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Vorstellung des neuen Abfindungsrechners — 21 Kommentare

  1. Besten Dank Herr Peter 😉
    Sehr nett, einen ‚perfekten‘ Rechner hier im Blog zu haben, der schon während der Eingabe das (Steuer-)Ergebnis zeigt.
    MbG
    Joerg

  2. Hallo zusammen,

    eine Frage bzgl. des Soli.

    Dieser soll bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wegfallen.
    Bei einer Abfindung von 300.000 Euro sollte doch nach Fünftelregelung kein Soli mehr anfallen (liegt aber bei 2.023 €) oder habe ich hier einen Denkfehler ?!

    Danke und Gruß,
    espe63

    • „oder habe ich hier einen Denkfehler ?“

      Ja – der Denkfehler besteht darin, dass der Soli nicht bereits in den Zwischenschritten (gemeinsam mit der EkSt.) berechnet wird, sondern erst ganz am Ende. Auch wenn daher auf ein Fünftel der Abfindung kein Soli anfallen würde, bedeutet dies eben nicht, dass am Ende der Rechnung auch kein Soli anfällt.

      Gruß, Der Privatier

  3. Vielen Dank für die Info.
    Wenn ich 240.000 als Abfindung für 2021 eingebe, müsste ich doch auch Soli bezahlen (steht aber bei 0)?!

    Gruß,
    Stefan

    • Ach, Ihr Ungläubigen! 😉

      Im Ernst: Der Soli ist einzig und allein von der Höhe der Einkommensteuer abhängig. Egal, was vorher an Ausgangswerten, Fünftelregel, Sonderausgaben oder sonst wie berechnet wurde.

      Und ab 2021 entfällt der Soli unterhalb einer Einkommensteuer von 33.912€ (Verh.) komplett. Zwischen 33.912€ und 63.055€ gibt es eine Übergangszone und alles darüber bleibt wie bisher bei 5,5% Soli.

      Gruß, Der Privatier

  4. Hallo habe eine Frage.
    Wie kann man sich gesetzlich Krankenversichern
    Wenn man ausser der Abfindung keine anderen Einkünfte hat?

    • Der GKV-Beitrag bemisst sich nach den Einkünften. Wenn keine da sind, wird ein Mindesteinkommen unterstellt, was dann zu einem monatlichen (Mindest-)beitrag von rund 200€ führt.

      Oder bist Du unsicher was Du dem KK-Mitarbeiter am Telefon sagen sollst, damit er dich als Privatier freiwillig versichert?

  5. 1. Frage im falschen Bereich
    2. Oben gibt es Überschriften, da bei Kapitel unter Krankenversicherung
    3. i.d.R erster Ansprechpartner die aktuelle Krankenversicherung, wenn es eine Abfindung gibt gibt es auch seither eine Krankenversicherung.

    B

  6. Hallo, Ich habe gehört, dass eventuell die 1/5 Regel bei der Auszählung einer Abfindung ab dem Jahr 2022 wegfallen soll.
    Die Person war sich nicht ganz sicher ob das stimmt.
    Hat davon jemand was gehört?

    • Ich möchte das mal mit einem berühmten (und etwas abgewandelten) Zitat beantworten:
      Niemand hat die Absicht… die Fünftelregel abzuschaffen. 😉

      Aber im Ernst: Mir sind keine solche Pläne bekannt. Nicht einmal Gerüchte.

      Aber natürlich beziehen sich ALLE hier auf der Seite aufgeführten Hinweise, Ideen und Gestaltungsvorschläge immer auf die jeweils aktuelle Rechtslage. Diese kann sich jederzeit ändern. Gerade bei sehr langfristigen Planungen sollte man dies immer im Hinterkopf behalten!

      Gruß, Der Privatier

    • Das Gerücht kommt aus dem Umfeld von Herrn Heil. Der hatte während einer Rede von Frau Merkel im Bundestag gelangweilt im Netz rumgesurft und dabei die Privatier-Seite entdeckt. Als er gemerkt hat, dass dabei Millionen von Nettosteuerinnenzahlern und Arbeitnehmer*innen Anleitungen zum steuerlich vorteilhaften Vorruhestand bekommen, hat er sich von seinem Ministerium ausrechnen lassen, was die Fünftel-Regelung für die Steuereinnahmen bedeuten würde. Mit dem Ergebnis ist er aufgeregt zu Herrn Scholz gerannt und gefordert, die Fünftel-Regelung sofort abzuschaffen. Der hat aber nur gelächelt und ihn auf seine Bundestagsrede hingewiesen: „Wir können uns das leisten. Deutschland hat eine hohe Bonität an den Finanzmärkten….“
      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/aussage-von-olaf-scholz-zu-staatsfinanzen-und-corona-17132776.html

  7. Liebe Kollegen,

    langsam fange ich an meine Betriebsrente zu beziehen und zu sehen ob mein Finanzplan „Privatier“ wirklich aufgeht. Nun ergibt sich eine (positive) Überraschung, die mich schlicht umhaut. Z.Z. beziehe ich ALG1 und ab August eine Betriebsrente von 5600,- (monatliche Rentenzahlung). Die Krankenkasse (TK) teilt mir nun mit, das sie diese Auszahlung als Kapitalleistung ansieht, diese auf 120 Monate verteilt und somit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt und keine KK-Beiträge fällig sind! Der Witz ist nur, diese Kapitalleistung wird ab jetzt jeden Monat ausgezahlt.

    Handelt es sich hier um einen Fehler der TK oder kann es tatsächlich sein, das ich keine KK_Beiträge auf meine Betriebsrente zahlen muss? Welche Bedingungen müssten erfüllt sein, damit eine monatliche Betriebsrente als Kapitalleistung gezählt wird?

    LG
    Palito

    • @espe63: der war gut 😂
      @Palito: knapp 500 monatliche Gesamtbezüge sind wahrlich geringfügig. Aber auf dem Privatiersweg werden ja noch andere Bezüge ‚reinkommen‘, also spätestens mit Bezug der ges. Rente darfst du auch auf einen Teil deiner Betriebsrente KV zahlen.
      MbG
      Joerg

      • P.s.: Sollte es sich um eine ratierliche Abfindungsauszahlung handeln, hätte die KK m.E. einen Fehler gemacht. Dann würde ich recherchieren und eine Rückstellung bilden…

          • @Lars: Genau!
            Wichtig ist das ‚wichtig‘ am Ende des 3.1.1, aber eben auch die Bildung einer Rückstellung in Höhe der KV auf die 5,6k. Beschweren würde ich mich aber nicht. 👍😁
            MbG
            Joerg

          • @Joerg,

            habe auch geschmunzelt wegen den 5600€/Monat 😊 , ??? … aber vielleicht ist es doch eine ratierliche Auszahlung? Dann sehe ich das genauso wie du (Fehler der KK), die KK würde aber später noch mal zugreifen …

            Es könnte aber auch auf eine Kleinbetragsrente hinauslaufen, also: 5600€ = gesamte Betriebsrentensumme … Kleinbetragsrente, dazu hatte der Privatier auch einen Beitrag eingestellt.

            @Palito, möchtest du das noch einmal klarstellen? (auch um welchen bAV-Typ es sich gehandelt hatte … Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds oder Direktzusage, U-Kasse?

            Gruß
            Lars

  8. P.s.: Sollte es sich um eine ratierliche Abfindungsauszahlung handeln, hätte die KK m.E. einen Fehler gemacht. Dann würde ich recherchieren und eine Rückstellung bilden…

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