Kap. 8.5 Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung hätte eigentlich ein eigenes Kapitel verdient! Schließlich ist sie wichtig genug und ich fürchte, sie wird immer wichtiger.
Andererseits hat sie aber nicht direkt etwas mit dem Thema „Per Abfindung in den Ruhestand“ zu tun, sondern ist ein generelles Thema. Zudem bieten sich auch nicht viele Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten. Dennoch sollen in den kommenden Abschnitten einige grundlegende Aspekte erläutert werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Es ist schon richtig, dass es zu der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht viel zu sagen oder zu überlegen gibt. Wenn man das Thema Krankenkasse (wie oben) erfolgreich abgeschlossen hat, dann ist damit das Thema der gesetzlichen Pflegeversicherung gleich mit erledigt. Irgendwelche Optionen oder Varianten gibt es da nicht und insofern kann man das Thema auch erst mal vergessen.
Oder doch nicht?
Wer einmal in der Familie oder im näheren Bekanntenkreis einen Pflegefall miterleben musste, der weiß, dass man die finanziellen Folgen nicht unterschätzen sollte.
=> Abfindung und Ruhezeit (1)
Mit: Grundlagen, Dauer und Folgen einer Ruhezeit
Pflegekosten
Die Ursachen für die enormen finanziellen Belastungen, die mit einem Pflegefall verbunden sind, liegen ganz einfach darin begründet, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Kosten übernimmt. Den Rest müssen der Pflegebedürftige bzw. dessen Ehegatte oder die Kinder tragen.
Damit wir wissen, wovon wird reden, hier ein kurzer Auszug aus einer Zusammenstellung des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2019: Danach betragen die durchschnittlichen monatlichen Heimkosten in Deutschland (inklusive Investitionskosten) für den höchsten Pflegegrad in der vollstationären Dauerpflege bereits ca. 3.500 EUR/Monat (Stand: 2019).
Die Aktualisierung der Statistik dauert immer einige Jahre, man sollte aber einmal davon ausgehen, dass diese Kosten inzwischen sicher deutlich über 3.700-3.800 Euro liegen werden.
Im Übrigen ist die oben genannte Zahl der Durchschnitt von gesamt Deutschland. Im Detail können diese je nach Bundesland sowohl deutlich darüber liegen (Bsp. Nordrhein-Westfalen) oder aber auch günstiger ausfallen (z.B. Sachsen-Anhalt).
Ohne hier weiter ins Detail zu gehen, kann man in grober Näherung davon ausgehen, dass von der gesetzlichen Pflegeversicherung ca. die Hälfte dieser Kosten übernommen werden. Den Rest zahlt der Pflegebedürftige selbst. Oder seine Angehörigen.
=> Jetzt die Abrechnung mit dem AG abstimmen!
Mit: Böse Überraschungen, Hintergründe, Tipps
Private Zusatzversicherung
Natürlich stellen die obigen Zahlen eine Extremsituation dar und nicht jeder Pflegefall bedeutet gleich eine vollstationäre Dauerpflege. Dennoch wird sich immer eine finanzielle Lücke ergeben.
Und diese Lücke macht sehr schnell alle Pläne zunichte, die man einmal gemacht hat. Schutz kann da eine private Pflegezusatzversicherung bieten.
Diese wird allerdings immer teurer, je älter man bei Abschluss einer solchen Versicherung ist. Wenn man sich also erst im Alter von 60 Jahren für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, wird
das u.U. richtig teuer. Wenn man denn überhaupt noch aufgenommen wird. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Versicherungen, die (verständlicherweise) eine Altersgrenze in ihren Aufnahmebestimmungen vorgesehen haben.
Und es gibt ein weiteres Problem: In fast allen Fällen ist bei Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben oder zumindest eine detaillierte Angabe zu Vorerkrankungen. Und dabei sollte man keinesfalls irgendetwas „vergessen“. Sollte man später aufgrund einer Erkrankung zum Pflegefall werden, die sich vielleicht im Vorfeld schon abgezeichnet hat und man hat diese Vorerkrankung nicht angegeben, so wird man den Versicherungsschutz verlieren.
Wenn man aber ehrlich alles anführt, was einem so an Erkrankungen einfällt, wird die monatliche Prämie garantiert noch höher. Bis hin zu der Gefahr, dass man gar nicht mehr versichert wird.
Frühzeitig handeln
Der Rat kann daher nur lauten, sich frühzeitig um eine zusätzliche Pflegeversicherung zu kümmern. Am besten schon in jungen Jahren. Wer mit Mitte 20 eine Pflegezusatzversicherung abschließt,
kann sich für einen Beitrag von um die 5 EUR/Monat ein Pflegetagegeld von z.B. 40 EUR/Tag (entspricht ca. 1.200 EUR/Monat) versichern. Das sollte sich jeder leisten können. Später wird es deutlich teurer.
Die verschiedenen Formen und Varianten von Pflegeversicherungen sollen hier nicht im Detail erläutert werden. Aber das Pflegetagegeld ist sicher eine gängige und sinnvolle Variante der Absicherung. Hier wird, wie der Name schon sagt, ein gewisser Tagessatz versichert, der dann im Versicherungsfall gezahlt wird. Oft ist es dabei so, dass der volle Satz nur beim höchsten Pflegegrad gezahlt wird, bei den anderen Graden nur ein kleinerer Prozentsatz (z.B. 25%, 50%, 75%) oder aber auch (je nach Tarif) gar nichts.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Folgender Kommentar:
„Aber eine Katastrophe wäre er ohnehin. Ob ich nun weiter arbeiten würde oder nicht. Was würde das an den Folgen ändern? Nicht wirklich viel, oder ?“
Es würde gravierend etwas ändern. Angenommen die Pflegebedürftigkeit erreicht dich in fünf Jahren. Dann bist du im Szenario „Weiterarbeiten“ DIREKT aus dem Arbeitsleben in die Pflege gewandert. Im Ersatzszenario „Privatier“ hast du (hoffentlich) fünf schöne bis sehr schöne Jahre in deinem Leben genossen. Ich sage nur: WELL DONE!
Wie Recht Du hast!
Danke für diese Art der Betrachtung.
Gruß, Der Privatier
Sehe dieses genauso , und weiter , was würde Geld / Kapital , an den Zustand der Pflegebedürftigkeit ( evt. dann garnicht mehr durch Dich zu erfassen )für Dich persönlich schon groß ändern . ( Wird z.B. der Raum an den Du zu Decke starrst dadurch Bunter ??? , und ist dieses der gewünschte Nutzen ??? ) Möglicherweise würden sich für die umgebenden Personen etwas ändern , wenn Mittel zu Verfügung stehen , aber für einen Pflegebedürftigen an sich selber , doch eher totale Katastrophe .
Daher nicht DIREKT aus dem Arbeitsleben ( Außer man hat dort soviel Spass ,daß man garnicht in die Rente will ) in die Pflege oder in die Kiste gesprungen , sondern Ersatzszenario bevorzugen . Also : Genieße jeden Tag.
LG Det
Hallo,
es gibt ein paar nette Sprüche, die hier passen :
„take the money and run“ abgewandelt „take the time and run“
Auch der wäre passend :
„leben sie schon oder sammeln sie noch Endgeldpunkte ?“
oder
„der frühe Vogel fängt einen weiteren schönen Tag“
in diesem Sinne :
Lasst uns mit dem leben anfangen, so früh wie es geht. Wenn der Pflegefall dann eintritt und da gibt es wirklich heftige Fälle, dann wird es ohnehin finanziell schwierig, egal wie lange wir gearbeitet und auf LEBEN verzichtet haben.
Auch Dir vielen Dank für die wirklich passenden Sprüche.
Mir gefällt am besten: „Lasst uns mit dem leben anfangen, so früh wie es geht.“
Denn – auch das sei hier bei diesem ohnehin schwierigen Thema einmal am Rande erwähnt: Ich habe schon so einige meiner Bekannten, Freunde und Kollegen – alle in meinem Alter oder auch (z.T. deutlich) jünger – auf ihrem letzten Weg begleitet. Und es kann jeden von uns treffen: Schon heute.
Gruß, Der Privatier
Dieser Spruch ist einfach nur gut:
“leben sie schon oder sammeln sie noch Endgeldpunkte ?”
Ich werde in diesem Jahr 53, habe 61 Endgeltpunkte (2013), p.a. kommen 2 Punkte dazu. Nachhaltige Einkünfte aus Aktien betragen 7 k/a (brutto, da brutto=netto wäre) und ich überlege den „richtigen“ Absprungzeitpunkt. Haus ist bezahlt, Kinder bald eigenständig, ab 60 kommen vermutlich 0,8 bis 1 k/m von der Pensionskasse. Interessieren würde mich, bei wievielen Entgeldpunkten andere das „Sammeln“ eingestellt haben…
Wie hier schon im Titel zu lesen ist, habe ich mich 56 Jahren das Sammeln von Entgeltpunkten eingestellt. Und wie viele Punkte ich bis dahin gesammelt hatte oder heute habe, weiß ich gar nicht. Ich könnte es natürlich nachsehen, aber ich denke, die Antwort auf diese Frage ist zwar wichtig, aber bei weitem nicht die Einzige und nicht die Entscheidende.
Wer sich mit dem Gedanken befasst, das „Sammeln einzustellen“, der sollte sich als Erstes einen Finanzplan für die kommenden Jahre (bis zum Lebensende) erstellen. Ein paar Ratschläge, wie man so etwas beginnt, habe ich in meinem Beitrag über den Finanzplan gegeben.
So ein Plan wird immer sehr individuell aussehen und kann je nach persönlicher Situation und gewünschter Genauigkeit u.U. auch sehr komplex werden. Der Vorteil ist aber: Man kann klein anfangen (für den ersten Überblick) und das dann nach und nach verfeinern. Ein paar grundlegende Excel-Kenntnisse (o.ä.) wären allerdings schon wünschenswert.
Gruß, Der Privatier
Hallo Sondierer,
ich kann nur den Tip wiederholen >>> FINANZPLAN <<<.
Aber zuerst zu den Entgeldpunkten. Für mich war der Besuch der DRV sehr eindrucksvoll. Entgeldpunkte ist eine Zahl die man erst verstehen muss. Viel eindeutiger war die Beraterin mit der Information, dass jedes weitere Jahr mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze mir nur 56 Euro pro Monat mehr Rente bringt. Also für 56 Euro oder 2 x Essengehen (unexclusiv!) mehr, sollte ich 1 Jahr oder 12 Monate oder … von morgens bis abends schaffen. Das war für mich der Hammer. Soll heissen : der Besuch / die Beratung ist sehr wichtig.
Nun zum Finanzplan:
Man muss sich im Klaren sein, dass eine solche Entscheidung eine Weichenstellung ist, die nur sehr aufwendig korrigiert werden kann. Also vorher rechnen, rechnen, rechnen. Mein Alias hat einen Hintergrund. Mein persönlicher Berater war tatsächlich MS Excel. Ich habe meinen persönlichen Finanzplan komplett selbst aufgestellt. Darin dann stufenweise alle finanziellen Ereignisse eingebaut. Dann konnte ich sehen was Excel zu meinen Ideen sagte und wie lange ich rechnerisch leben darf :-). Auch lassen sich jetzt diverse Ereignisse simulieren. Hier auch gleich den Tip diesen Plan regelmässig zu aktualisieren, um zu erkennen, ob man richtig lag oder rechnerische Fehler gemacht hatte, die man dann korrigieren kann bzw. neue Entscheidungen notwendig machen.
Gruss, der "Kalkulator"
Ich kann Mr. Excel hier mal wieder 100%ig zustimmen!
a) Die Rechnung mit den 56 Euro im Monat habe ich so ähnlich auch gemacht. Dafür war auch ich nicht bereit, jeweils ein ganzes Jahr meines Lebens zu opfern. No way!
b) Es kann nicht oft genug betont werden, wie wichtig eine vernünftige Planung im Vorfeld ist. Denn: Eine solche Entscheidung macht man so leicht nicht rückgängig. Sehr richtig. Und Excel ist dabei eine großartige Hilfe. Man kann jederzeit Änderungen und Erweiterungen vornehmen. Annahmen variieren und Szenarien simulieren.
Und – keine Angst vor einem riesigen Finanzplan mit 100 Parametern! Einfach klein anfangen und Stück für Stück erweitern. Und – auch ganz wichtig: Ständig aktualisieren.
Eben ganz so, wie Mr. Excel es hier schon beschrieben hat. Ganz meine Meinung.
Gruß, Der Privatier
Hallo zusammen. Schade, ich dachte ich könnte Hinweise über Vergleichsgrößenordnungen erhaschen… 🙂
Das mit den 28,14 €/Pkt ist schon klar und einen Einnahmen-/Ausgabenplan führe ich schon seit Jahren (bin u.a. BW’ler) 100 Parameter brauchts m.E. aber eher nicht, wenn man die relevanten Positionen auf-/abzinst bzw. zu-/abschreibt.
Hallo,
das mit Vergleichsgrössenordnungen ist schwer wenn nicht gar unmöglich.
Dein Ein-/Ausgabenplan ist aber essentiell. Damit weisst Du ja was du brauchst. Viele wissen das nicht. Wenn Du jetzt noch pro Monat Deine Sonderereignisse (ein- wie aus-) in je eine Spalte schreibst, Monatsanfangwert und dann den Endwert errechnest hast Du alles was Du brauchst. Die Zeile zieht man dann einfach nach unten und wartet auf den Nulldurchgang am Monatsende. (Kleiner Excel-Exkurs).
Ich hab das mit der Verzinsung mal weggelassen. Das ist mir zu heikel. Ich will mich nicht schön rechnen. DAzu ist das Thema zu brisant. Und was aus Zinsprognosen wird hab ich heute in der Tagesschau gehört. Die Zinsen von KLV’s werden auf 1,25% gesenkt, die Bewertungsreserven sind fast freigegeben…
Am Jahresende buche ich aber immer Sondererlöse dazu (Zinsen, Minderverbrauch, Mehrverbrauch, …) Damit ist die Liste und das Konto / die Konten am 1.1. d.J. immer gleich. Ausserdem bekommt man ein Gefühl für den Mittelfluss.
Happy Calculation …
@Sondierer: Ich bin mir ja nicht so ganz sicher, welche „Vergleichsgrößenordnungen“ Du hier sondieren wolltest, aber wenn es um die anfangs angesprochenen Entgeltpunkte geht – kein Problem: Ich habe bisher 61,5 Punkte und es werden nur noch ganz wenige (wg. Arbeitslosigkeit) hinzukommen. Hilft Dir das was?
Gruß, Der Privatier
Dann steuer ich auch noch einen Wert dazu : 65,4. Jetzt bitte klär uns auf, wozu das nütze ist. Wir sind hier alle lernfähig und bei deisem Thema sogar lernbegierig.
Gruss – der Dazulerner …
Hallo zusammen,
danke für die Info. Es ging mir nur um die Einordnung.
Mein erster Ansatz war bis 60 zu arbeiten, noch bevor ich diese Seite fand. Das wären nach meiner Exceltabelle unter _tagesgenauer_ Berücksichtigung von Feiertagen, Wochenenden und Freizeitansprüchen (ich kann auch Excel :-)) noch gute 1550 Arbeitstage und die nächste Idee war halt die, zum 40jährigen Jubiläum aufzuhören. Das wäre mit 57, da ich die Ausbildung in der Fa. gemacht habe und die gesamte Fortbildung ohne Aussetzer nebenbei auf Abendschule erfolgte. So käme ich auf sogar auf 70 Punkte und eigenlich könnte ich nun nochmal neu überlegen…
Hallo Sondierer,
bei mir werden ca. 65 RP sein. Davon gehen dann bei „Rente mit 63“ wieder gut 10,x% wegen der Abschläge wieder weg. Also gesetzliche Rente 58 PR x ca. 28 € / RP = ca. 16xx € brutto im Monat.
Hallo Privatier,
evtl. ist es ja möglich unsere Kommentare über die Höhe der RP dem „RICHTIGEN“ Kapitel anzuhängen.
LG
FÜR2012
Die Uhrzeiten der Beträge zeigen den Unterschied…
@Sondierer:
Tja – nun habe ich es leider immer noch nicht verstanden, warum Du den Fokus so auf die Entgeltpunkte legst.
Und der Satz mit den Uhrzeiten und dem Unterschied ist mir völlig schleierhaft. Wie dem auch sei:
Auf die Gefahr, dass ich mich hier wiederhole: Ich halte die Anzahl der Entgeltpunkte und damit die Höhe der zu erwartenden Rente zwar für eine wichtige Größe in dem Gesamtplan, viel wichtiger ist aber doch die Frage, ob und wie die Lücke zwischen Arbeitsende und Rentenbeginn finanziert werden soll.
Anschließend ist sicher auch das Rentenniveau interessant, aber der erstere Teil ist der deutlich schwierigere.
Von daher ist es viel wichtiger, einen Plan von Anfang an zu haben, der einem Auskunft über die eigenen finanziellen Möglichkeiten gibt. Und wenn dieser Gesamtplan bis zu einem akzeptablen Alter ausreicht, dann ist es letztlich egal, ob er nun auf 60 oder 70 Rentenpunkten basiert.
Und wenn er nicht ausreicht, dann wird es wohl auch nicht in erster Linie an den Rentenpunkten liegen, oder?
Wenn Du bereits einen Finanzplan hast, so wird er Dir die Frage ja beantworten können, ob Du mit 57 oder doch erst mit 60 den Absprung wagen kannst.
Gruß, Der Privatier
Gebe meinen Vorrednern Privatier und Mr.Excel Recht und möchte nochmal unterstreichen, dass die Zeit zwischen vorgezogenem Ausscheiden und offiziellem Rentenbeginn den kritischen Bereich darstellt. Wenn hier der Spargroschen zu sehr angegriffen und aufgebraucht wird, hat man kein Polster bei höher als erwarteter Inflation, Sonderausgaben oder auch schlechter als erwarteten Ergebnissen bei der Kapitalanlage in späteren Jahren.
Ich habe verschiedene Varianten durchgespielt und es kristallisiert sich für mich eine Art Faustregel heraus. Wenn die Kapitaleinahmen (Brutto) die Höhe der Ausgaben im jeweiligen Jahr (inkl. Inflation!) erreichen, ist der Zeitpunkt gekommen. Natürlich zahlt man noch Krankenversicherung, Abgeltungssteuer etc., muß den Grundfreibetrag berücksichtigen, wenn es sonst keine Einnahmen gibt usw. usf., so dass am Ende die Nettoeinnahmen geringer sind als die Ausgaben, aber die Verminderung des Kapitals war in meinem Finanzplan dann in der Überbrückungsphase (zwischen 8 und 13 Jahre lang) verkraftbar.
Covacoro
Ja, das Thema der Rücklagen für unvorhergesehenes beschäftigt mich auch noch. Den Gleichstand der Einnahmen aus Kap.Vermögen vs. bleibenden Ausgaben habe ich in ca. 4 Jahren erreicht. Damit wäre ich wieder bei der 57er-Variante. Allerdings ist der Überbrückungszeitraum bis zum Anzapfen der PK nur drei Jahre. Hier habe ich aber noch nicht geklärt, wie hoch die Pension letztendlich sein wird. Ein weiteres Thema bei mir: den Abverbrauch von Vermögen möchte ich auch eher im Rahmen halten, es soll noch was zum vererben übrig bleiben. Eines meiner Kinder wird sich sicherlich nie an Diskussionen wie diesen hier beteiligen können.
@ Privatier: Beiträge von mir kommen unter der Woche eher nicht vormittags, da muss ich noch… 😉
Nun ich wieder:
Beim Finanzplan sollte man nach dem Modell als nächstes die Ereignisse ermitteln und zwar alle. Ich erinnere an Rente, Direktversicherung, Deffered Compensation, Kapital-LV, Firmenrente, auch die Schuldenfreiheit von Vermietungen (Betonrente), usw. dass sind die kommenden Ereignisse. Die sollten auch stabil bzgl. Termin und Wert sein. Sonst besteht die Gefahr des Schönrechnens. Und wenn man mal den Schritt gemacht hat und ist „raus“, dann kommt man so schnell mal eben nicht wieder rein wenn man sich verrechnet hat.
Die Staatsrente halte ich wertmässig für weniger interessant, da jedes jahr oberhalb der Bemessungsgrenze nur 56 Euro mehr Rente bringt Und das kann sicherlich nicht kriegsentscheidend sein. Hängt natürlich vom Einzelfall (Restjahre bis zur Rente) ab.
„Ich habe verschiedene Varianten durchgespielt und es kristallisiert sich für mich eine Art Faustregel heraus. Wenn die Kapitaleinahmen (Brutto) die Höhe der Ausgaben im jeweiligen Jahr (inkl. Inflation!) erreichen, ist der Zeitpunkt gekommen.“
@Covacoro: Ja, wenn die nicht aus „normaler Arbeit“ generierten Einnahmen die Ausgaben übersteigen, hat man sicher einen Meilenstein genommen. Darf ich fragen, was Du zu den Kapitaleinnahmen zählst? Zinsen und Dividenen vermute ich, aber was noch? Kursgewinne? Oder lässt Du die in der Betrachtung ganz aussen vor, da ja nicht garantiert ist, dass diesjährige Kursgewinne auch im Folgejahr wieder auftreten werden. (Für Zinsen und Dividenden gilt das zwar prinzipiell auch, allerdings in eher abgeschwächter Form.)
@Dummerchen:
Auch wenn ich gar nicht gefragt wurde und ich der Antwort von Covacoro hier nicht vorgreifen will, erlaube ich mir dennoch einmal eine Antwort auf die Frage, was denn zu den Einkünften hinzuzählen sollte.
Es ist natürlich richtig, dass auf Kursgewinne kein Verlass ist. Im Gegenteil: Man muss ja unter Umständen auch mit (herben) Kursverlusten rechnen.
Im Grunde müsste man daher die Einkünfte auch noch mit Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichten. Eine solche Detail-Arbeit mache ich mir aber nicht!
Ich mache es mir da eher einfach und sage: Ich traue mir zu, in der Summe (und im Schnitt) mein gesamtes Kapital mit einer Rendite von x% anzulegen.
Und diese Annahme kontrolliere ich ständig anhand der laufenden (und prognostizierten) Einnahmen, so dass ich rechtzeitig erkenne, wenn ich Gefahr laufe, mit meinen Annahmen falsch zu liegen.
Zur Sicherheit nehme ich allerdings nicht die Kennziffer, die ich aus meinen Statistiken gewinne, sondern verwende für meinen Finanzplan eine deutlich niedrigere Zahl.
Für die Neugierigen: Meine aktuelle laufende Rendite beträgt 4,6%. Mein Finanzplan enthält dagegen einen Wert von 2,5% (jeweils Brutto).
Gruß, Der Privatier
P.S.: Ich bin ja sehr erfreut über die rege Diskussion, die sich hier über die Finanzplanung und die Rentenpunkte entwickelt hat und will das auch hier keinesfalls beenden.
Aber eigentlich ging es im obigen Beitrag ja um ein ganz anderes Thema und ich hätte mir schon auch erhofft, auch dazu einmal ein paar Statements zu lesen:
Wie haltet Ihr es mit der Pflegeversicherung? Habt Ihr eine? Wollt Ihr eine? Warum ja, warum nein?
Hallo,
„normale Arbeit“ habe ich für mich mit Regeleinkünften definiert. Arbeit endet ja mit dem Ausstieg. Dazu zählen dann für mich Renten (Staat, Versicherungen, Firmen), Kaltmieten aus Vermietung.
Zinsen sind kritsch, da nicht garantiert.
Dividenden ist so ne Sache. Ich persönlich rechne mit Dividenden aus großen Unternehmen (DAX). Alles andere ist Spekulation. Die buche ich am jahresende als Sondererlöse. Ebenso Kursgewinne, die ja nur einmal, nach Realsierung entstehen. Die verlängern dann meine „Lebenserwartung“. Sollte ich dann aber wieder kaufen, reduziert sich diese wieder. Deshalb habe ich ein Kontingent festgelegt mit dem ich „arbeite“. Am jahresende werden dann die „Überhänge“ als Sondererlös eingebucht.
Klingt alles etwas kompliziert – ist es aber nicht. Das hat sich alles so nach und nach entwickelt. Ziel ist immer möglichst sicher entscheiden zu können.
Hallo Privatier,
Du hast recht : diese Stelle hat was mit PV zu tun. Wir sind mal wieder abgeschweift. Die Diskussion hätte zum Finanzplan gepasst. Dann fang ich mal mit PV an – ganz persönlich !
Ich bin mir nicht sicher ob die öffentlichen Diskussionen helfen bzw. stimmig sind. Was bringt mir die heutige Einzahlung im Alter wirklich? Meine grosse Sorge ist (und das sehe ich bei mir persönlich) wir steigen alle immer früher aus, sind dadurch gesünder im Alter und leben länger auch mit Krankheiten. Die Diskussion um die rente mit 63 zeigts doch. kaum angesprochen, gab es die Ausnutzkonzepte. Mit 60 raus, 1 Dispositionsjahr, 2 Jahre ALG1 und schon ist man bequem 63 geworden.
Ich glaube das alles was wir heute tun nicht reichen wird in der PV. Wir werden uns selber organisieren müssen, mit gegenseitiger Hilfe und mit Kostenoptimierung. Auch werden die teuren Altenheime in Zukunft nicht überleben. In München im Stadtbereich 3.800 Euro pro Monat und das nicht bei einer Luxusfirma. Vielleicht wird aus der Altenversorgung in strukturschwachen Gegenden etwas. Schöner ist es dort allemal. Und vermutlich lässt es sich dort dann günstiger alt werden.
Jetzt bin ich auf die Antworten gespannt…
OK, ich war schuld, dass das Thema abdriftete – inspiriert durch:
“leben sie schon oder sammeln sie noch Endgeldpunkte ?” 🙂
Zum Thema private Zusatzversicherung kann ich eher nichts beitragen. Ich habe keine, werde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine abschließen und ich beschäftige mich auch nicht mit dem Thema. Alles noch zu weit weg…
Zur PV: ganz altmodisch, denn ich kann und will nicht jedes Risiko über ein Unternehmen absichern, investiere ich in meine Kinder und meine Gesundheit. Und dann kommt es so, wie es kommt.
Zur Kapitalrendite: 50/50 in Aktien und Anleihen, mittlere langfristige Renditeerwartung 7% für Erstere und 3% für Letztere, was 5% brutto für das gesamte Depot ergibt (inklusive Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen).
Diese 5% nutze ich im Finanzplan und wenn es mehr oder weniger wird, wird das jedes Jahr im Finanzplan korrigiert.
Falls der Hinweis auf die Kapitalrendite auf meine Frage gemünzt war, heißt das dann somit folgendes für Deine Faustformel:
„Wenn 5% des Vermögens (= die Kapitaleinahmen (Brutto)) die Höhe der Ausgaben im jeweiligen Jahr (inkl. Inflation!) erreichen, ist der Zeitpunkt gekommen.“?
Oder anders ausgedrückt: man braucht das 20-fache der jährlichen Kosten auf der hohen Kante?
@dummerchen: so ist es, als Faustformel. Je nach angenommener Inflation (Ausgaben-Steigerung) würde der Kapitalstock nach ca. 26 (3%) bzw. 35 (1.5%) Jahren aufgebraucht sein, wenn man von 5% Rendite ausgeht. Dieser Zeitraum wird aber gestreckt durch die später einsetzenden Renten (betrieblich, gesetzlich etc.) und verkürzt durch Steuern, Versicherungen etc., die man detailliert im Finanzplan berechnen sollte.
Danke.
Um das Thema PV wider in den Fokus zu rücken: Ich habe schon vor langem eine PPV abgeschlossen. Sensibilisiert durch zwei Fälle im Bekanntenkreis weiß ich aber auch, dass es ein weiteres, hier nur beiläufig erwähntes, aber durchaus gravierendes Risiko gibt: „Das Amt“ wird sich bei mir melden, falls meine Eltern pflegebedürftig werden und die Pflege nicht aus eigener Tasche begleichen können. Kennt jemand Infos (Urteile), die Aufschluß darüber geben, wie das aussieht, wenn das Kind Privatier ist, also arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aber vermögend?
Gruß, BigMac
Ich habe mich selber mit dem Thema nicht so ausführlich befasst, da sowohl meine Eltern, als auch die Eltern meiner Frau beide nicht mehr leben.
Ich müsste daher selber recherchieren, um etwas zur Frage beitragen zu können.
Ich habe gleich auf Anhieb einen Beitrag von „Finanztip zum Elternunterhalt“ gefunden, der recht ausführlich ist und der eine Menge von Urteilen enthält. Ich denke, das dürfte schon mal ein guter Startpunkt für Informationen sein.
Gruß, Der Privatier
Den Artikel (und andere) kenne ich schon. Trotzdem vielen Dank. Leider habe ich im Finanztip und auch nirgends anders bislang belastbare Infos gefunden, in denen es um „Sonderfälle“ geht. Alle Ausführungen zu Schonvermögen und finanzielle Reserven sind aufgrund der unpräzisen Vorgaben sehr schwammig und so geschrieben, dass man meinen könnte, dass ein Privatier gute Chancen hat im Fall der Fälle nicht einspringen zu müssen. Ich kann mir das aber schwer vorstellen, da anscheinend immer davon ausgegangen wird, dass man einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder zumindest arbeitssuchend ist.
Gruß, BigMac
Okay – sorry, wenn ich dieser Frage nicht mehr beitragen konnte.
Aber vielleicht gibt es hier ja noch andere (angehende) Privatiers, die sich mit der Thematik bereits näher befasst haben und die ihre Erkenntnisse hier gerne einmal kundtun möchten?
Nur zu! Ich würde mich freuen…
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier, Sie haben mir geschrieben:
„ich möchte Evelyn auch gerne in Ihrem Vorhaben unterstützen, denn nach den letzten Ergänzungen von Evelyn haben sich meine ursprünglichen Bedenken weitgehend erledigt. Ich verstehe auch nicht so ganz die Bemerkung von Thomas, wo er auf die Sozialversicherungsbeiträge hinweist. Klar – die wird Evelyn zukünftig selber bezahlen müssen. Aber die sind ja ebenfalls in der Abfindung enthalten. Und das erstens in voller Höhe (AG- und AN-Anteil) und das auch noch Netto. Da besteht also überhaupt kein Grund zur Sorge.
Im Gegenteil: Wenn z.B. die KV/PV-Beiträge nach dem aktuellen Gehalt bemessen werden, dürften das ca. 700€/Monat sein (die Evelyn für jedem Monat dazu bekommt). Tatsächlich wird sie aber nur ca. 180€ (Mindestsatz) bezahlen müssen, wenn sie keine weiteren Einkünfte hat. Und da ist der Mann auch mit versichert! Dies ist hier übrigens keine Theorie, sondern aktuell von mir gelebte Praxis.“
Ich habe mich entschlossen, diese Woche mal zur Krankenkasse zu gehen und genau diesen (derzeitigen) Mindestsatz zu erfragen, live sozusagen. Ich war schon einmal dort und habe gefragt, was mit der Familienversicherung während der Arbeitslosigkeit ist und man hat mich beruhigt, daß sie in der Zeit von ALG1 auf jeden Fall „stattfindet“. Jetzt werde ich konkret erfragen, was mit allen anderen Zeiten ist, nämlich die restlichen 5 Jahre, die ich zu überbrücken habe, denn im Dispositionsjahr muß ich ja gleich mit diesem Mindestsatz starten, oder? Und dann will ich von der Krankenkasse auch wissen, ob ich/wir mit dem Mindestsatz auch ALLE Leistungen bekommen.
Ja, genau das werde ich tun und anschließend berichten. Gruß, Evelyn
Hallo Privatier, damit wollte ich nicht sagen, daß ich der von Ihnen genannten Summe von 180,00 nicht traue, sie wäre nur zu gut um wahr zu sein! Gruß, Evelyn
Selber aktiv werden und die Sachen zu klären, ist IMMER der richtige Weg!
Den Mindestsatz habe ich jetzt mal so „aus dem Bauch“ heraus genannt, ich bin gerade zu faul den exakten Beitrag nachzuschauen. Wird aber in etwa passen.
Der gilt natürlich nur, wenn man die Einkünfte eine gewisse „Mindestgrenze“ (weiß ich auch gerade nicht, dürften so um die 950€/Monat sein) nicht überschreiten! Kann für jemand, der von seinen Kapitaleinkünften leben will, schon mal etwas schwierig werden…
Ansonsten halte ich mich mit weiteren Antworten und Kommentaren mal ein wenig zurück. Sonst wird es bei dem vielen neuen Lehr-Stoff irgendwann zu viel…
Gruß, Der Privatier
@suchenwi: Ich habe in den letzten ca. 1,5 Jahren gut 20 Pflegeheime „kennengelernt“. Bei keinem lag der zu zahlende Eigenanteil über 2.400 Euro pro Monat.
Gruß, BigMac
Hallo BigMac,
es gibt aber durchaus auch Pflegeheime bei denen der volle Betrag fällig wird und der Bewohner kümmert sich selbst um den Zuzahlungsanteil der Pflegeversicherung. In Summe kommen dann mit höherem Pflegegrad wohl schon auch Monatsbeträge über € 4000,- zusammen (ohne Begrenzung nach oben).
LG FÜR2012
Ja, das ist korrekt. Entweder rechnet das Pflegeheim direkt mit der Pflegekasse ab (das ist m.W. der Regelfall) oder man (der zu Pflegende) bekommt von der Pflegekasse den Leistungsbeitrag für die Pflege überwiesen. Dieser beträgt in 2018 bei stationärer Pflege: Pflegegrad 1 = 125€, PG 2 = 770€, PG 3 = 1.262€, PG 4 = 1.775€ PG 5 = 2.005€. In den höheren Pflegegraden kommt man dann in Summe schnell über 4.000€. Der selber zu aufzubringende Teil ist aber „nie“ so hoch, wie von suchenwi erwähnt. Ich kenne kein Pflegeheim, bei dem dieser über 2.400€ beträgt. Was nicht heißen soll, dass es solche „Luxusheime“ nicht gibt, sie sind aber wohl die große Ausnahme. Ich hatte früher auch die Angst vor extrem großen Kosten, die gute Beratung durch die Pflegekasse meines Vaters (TK) hatte mir dann aber diese Angst schnell genommen.
Danke, das beruhigt mich dann doch ein wenig. Nach jetzigem Planungsstand wird meine Rente netto vor Steuern im Korridor 1200..1600 liegen, also gibt es noch einiges aufzustocken, nur für den Fall…
Es geht schon teurer als 2.400,00 €/Monat, aber es geht auch billiger.
Einen Preisvergleich für Heime findet man zum Beispiel hier:
https://pflegefinder.bkk-dachverband.de/
Hallo lieber Privatier,
wie ich schon im Krankenkassenbeitrag geschrieben habe, bin ich seit etwa 1,5 Jahren in der Privatiers-Zeit und mein Mann kommt nächstes Jahr dazu. Auch wir haben viel gelesen und recherchiert. Nun bin ich leider ein Mensch, der dazu neigt alles immer von der schlechten Seite zu sehen. Unsere Pläne sind gut, gesichert etc. Aber was ist wenn? Was ist wenn meinem Mann was passiert, wenn unser überlebendes Eltertein pflegebedürftig wird usw.
Daher möchte ich mich für Deine Aussage bedanken.
„Nun – ganz ehrlich: Ich habe keinen Plan.
Ich habe für mich ganz einfach beschlossen, dass ich nicht alles im Leben planen und absichern kann und nicht jede Katastrophe im Voraus mit einem Plan versehen will. Und der Pflegefall wäre eine solche Katastrophe.“
Auch wenn es mir schwer fällt, so muss man leider denken. Denn alles ist nur in einem gewissen Maße planbar.
Liebe Grüße
Hetty K.
Tja… um einen Pflegefall der eigenen Eltern abzusichern, ist es in der Regel wohl auch zu spät.
Man könnte sich aber noch über eine evtl. eigene Pflegebedürftigkeit (bzw. die des Partners) Gedanken machen. Wenn einem diese Gedanken allerdings erst im fortgeschrittenen Alter (wie bei mir) und mit evtl. bereits vorhandenen leichten bis mittleren Vorerkrankungen kommen, so wird eine Pflegeversicherung auch nicht gerade billig! Meine Frau und ich haben (bis auf die gesetzliche) immer noch keine und so wird das dann wohl auch bleiben.
Gruß, Der Privatier
Lieber Privatier,
Da hast du wohl recht. Und wie sollte man das abdecken? Die Generation unserer Eltern hat sich selbst ja keine Gedanken gemacht. Gott sei Dank ist meine Schwiegermutter noch sehr rüstig und hat auch eine patientenverfügung gemacht, so dass sie diese Entscheidung nicht uns oder den Ärzten überlässt. Und sie ist die einzige unserer Eltern, die noch lebt.
Da ich mich mit dem Thema ein wenig beschäftigt habe, frage ich mich was passieren würde wenn alle vier Elternteile alt und pflegebedürftig wären….
Da wir auch jenseits der 50 sind werden wir auch für uns keine zusätzliche Versicherung abschließen. Wir futtern unser Kapital bis zur Rente auf. Das darüber angelegte Kapital dient dann noch gewissen Absicherungen.
Wenn man alles über eine Versicherung versucht abzusichern bleibt am Ende nichts mehr ?
Grüße
Hetty
Mein Onkel ist seit einiger Zeit pflegebedürftig. Wir würden gerne einen ambulanten Pflegedienst für ihn organisieren. Danke für den interessanten Artikel über Pflegeversicherung. Es stimmt schon, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, wenn vollkommen auf Pflege angewiesen ist.
Ich hätte nicht gedacht, dass die durchschnittlichen monatlichen Heimosten über 2000 Euro betragen. Ich nehme aber an, dass s mit einem ambulanten Pflegedienst entsprechend günstiger ist. Dennoch hat mir diese Zahl die Augen geöffnet und ich werde mich denke ich nach einer besseren Versicherung umsehen.
Hallo Privatier, interessant ist, dass es hier nur eine Meinung gibt, da bereits jeder zweite Deutsche als Pflegefall verstirbt. Leider ist das nur die Statistik. Die Eltern meiner Partnerin und auch meine Eltern waren bzw. sind pflegebedürftig. Aktuell sind noch 2 Elternteile in einem Pflegeheim mit Kosten von jeweils ca. 1600€ Eigenanteil, stark ansteigend. Ich kann jedem, der seinen Ausstieg plant nur empfehlen, frühzeitig eine Zusatzversicherung zur finanziellen Absicherung abzuschließen. Denn auch für den geplanten früheren Ausstieg gilt: Ist der Plan auch gut gelungen, verträgt er doch noch Änderungen! Beste Grüße Max
„…empfehlen, frühzeitig eine Zusatzversicherung zur finanziellen Absicherung abzuschließen.“
Richtig. Und wenn man einmal den nächsten und übernächsten Beitrag zu diesem Thema liest, wird man feststellen, dass ich dort gleich zu Beginn eine ähnliche Empfehlung abgegeben habe: https://der-privatier.com/kap-8-5-pflegeversicherung/
Die Betonung liegt dabei aber auf „frühzeitg“! Wer erst im Alter jenseits der 50 auf solche Ideen kommt (und womöglich bereits Vorerkrankungen hat), wird schnell merken, dass so eine Versicherung nicht gerade billig ist.
Aber vielleicht besteht ja auch eine Chance, dass es bei den Pflegekosten gesetzliche Änderungen gibt? Entsprechende Vorschläge und Ideen wurden ja bereits vorgebracht. Bevor aber jemand fragt: Habe ich mich bisher nicht mit befasst!
Dafür ist dann Zeit genug, wenn es tatsächlich neue Regeln geben sollte.
Gruß, Der Privatier
Hallo Max und Mitleser,
Bundestag und Bundesrat haben im November 2019 ein wichtiges Gesetz verabschiedet. Es entlastet Angehörige finanziell. Es heißt: Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Das Gesetz sieht vor, die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe auszuschließen. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ erhalten, erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.
Aber für den Fall, dass man SELBST pflegebedürftig wird, hilft dieses neue Gesetz aber NICHT, da braucht man zusätzlich eine eigene Absicherung. Es gibt Pflegetagegeld-Versicherungen, die im Falle eigener Pflegebedürftigkeit monatlich ein Pflegetagegeld bezahlen. Man kann als alternative Absicherung auch dafür Rücklagen bilden, es dürfte aber schwer werden die notwendige Höhe zu erreichen. Deswegen habe ich vor einigen Jahren eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, die sich alle 3 Jahre erhöhen läßt (ohne erneute Gesundheitsprüfung), sodass der Beitrag erst im Laufe der Zeit steigt und die finanziellen Ressourcen schont.
Auch als (zukünftiger) Privatier darf man dieses Risiko nicht ausblenden.
Gruß Gerhard
Hallo Privatier,
hatte ja in den letzten Tagen einige Fragen gestellt, die mir in diesem Blog zum Glück super beantwortet wurden. Habe aber noch einen Fall, den ich hier so noch nicht gelesen habe (es sei denn, wieder mal überlesen). Vorab: ich möchte hier keine falschen Aussagen treffen, von daher nur mein Interesse, ob das bekannt und von mir korrekt interpretiert ist und wenn ja, ob Nachteile entstehen können!
In 2022 werde ich dann ein Dispojahr einlegen. D.h. keine Zahlung in die AL-/Pflegeversicherung. Krankenkasse muss ich selbst tragen.
So, nun zur Überlegung. Wenn ich mich richtig erkundigt habe, ist es möglich, z.B. meinen Vater, der Pflegegrad 2 besitzt, ehrenamtlich 10 Stunden wöchentlich auf zwei Tage verteilt, zu unterstützen (kongnitiv, putzen….); Somit könnte die Pflegekasse eine Renteneinzahlung übernehmen; Zudem könnte es möglich sein, mich in der Krankenkasse meines Vaters als familienversichert zu melden (in Absprache mit der Krankenkasse). Nun meine Frage: Könnten mir hier irgendwelche Nachteile hinsichtlich Steuern (aber wäre ja ehrenamtlich ohne Entlohnung tätig), ALG I in 2023 oder sonstiges entstehen? Ist so eine Regelung hier bekannt? Wenn das alles möglich wäre, hätte ich das Dispojahr gut überbrückt.
Es soll sogar eine Anwartschaft dadurch auf ALG I entstehen… (?)
VG Claudia-D
noch ein Nachtrag… allerdings ist meine Mutter als pflegende Person eingetragen und erhält auch Pflegegeld – (welches in meinem beschriebenen Fall nicht sein würde)
Hallo Claudia,
das ist möglich, das richtige Stichwort dazu lt. „RV-Zahlung bei Mehrfachpflege“. Bei der DRV und den Krankenkassen gibt (gab) es dazu Infos, diese sollten im Internet leicht auffindbar sein.
Gruß, BigMac
Noch eine Anmerkung:
Das Pflegegeld ist für den Pflegebedürftigen steuerfrei. Wird das Pflegegeld an ihre Mutter und/oder an sie vom Pflegebedürftigen weitergeleitet, bleibt dieses ebenfalls steuerfrei. (siehe §3 Nr.36 EStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Zur fiktiven Berechnung des ALG1 nach Beendigung der Pflege gibt es von der AfA das Hinweisblatt „Hinweise zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung“. Auszug:
„Eintritt der Arbeitslosigkeit
Im Falle der Arbeitslosigkeit wird die Pflegezeit und der Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes als versicherungspflichtige Zeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III berücksichtigt. Tritt nach einer versicherungspflichtigen Pflegezeit oder dem Bezug des Pflegunterstützungsgeldes Arbeitslosigkeit ein, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, wenn der Betroffene in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt hat. Die Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts ist u.a. von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richten, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig.“
Das traf auf den von Privatier erwähnten Fall zu.
Gruß
Lars
Ich möchte voraus schicken, dass ich mit den Regeln für Pflegepersonen nicht bis in jedes Detail vertraut bin. Ich kann aber gerne ein paar Anmerkungen/Hinweise geben:
* Bei der Aussage zum Dispojahr: „keine Zahlung in die AL-/Pflegeversicherung. Krankenkasse muss ich selbst tragen.“ würde ich die Satzzeichen etwas anders setzen, z.B. so: keine Zahlung in die AL-Versicherung. Pflegeversicherung/Krankenkasse muss ich selbst tragen.“ So dürfte es richtiger sein.
* Die Bedingungen für eine Pflegeperson sind soweit okay: Pflegegrad 2, 10 Std./Woche, 2 Tage, ehrenamtlich. Pflegekasse des Vaters zahlt Beiträge zur Renten- und AL-Versicherung.
* Eine Familienversicherung über den Vater wäre nur möglich, wenn Sie jünger als 23 Jahre sind (oder als Schülerin, Studentin unter 25 Jahre). Das dürfte daher vermutlich nicht funktionieren.
* Nachteile hinsichtlich der Steuern kann ich nicht erkennen.
* Nachteile beim ALG-Bezug hingegen u.U. doch. Aber wenn die Pflege nur im Dispojahr stattfinden soll, sollte es eigentlich gehen. Wir hatten hier Ende letzten Jahres einen Fall (allerdings ohne Dispojahr), bei dem es zu einer fiktiven Bemessung gekommen ist. Weil: Es wird durch die Pflegezeit zwar ein Anspruch erworben, die Beiträge zur AL-Versicherung beruhen aber nicht auf einem Arbeitsentgelt. Bei Interesse gibt es hier die Diskussion und einige Regeln etc. dazu: https://der-privatier.com/arbeitslosengeld-fiktive-bemessung/#comment-32596
Gruß, Der Privatier
nur informativ! (noch nicht entschieden)
https://www.aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_26247.html
… und:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az: 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 u.a.) ???
Gruß
Lars
Was bedeutet dies für die Auszahlung der Betriebsrente? Ich könnte 30%, vielleicht auch 50% als Einmalkapital auszahlen lassen, wovon dann leider ein guter Teil an die KV inkl. PV geht.
Dann sollte ich wohl versuchen, einen Bescheid für die Betriebsrente vor Juli zu bekommen. Dummerweise verlangen die als Voraussetzung den Rentenbescheid der GRV. Das wird knapp, weil die DRV-Rentenspezialisten in Berlin mindestens drei Monate (man hört schon von fünf Monaten) für den Bescheid brauchen (Fachkräftemangel ? – ich könnte es auch selbst ausrechnen, aber die lassen mich wohl nicht ran an das System…)
Ich fürchte, der Termin wird kaum einen Unterschied machen, da die Einmalzahlung ja auf 120 Monate verteilt wird. Für jeden der 120 Monate gilt dann die jeweils aktuelle Situation.
Danke für den Hinweis. In meinem Vertrag zur Betriebsrente gibt es drei Auszahlungsoptionen (von denen zwei auch kombiniert werden können)
1. Einmalkapital, 2. bis zu zehn Jahresraten 3. lebenslange Rente.
Interessant wäre also die Auszahlung des Einmalkapitals, bevor der Lauterbach zuschlägt. Allerdings habe ich jetzt im Vertrag entdeckt, dass der Auszahlungstermin des Einmalkapitals immer der Februar des Jahres ist, der dem Antrag folgt. ☹️ Pech gehabt. Da ist der Lauterbach schon durch mit seiner Beitragserhöhung.
Ich werde aber jetzt den Antrag stellen, noch vor dem Bescheid der DRV. Wahrscheinlich brauchen die auch etliche Monate für den Bescheid.
Sind zu viel gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu verzinsen?
Moin Zusammen,
Im nachfolgenden Link auf „aktualisierte Schreiben“ klicken, dann weiter auf S.17 Punkt:
3.5 Erstattung zu viel gezahlter Beiträge
3.6 Verzinsung von Erstattungsansprüchen
… inklusive Beispiel.
https://www.bavheute.de/recht-und-politik/sind-zu-viel-gezahlte-beitraege-zur-gesetzlichen-pflegeversicherung-zu-verzinsen-gkv-spitzenverband-schafft-klarheit/
Gruß
Lars