Kap. 7.2: Die Riester-Rente
Namensgeber Walter Riester hat in seiner Zeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorgeschlagen, die Lücke, die durch die im Jahre 2000/2001 durchgeführte Rentenreform entstanden war, durch eine freiwillige, privat finanzierte, aber staatlich geförderte Zusatzrente zu schließen.
Zunächst wurde die Idee gar nicht gut angenommen, inzwischen ist der Zahl der Verträge aber auf über 15 Millionen (Stand: 2011) angewachsen und das Prinzip dürfte inzwischen den meisten vertraut sein.
Ich will daher gar nicht auf jede Einzelheit der vielfältigen Regeln und Formen hier eingehen. Nur das Wichtigste in aller Kürze:
Das Prinzip
Eines der wichtigsten Elemente der Riester-Rente ist sicher die staatliche Förderung, die Altersvorsorgezulage.
Die Altersvorsorgezulage gibt es für alle förderberechtigten Personen, die eigene, freiwillige Beiträge in Riester-Verträge einzahlen. Gefördert werden dabei nur Verträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sind.
=> Abfindung und Ruhezeit
Mit: Grundlagen, Dauer und Folgen einer Ruhezeit
Die Förderung gibt es entweder in Form einer Zulage oder durch einen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung. Welches die jeweils günstigere Variante ist, wird dabei vom Finanzamt geprüft.
Ein weiteres wichtiges Element der Riester-Rente ist die Garantie, dass zu Beginn der Rente (Auszahlungsphase) mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) zur Verfügung stehen muss (Kapital-Erhalt).
Höhe der Förderung
Seit 2008 beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 154 Euro, für jedes Kind (für das auch Kindergeld-Anspruch besteht) gibt es zusätzlich für bis 2007 geborene Kinder jeweils 185 Euro/Jahr, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro /Jahr.
Um diese maximalen Förderungen zu erhalten, muss man jedoch ein Mindestbeitrag von 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (maximal aber 2100 Euro) in den Vertrag einzahlen.
Gerade für nicht so gut verdienende Familien mit Kindern können sich auf diese Weise unschlagbare Förderquoten von deutlich über 50% ergeben, so dass der staatlich geförderte Anteil höher als der eigene Beitrag ausfallen kann.
Aber auch gutverdienende kinderlose Ehepaare können Förderquoten erreichen, die in die Nähe von 50% reichen. Hier wird der Effekt dann eher über die Steuerersparnis und einer entsprechend hohen Progression erreicht.
=> Regelaltersrente - Übergangsregel
Tabelle für betroffene Jahrgänge, weitere Links
Förderberechtigung
Die Liste der Förderberechtigten ist lang. Grundsätzlich kann jeder eine Förderung erhalten, der eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, sei es nun als Arbeitnehmer oder auch als Selbständiger. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG II) und von Krankengeld.
Wer nicht zu diesem unmittelbar förderfähigen Personenkreis gehört, kann aber dennoch als Ehepartner eines der oben genannten Personen ebenfalls eine eigene Förderung bekommen. Voraussetzung ist aber ein eigener Vertrag und ein Mindestbeitrag von 60 Euro / Jahr.
Vertragsvarianten
Ohne hier näher auf die Eigenheiten und Vor- oder Nachteile der verschiedenen Varianten eingehen zu wollen, will ich doch zumindest einmal die wichtigsten Modelle namentlich erwähnen:
- Banksparplan
- Fondssparplan
- Fondsgebundene Rentenversicherungen
- klassische Private Rentenversicherung
- Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung
- Eigenheimrente
Soweit die objektiven Fakten zum Thema „Riester-Rente“. Im nächsten Beitrag werde ich dann meine eigene Bewertung zur Riester-Rente erläutern.
Nachtrag zur Höhe der Förderung:
Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro.
Danke für den Hinweis! Ich überlege einmal, ob es Sinn macht, solche Daten auch in meine Sammlung der aktuellen Rechenwerte aufzunehmen…
Gruß, Der Privatier