Kap. 10.8.5: Der Stückzinstrick
Manchmal erweist es sich als hilfreich, wenn man Kapitaleinkünfte ein wenig verschieben kann, um z.B. eine hohe Steuerlast zu vermeiden oder aber auch um Grenzen für andere Abgaben (z.B. Krankenversicherung) nicht zu überschreiten.
Eine Möglichkeit, die ich schon des Öfteren kurz erwähnt habe (z.B. hier: Steuerepos, Teil IV), will ich heute einmal genauer betrachten:
Der Stückzinstrick
Der sog. Stückzinstrick ist wahrlich nichts Neues und war auch mir schon lange bekannt, aber die wahre Bedeutung und die vielfältigen Möglichkeiten sind mir erst klar geworden, als ich mich intensiver mit der Frage beschäftigt habe, wie ich mein Einkommen so weit wie möglich reduzieren könne.
Für diejenigen, denen der Stückzinstrick nichts sagt, zunächst ein paar Grundlagen:
Wenn ich eine Anleihe kaufe, zahle ich die bis zu diesen Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen (eben die sog. Stückzinsen). Wenn ich später die Anleihe wieder verkaufe, erhalte ich im Gegenzug die bis dann aufgelaufenen Stückzinsen als Ertrag meiner Anleihe ausgezahlt.
Niemand muss also bis zum Ende der Laufzeit bzw. zum nächsten Zinstermin warten, um seinen gerechten Anteil zu erhalten. Der jeweilige Anteil des Zinses ist durch die Stückzinsregelung zu jeder Zeit gewährleistet.
=> Ach was? - Progressionsvorbehalt
Mit: Erläuterung des Prinzips und Beispiel
Und wo ist nun der Trick?
Nun – in der einfachsten Variante (und in dieser auch schon lange bekannt und sicher auch schon oft praktiziert) besteht er darin, gegen Jahresende eine Anleihe zu kaufen, deren nächster Zinszahlungstermin Anfang des nächsten Jahres liegt. (Diese zeitlichen Randbedingungen erhöhen aber nur die Effizienz – Es geht auch anders).
Bei diesem Kauf muss man nun die bis dahin aufgelaufenen Stückzinsen bezahlen, die dann im laufenden Jahr als Kosten verbucht werden. Die Summe der Kapitalerträge wird also reduziert.
Selbstverständlich stehen diesen Kosten im laufenden Jahr entsprechende Einnahmen im Folgejahr gegenüber, wo sie die Erträge und damit die Steuer erhöhen.
Aber damit haben wir genau das erreicht, was wir wollten: Keine Steuer-Ersparnis, sondern nur eine Verschiebung.
Nicht verstanden? Ein Beispiel ?
=> Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Drei Jahre im Voraus zahlen, vollständig steuerwirksam
Okay – ein Beispiel:
Nehmen wir an, wir kaufen eine Anleihe für 20.000 Euro Ende Dezember 2022 mit einem Nominal-Zins von 5%. Der nächste Termin für die Zinszahlung liege irgendwann Anfang Januar 2023.
Um die Rechnung nicht zu kompliziert zu machen, gehen wir mal davon aus, dass sich der Kurs der Anleihe in den paar Tagen zwischen Kauf der Anleihe (Ende Dez. 2022) und Verkauf (Anf. Januar 2023) nicht verändert.
Wie sieht nun die Rechnung aus?
Nun – da wir kurz vor dem Zinstermin gekauft haben, sind bereits Stückzinsen in Höhe von beinahe 5% von 20.000 Euro, also fast 1.000 Euro aufgelaufen. Diese haben wir beim Kauf der Anleihe zusätzlich bezahlt, also insgesamt 21.000 Euro.
Die 1.000 Euro Stückzinsen werden bei unseren Kapital-Erträgen als negatives Einkommen verbucht, d.h. unsere bisherigen Erträge werden genau um diese 1.000 Euro reduziert. Wohlgemerkt: Für das Jahr 2022.
Im nächsten Jahr zahlt dann der Emittent der Anleihe (hoffentlich) die versprochenen Zinsen in Höhe von 1.000 Euro. Dies erhöht dann unsere Kapitaleinkünfte in 2023 um 1.000 Euro.
Und somit haben wir „mal eben“ 1.000 Euro von einem Jahr ins andere verschoben.
Und wo ist der Haken? Nun – das werden wir dann beim nächsten Mal sehen, wenn es um „Haken und Alternativen“ gehen wird.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
sehr geehrter Herr Ranning
ich bin gerne ihrem Vorschlag gefolgt, meine Verlustvorträge über das Jahr 2013 hinaus zu retten.
Sie hatte damals eine hervorragende Anleitung ins Netz gestellt, die jetzt natürlich nicht mehr zu finden ist. Es wäre für mich aber sehr hilfreich, diese noch einmal lesen zu können. Könnten Sie mir Ihren Artikel nochmals zur Verfügung stellen?
mfg
J.B.
Tja, wenn ich ja wüsste, welchen Beitrag Sie genau meinen…
Grundsätzlich sind alle noch da – es ist nichts entfernt worden. Insofern müsste sich der Beitrag auch finden lassen.
Aber ich habe natürlich im Laufe der Zeit schon oft und viel über Möglichkeiten geschrieben, wie man Kapitalerträge hin oder her schiebt, von daher ist es etwas schwierig. Beim Thema „Altverluste“ fällt mir natürlich spontan der Beitrag:
„Altverluste aus Kapitalvermögen verfallen Ende 2013“ (Beitrag inzwischen gelöscht) ein.
Aber so konkret war die Anleitung darin eigentlich eher nicht. Da finde ich hier den Beitrag, unter dem Sie kommentiert haben, schon konkreter. Oder vielleicht haben Sie ja auch die kleine Beitrags-Serie über die Steuerplanung in Erinnerung?
Oder meine eigenen „Erfolge“ bei der Stückzinsstrategie?
Am einfachsten wäre es wohl, wenn Sie einfach oben rechts das Suchfeld benutzen würden und dann nach Stichworten wie Altverluste, Steuerplanung, Stückzins suchen würden. Hier werden zwar auch externe Ergebnisse aufgeführt, im Wesentlichen wird aber die Seite „Der-Privatier“ durchsucht.
Gruß, Der Privatier