Endgültige Ausfälle von Kapitalforderungen kein steuerlicher Verlust
Leider muss ich heute mal wieder eine unerfreuliche Mitteilung machen. 🙁
Update vom 7.Nov. 2019: Dieser Beitrag hat sich inzwischen erledigt! Details dazu im untenstehenden Kommentar…
Es geht – wie die Überschrift schon vermuten lässt – um die steuerliche Behandlung von vollständigen und endgültigen Ausfällen von Kapitalforderungen.
Typische Beispiele wären der Verfall einer Option oder eines Optionsscheines, also ein Auslaufenlassen über das Laufzeitende ohne vorherigen Verkauf, Ausübung oder Glattstellung. Aber auch eine Anleihe, deren Emittent zahlungsunfähig geworden ist. Als endgültig ausgefallen gelten solche Anleihen zwar immer erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, aber im Falle … Weiter lesen