvorsorge.html
Gruß
Lars
Ich überlege meinen Riester Vertrag zu kündigen.
Dieses Jahr werde ich 60 Jahre alt und könnte meinen Anspruch auf Rente bzw. die 30% Einmalauszahlung geltend machen.
Mein Dasein als Privatier nach Abfindung lief bisher wie geplant ab.
Ein weiteres Jahr werde ich noch ALG1 beziehen, anschließend werden wir von Ersparnissen leben.
Nicht einberechnet wurden die stark gestiegenen Zinsen, die dafür sorgen, dass ich dann als freiwillig Versicherter Privatier bzw. Rentner hohe Beträge an die KV zahlen muss.
Daher frage ich mich, ob es sinnvoll wäre den Riester Vertrag zu kündigen.
Die gesamten Zuschüsse müssen zurückbezahlt werden, aber wenn man bedenkt dass ca. 20% an KV/PV Beträgen plus Einkommensteuer auf die mageren Erträge fällig werden frage ich mich ob das nicht besser wäre.
Moin circo,
bezüglich Kündigung bzw. schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen (Riesterrente) nachfolgendes BFM-Dokument vom 05.10.2023.
Ab Kapitel III: Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen
Rz (Randziffer) 228 Beispiel 1 und 2
Rz (Randziffer) 230 Abwandlung Beispiel 1 zu Rz 228
Frage: Ist es schon absehbar, dass später die KVdR- Mitgliedschaft nicht erfüllt wird, d.h. später als Rentner frw. KK-Versicherter?
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-10-05-stl-foerderung-private-altersvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Gruß
Lars
KVdR ist leider nicht möglich, da überwiedend privat krankenversichert.
Danke für den Link, werde ich mir umgehend ansehen.
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Riesterzulage:
Ich erhielt Ende Januar 2022 eine ALG1 Nachzahlung (für Oktober 2021) für die natürlich auch Rente einbezahlt wurde. Die DRV hat die Rente natürlich in 2021 eingetragen und dadutrch war ich für das Finanzamt nicht pflichtversichert in 2022 und somit auch nicht Riester Zulagen berechtigt.
Ich habe nun für 2022 einen Festsetzungsantrag der Zulage für 2022 gestellt, da ich ja dafür mind. einen Pflichtbeitrag brauche und den Rest des Jahres kein ALG1 bezog.
Hattet ihr schonmal so etwas und ist das mit Erfolg durchgegangen oder zählt für die Pflichtversicherung das Zuflussprinzip nicht?
lg Michaela
Mir ist kein ähnlich gelagerter Fall bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass die Voraussetzungen für die (unmittelbare) Zulage für 2022 nicht gegeben sind. Dazu benötigt man (wie bereits richtig erkannt) den Status einer Rentenpflichtversicherung. Dieser war aber in 2022 nicht gegeben und der Zeitpunkt der Nachzahlung dürfte hier nicht von Bedeutung sein, zumal das sog. Zuflussprinzip ein Begriff aus dem Steuerrecht ist und daher hier grundsätzlich ohne Belang ist.
Eine Möglichkeit dennoch eine Zulage zu bekommen, wäre evtl. über die mittelbare Berechtigung. Diese wäre dann gegeben, wenn der Ehepartner zulagenberechtigt ist.
Gruß, Der Privatier
Habe einen laufenden Riester-Vertrag mit zwei Kindern für die ich noch Kindergeld bis 2029 erhalten werde. Meine Ehefrau ist nur mittelbar zulageberechtigt (selbständig). Jetzt endet meine Beschäftigung nach Aufhebungsvertrag zum 31.12.2024, dann Dispositionsjahr 01.01.-31.12.2025 geplant. Also in 2025 kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, somit auch keine Riesterförderung. Soweit so gut. Ab 01.01.2026 ist dann Bezug ALG geplant für 24 Monate. Während ALG-Bezug wäre ich ja wieder zulagenberechtigt, aber wenn ich das richtig verstehe nur wenn ich im Vorjahr mindestens einen Monat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte. Werde ich aber wegen des Dispo-Jahres nicht haben. Ist man also nach einem Dispositionsjahr, das das volle Kalenderjahr von Januar bis Dezember umfasst, auch für die zwei folgenden ALG-Jahre komplett raus aus der Riester-Förderung? Oder gibt es eine Möglichkeit, für die zwei ALG-Jahre nach dem Dispojahr die Förderung wieder zu bekommen?
Moin berlin2030,
Tipp:
“ … aber wenn ich das richtig verstehe nur wenn ich im Vorjahr mindestens einen Monat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte. Werde ich aber wegen des Dispo-Jahres nicht haben.“
Ja richtig verstanden.
Ausweg: Im Dispositionsjahr ein „MINI“job annehmen und die RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT NICHT ABWÄHLEN.
Aber Obacht: etwas Literatur
https://www.ihre-vorsorge.de/finanzen/nachrichten/minijobber-beim-eigenbeitrag-aufpassen
Gruß
Lars
Danke Lars: 1 Monat Minijob mit Rentenversicherungspflicht im Dispo-Jahr zur Riester-Sicherung, sehr guter Tipp – dankeschön dafür!
Dennoch eine Nachfrage: Alternativ könnte ich doch eigentlich auch mit dem Arbeitgeber eine unwiderrufliche Freistellung schon ab 1.12.24 vertraglich vereinbaren. Dann würde (trotz der Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bis 31.12.24) mein Beschäftigungsverhältnis bereits zum 30.11.24 enden und mein Dispojahr bereits am 1.12.24 beginnen. Damit müsste doch der erste ALG-Bezug 12 Monate nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses mit Arbeitslosmeldung bereits ab 1.12.25 ohne Sperre und Abzug möglich sein? Und damit hätte ich dann im Dezember 2015 einen kompletten Monat ALG in 2025 und würde so die Riester-Förderung in 2025 und auch den Folgejahren 2026 und 2027 bei ALG-Bezug bis November 2027 sichern … oder habe ich etwas übersehen und gibt es dann anderswo größere Nachteile bei diesem Vorgehen (z.B. bei der Steuer im Abfindungsjahr 2025, weil dort im Dezember schon 1 Monat ALG fließen würde)?
Liebe Grüße von berlin2030
Moin berlin2030,
„Dennoch eine Nachfrage: Alternativ könnte ich doch eigentlich auch mit dem Arbeitgeber eine unwiderrufliche Freistellung schon ab 1.12.24 vertraglich vereinbaren. Dann würde (trotz der Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bis 31.12.24) mein Beschäftigungsverhältnis bereits zum 30.11.24 enden und mein Dispojahr bereits am 1.12.24 beginnen. Damit müsste doch der erste ALG-Bezug 12 Monate nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses mit Arbeitslosmeldung bereits ab 1.12.25 ohne Sperre und Abzug möglich sein?“
Das wäre auch möglich, ein „verkürztes“ Dispositionsjahr vom 01.01.2025 – 30.11.2025. Der fehlende Monat würde dann über die „unwiderrufliche“ Freistellung ergänzt, so dass dann mit der AL-Meldung und ALG-Antrag (mit „Wirkung“) zum 01.12.2025 keine AfA-Sperrzeit erfolgt.
Aber: Der Bezug von ALG kann u.U. die steuerliche Belastung im Abfindungsjahr erhöhen. Das kannst Du einmal mit dem vom Privatier bereitgestellten Abfindungsrechner simulieren.
Und noch etwas: Stichwort … Erhöhung des ALG durch Steuerklassenkombination III/V.
Wenn ALG ab 01.12.2025 bezogen werden sollte, dann stellt die AfA auf die Steuerklasse zu Beginn des Jahes 2025 ab.
Auszug aus der FW zum §153 SGB III
153.2.1 Berücksichtigung der Steuerklasse
Feststellung der Steuerklasse
(1) Maßgeblich ist die Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Kalenderjahres gilt,
in dem das Stammrecht entstanden ist.
Meine persönliche Meinung:
Ich würde die Variante mit dem „MINI“job im Dispositionsjahr wählen. (Dispojahr vom 01.01.2025 – 31.12.2025). Vorteil: Du bist absolut flexibel mit dem „Mini“job:
Hinweis (§122 Abs.1 SGB VI)
§122 Berechnung von Zeiten
(1) Ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, zählt als voller Monat.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__122.html
Es würde damit 1 Tag mit „Rentenversicherungspflicht“ ausreichen um einen Monat angerechnet zu bekommen. (Den §54 SGB VI dazu noch einmal durchlesen).
Zum Thema „Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge“ nachfolgendes BMF-Schreiben:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-10-05-stl-foerderung-private-altersvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Hier Rz (Randziffer) 1:
A. private Altersvorsorge
1. Begünstigter Personenkreis
a) Allgemeines
Rz1
Die persönlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Beitragsjahr (Veranlagungszeitraum) zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben.
b) Unmittelbar begünstigte Person
xxxxxx
Gruß
Lars
Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge
Moin Zusammen,
anbei der Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge (inklusive Verbesserungen für bereits abgeschlossene Riester-Verträge). Detailierte Informationen sind unten im Haufe Link angefügt (siehe Referentenentwurf).
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/pav-reformgesetz_168_633336.html
Gruß
Lars