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BFH-Urteil zum Ausfall privater Darlehensforderungen — 2 Kommentare

  1. Hierzu habe ich aktuell zwei Fragen bzw. Anmerkungen:

    1) Oben steht im Kernsatz des Urteils: …nach Einführung der Abgeltungssteuer…also die steuerliche Anerkennung des Verlustes auf privater Vermögensebene. Soll das bedeuten, dass das Urteil sich nur auf sogenannte steuerliche Neufälle bezieht, also Erwerb nach Einführung der Abgeltungssteuer am 1.1.2009?

    2) Wie ist das Ganze für Gesellschafter von geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG bei Insolvenz zu sehen?

    Kann das hier jemand beantworten oder hat eine Idee/Meinung dazu?

    Gruß, Nick

    • Nun, ich ja auch kein Jurist und insofern nicht in der Lage, ein solches Urteil abschließend und umfänglich einzuordnen.

      Nach meinem (laienhaften) Verständnis steht das Urteil aber tatsächlich in einem engen Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer und ich würde es daher zunächst einmal nur auf Fälle anwendbar sehen, die ab 2009 entstanden sind.

      Weiterhin bezieht sich das Urteil zunächst einmal nur auf Darlehen und im Beitrag oben hatte ich ja bereits angedeutet, dass ich Zweifel habe, ob man dies auch auf Aktionäre eines insolventen Unternehmens übertragen kann. Ich denke eigentlich eher nicht.
      Und genau so sehr ich dies bei anderen Gesellschaftsformen. Als Aktionär oder Kommanditist ist man Mit-Eigentümer und die investierten Gelder sind Eigenkapital.
      Ein Darlehen (oder eine Anleihe) ist Fremdkapital. Ich denke daher nicht, dass man das Urteil übertragen kann.

      Gruß, Der Privatier

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Der Privatier