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Steuerplanung, Episode II: Planung für Kapitalanleger — 5 Kommentare

  1. Sehr geehrter Privatier,
    da auch ich Ihre Meinung teile, dass die Steuerplanung als Kapitalanleger ein sehr entscheidender Punkt für einen Privatier darstellt, stehe ich in nächster Zeit vor dem „Problem“, voraussichtlich Wertpapiergewinne zu realisieren, die zwar steuerfrei sind (Kauf vor 2008) allerdings beim KV-Beitrag berücksichtig werden müssen (freiwillig versichert in der GKV, Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, Kapitaleinkünfte, sonst keine weiteren Einkünfte).
    Da ich noch eine Anwartschaft auf 7 Monate ALG I besitze, überlege ich, mich deshalb in diesem Jahr arbeitslos zu melden und so in dieser Zeit über das Arbeitsamt krankenversichert zu sein. Haben sie Erfahrung, wie in den übrigen 5 Monaten meine Kapitaleinkünfte beim KV-Beitrag Berücksichtigung finden? Anteilig (5/12) oder spielt der Monat der Gewinnrealisierung eine Rolle (z.B. während der Arbeitslosigkeit)?
    Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Faber

    • Hallo Herr Faber,

      ich habe mal bei der Techniker-Kasse geguckt. Dort heisst es:

      „Wir ermitteln aus Ihren Angaben Ihr beitragspflichtiges Einkommen für zwölf Monate. Eine Begrenzung auf ein Kalenderjahr findet nicht statt. Das Jahreseinkommen geteilt durch zwölf ergibt dann Ihr durchschnittliches Monatseinkommen. Davon berechnen wir Ihre Kran-ken- und eventuell Pflegeversicherungsbeiträge.“

      Ich denke einmal, dass andere GKVs das ähnlich handhaben. Also: Anteilige Berechnung anhand des durchschnittlichen Monatseinkommens.

      Gruß, Der Privatier

      • Vielen Dank für den Hinweis.

        Sehen Sie eine Möglichkeit der Pflichtversicherung in der GKV vor dem gesetzlichen Rentenalter bei BU-Rente und Kapitaleinkünften ohne erwerbstätig zu sein?

        Während ich berufstätig war, war ich aufgrund meines Einkommens freiwillig in der GKV versichert. Danach war ich 5 Monate arbeitslos gemeldet und über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Nach meinem Verständnis ist dies eine Pflichtversicherung. Jetzt wo ich kein Arbeitseinkommen mehr habe und meine BU-Rente sowie meine Kapitaleinkünfte 4425€ nicht übersteigen, wundert es mich, dass mich die KV als freiwillig versichert eingestuft hat.

        Ich werde in diesem Jahr zum ersten Mal BU-Rente beziehen und gehe daher davon aus, dass diese in voller Höhe bei den KV-Beiträgen angerechnet wird.

        • Wenn Sie mit „BU-Rente“ eine gesetzliche Rente meinen (also z.B. Erwerbsminderungsrente), so haben Sie unter gewissen Voraussetzungen (9/10-Regel) Anspruch auf die Aufnahme in die Pflichversicherung der KVdR. Mehr zur KVdR siehe z.B. Beitrag über Neue Regeln der KVdR).

          Sollte es sich hingegen bei der BU-Rente um eine private Versicherung handeln, sehe ich nur die Möglichkeit, aufgrund der Bedinungen, die zur Bewilligung dieser Rente geführt haben, dies ebenfalls für die gesetzliche Rente zu beantragen.

          Gruß, Der Privatier

          • Nochmals Danke für Ihre Hinweise und Ihren sehr hilfreichen und informativen Internetauftritt.

            Viele Grüße

            W. Faber

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Der Privatier