Kap. 6.6: Renten-Abschläge
Jetzt, nachdem wir im letzten Beitrag etwas über die Höhe der zu erwartenden Rente gelernt haben, geht es heute darum abzuschätzen, wie hoch denn die Abschläge sein werden, wenn man die vorzeitige Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte.
Da es im Prinzip jedem freisteht, den genauen Termin für den Start der Rente (nach 63 Jahren) selber zu wählen, gibt es hier natürlich keine festen Zahlen, sondern einen prozentualen Abschlag pro Monat.
Und dieser beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Maximal kann dieser Abschlag also 14,4 % betragen, nämlich dann, wenn die Regelaltersgrenze 67 Jahre beträgt, die Rente aber bereits mit 63 Jahren beansprucht wird: Das sind 4 Jahre oder 48 Monate früher, also 48*0,3% = 14,4%.
Oder – um es einmal an einem weiteren Beispiel zu verdeutlichen:
Wenn wir dazu noch einmal einen Rentner nehmen, der 1960 geboren ist, so beginnt bei ihm lt. der im Beitrag „Die Rente für langjährig Versicherte“ dargestellten Tabelle die Regelaltersrente im Alter von 66 Jahren und 4 Monaten.
Wenn dieser zukünftige Rentner nun bereits mit 63 Jahren eine Rente beanspruchen möchte, so ist dies 3 Jahre + 4 Monate früher, als es die Regelaltersgrenze vorsieht und er muss daher mit Abschlägen in Höhe von 40 Monaten * 0.3 % /Monat rechnen. Also mit 12%.
Ob dies mit den eigenen finanziellen Möglichkeiten machbar ist, sollte man genau überprüfen. Denn die Abschläge bleiben ein Leben lang erhalten! Da ändert sich auch dann nichts dran, wenn man irgendwann die reguläre Altersgrenze erreicht hat.
=> Regelaltersrente - Übergangsregel
Tabelle für betroffene Jahrgänge, weitere Links
Genau nachrechnen
Auch wenn einem ein Bauchgefühl sagt, dass der berechnete Abschlag tragbar ist, sollte man sich darauf besser nicht verlassen. Vor allen Dingen darf man nicht vergessen, dass die ausgerechnete Rentenhöhe erst einmal nur die Brutto-Rente darstellt. Und davon gehen eben nicht nur die oben berechneten Abschläge ab (wenn man vorzeitig in Rente gehen möchte), sondern für alle auch immer die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie ggfs.Einkommensteuer (zzgl. evtl. Kirchensteuer und Soli). Da bleibt dann Netto oft deutlich weniger!
Besser man kalkuliert das Ganze einmal durch. Und hier kommt natürlich der schon so oft zitierte Finanzplan wieder einmal zum Einsatz. Eine neue Spalte, die es zu füllen gibt und die mit unterschiedlichen Szenarien betrachtet werden kann:
Wie wirkt sich eine vorzeitige (und damit entsprechend geringere) Rentenzahlung auf die Gesamtentwicklung aus? Oder ist es vorteilhafter, ein paar Jahre auf die Rente zu warten, um dann aber auf Dauer einen höheren Betrag zu erhalten?
Diese Fragen kann man wohl wirklich nur einigermaßen objektiv beantworten, wenn man das ganze Zahlenwerk einmal durchspielt.
Aber auch ganz unabhängig von der sicher etwas komplexen Betrachtung der Gesamtsituation kann man schon mal eine grundsätzliche Überlegung anstellen:
Was ist besser: Eine frühe, aber geringere Rente oder eine spätere, dafür aber in voller Höhe? Darüber denken wir dann im nächsten Beitrag schon einmal nach…
Noch ein kleiner Nachtrag: Es gibt natürlich auch die umgekehrte Möglichkeit. Nämlich die Rente erst nach der Regelaltersgrenze zu beanspruchen. In diesem Falle gibt es dann einen Zuschlag. Und der ist interessanter Weise sogar höher als der Abschlag, nämlich 0,5% pro Monat. Diesen Hinweis verdanken wir einem Kommentar von „Dummerchen“. Danke dafür!
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Privatier,
die obige Rechnung bedarf meiner Meinung nach einer Ergänzung. Die oben angegebenen 12% (in diesem Beispiel) beschreiben nur den Rentenabschlag auf die mit 63 erworbenen Rentenanspruch. Der ist aber kleiner durch fehlende Beitragszeiten. Wenn man das mitrechnet kommt man auf ~17% Verlust, bezogen auf die Regelrente. Auf der zuHauseSeite der DeutschenRentenversicherung gibt es einen Rechner, dort kann man das auch nachrechnen.
Bitte verifizieren oder korrigieren, ob der Gedanke so richtig ist.
Gruss HoGe
Vielen Dank für die Ergänzung! Denn natürlich kommt es bei einem Vergleich auf die Ausgangslage (und -frage) an.
Und bei jemand, der vor der Frage steht, ob er bis 63 oder bis zur Regelaltersgrenze arbeiten möchte, ist der Verlust durch die fehlenden Beiträge natürlich noch zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei meinem Vergleich ging es aber darum, welche Variante günstiger ist, wenn man (wie ich) ohnehin schon nicht mehr arbeitet.
Gruß, Der Privatier
Hallo allerseits, ich habe diese wunderbare Seite erst jetzt entdeckt.Mir stellt sich die Frage, ob die Abzüge bei einer vorzeitigen Rente (bei Jahrgang 1956 –> mir 63+8)nicht hinfällig sind, wenn nach der neuen Gesetzeslage die 45 Jahre Renteneinzahlung erreicht sind.
Wie sieht es aus wenn man in den neuen Bundesländern wohnt.
Weiß jemand wie sich diese Betrachtungen auf Leute des Bergbaus (Knappschaftsrente) auswirken?.Ich wäre schuon froh auf die Antwort mit den möglicherweise entfallenden Abschlägen bei 63+8 Renteneintritt.
Vielen Dank und ein dickes Lob an den Autor dieser Seite,
Hanny
Danke für das „dicke Lob“ !
Bei Ihrer Vermutung, dass die Abzüge hinfällig sind, wenn Sie die 45 Beitragsjahre vorweisen können, liegen Sie schon vollkommen richtig. Zu den „neuen“ Regelungen habe ich einen gesonderten Beitrag verfasst, den Sie unter „Rente mit 63 – Geplante Änderungen“ nachlesen können.
Und da gibt es auch keinen Unterschied zwischen neuen und alten Bundesländern (zumindest ist mir keiner bekannt). Von Knappschaftsrenten habe ich allerdings GAR keine Ahnung. Tut mir leid.
Gruß, Der Privatier
Ich lese mich nun schon seit gut einer Stunde durch diesen sehr informativen Blog. Es wird (berechtigterweise) viel mit Zahlen jongliert; aber genau das veranlasst mich nun zu meiner pers. Anmerkung:
Lieber Privatier und liebe Kommentatoren,
wie lange gedenkt ihr zu leben, ich meine leben im wahrsten Sinne des Wortes?
Sind all diese Zahlenspiele, die sich ja teilweise bis ins hohe und bislang nicht erreichte Lebensalter ziehen, nicht auch etwas abgewandt von persönlichen Wünschen und Sehnsüchten, was das Leben betrifft?
Bitte meinen Kommentar nicht falsch verstehen, ich will niemanden be- oder verurteilen, der die ganze Sache weniger „philosophisch“ als ich betrachtet.
Ich selbst bin auch nicht so der Zahlenmensch, auch wenn ich trotzdem rechnen kann. Nur mir geht es am Popo vorbei, dass ich laut aktueller Rentenauskunft rund 115 Euro weniger Rente pro Monat kassieren werde, wenn ich „schon“ mit 63 in die Rente starten will.
Ich will und werde das trotzdem tun. Garantiert nicht, weil ich luxuriös auf der faulen Haut liegen möchte.
Was ich schon in relativ jungen Jahren (Ende 2015 werde ich 58) „vermutet“ hatte, bestätigt sich mir immer mehr: 1. ist absolut nichts sicher im Leben; nicht mal eine Lebensversicherung und 2. Zu viel „Plan“ kann die Lebensqualität verderben.
Herzliche Grüße
Michel
Vielen Dank Michel für diese eher nachdenklichen Töne!
Aber ich glaube, wir sind in der Beurteilung gar nicht so weit auseinander. So habe ich schon im Kapitel über den Finanzplan darauf hingewiesen, dass es eine Illusion ist, alles planen zu wollen.
Und genau so bin ich der Meinung, dass das Leben oftmals schneller zu Ende ist, als es einem lieb ist, oder als man vielleicht meint (s. Beitrag: Die Lebenserwartung).
Und sogar in der Beurteilung der Abschläge in der Rentenversicherung sehe ich das genau so: Auch ich werde meine Rente mit 63 beantragen. Mit Abzügen. Keine Frage.
Aber das alles weiß ich eben erst seitdem ich einen Haufen Zahlen gewälzt habe und -zig mal hin und her gerechnet habe. So ganz ohne Planung, Rechnungen und Zahlenspiele geht es nun mal nicht. Es sei denn, man habe Vermögen im Überfluss. Aber dazu gehöre ich (leider) nicht.
Gruß, Der Privatier
Mich interessiert die Hinzuverdienstgrenze bei Frauen. Meine Frau ist am 1.7.1951 geboren, erreicht also ihre Regelaltersgrenze mit 65+4oder5 Monaten. Ab wann kann sie als Frau unbegrenzt hinzuverdienen?
Hallo jnrg,
unbegrenzt hinzuverdienen darf man immer erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Viele Grüße, Hardy
Korrekte Antwort von Hardy! Und das gilt gleichermaßen für Frauen, wie für Männer.
Und – ganz wichtig!! Das gilt auch für Rentner, die nach 45 Jahren mit 63+ in die abschlagsfreie Rente gehen! Diese ist zwar abschlagsfrei, sie ist und bleibt aber eine vorzeitige Rente und unterliegt damit den Bedingungen wie alle anderen vorzeitigen Renten auch. Sprich: Hinzuverdienste nur unter bestimmten Voraussetzungen!
Gruß, Der Privatier
man weiß ja nicht, was sich die Politiker, Banker und andere „Genossen“ in diesen
unruhigen Zeiten kurz- und mittelfristig noch einfallen lassen! Ich glaube Herrn Norbert Blüm – heutzutage erst recht nicht – :Das die Renten sicher sind! Wer eher in Rente geht, auch mit Abschlägen mit 63 Jahren hat sie entsprechend auch länger!!! Die Lebenserwartung ist nicht planbar……
Völlig richtig. Und darum werde ich auch alle Renten so früh wie möglich in Anspruch nehmen (es sei denn, ich würde es verpennen 😉 , dazu mehr in einem der nächsten Beiträge…).
Gruß, Der Privatier
„Da bleibt dann Netto oft deutlich weniger!“ – prozentual gilt doch das Gegenteil: Wenn der Abschlag brutto 12% beträgt, wird er netto eher weniger betragen, und zwar wegen der nichtlinearen Steuerberechnung: Das, was man brutto weniger bekommt, schmälert ja das zu versteuernde Einkommen, und zwar an demjenigen Ende, der dank Steuerprogression am höchsten besteuert wird. Also bedeuten „10% brutto weniger“ möglicherweise auch nur „8% netto weniger“ (o.ä.)
(Vorausgesetzt, man muss überhaupt Steuern auf die Rente bezahlen und befindet sich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.)
Ja, das ist natürlich richtig so.
Meine Aussage, dass „…netto oft deutlich weniger bleibt“, bezog sich im Beitrag oben auch eher auf die Abzüge, die für Sozialabgaben und Steuern eben noch von dem oft in den Mittelpunkt gerücktem Bruttobetrag noch abgehen.
Ich habe dies oft in Foren etc. gelesen, dass Neu- oder Bald-Renter quasi aus allen Wolken fallen, wenn sie hören, dass sie von ihrer ohnehin als mager empfundenen Rente auch noch Abzüge haben. Und speziell dieser Gruppe galt die Warnung. 😉
Gruß, Der Privatier
Hallo zusammen,
kennt ihr einen guten Renten Netto-Brutto Rechner, indem auch die Betriebsrente brücksichtigt wird. ?
Ich habe den von n-heydorn und den finanzrechner.org ausprobiert.
Bei dem von n-heydorn habe ich 150.- mehr Nettorente als beim finanzrechner.org,
obwohl dieselben Daten eingegeben wurden.
Man weiß ja gar welcher nun stimmt.
Grüße an alle
Lothar
Vielleicht mal noch einen dritten ausprobieren? 😉
Sorry, aber ich kann da keine Empfehlung abgeben. Ich kenne diese Rechner gar nicht. Ich selber nutze für Fragen dieser Art entweder mein Steuerprogramm oder rechne für grobe Zahlen mal eben selber.
Gruß, Der Privatier
Interessant: ich wusste gar nicht, dass es auch einen Zuschlag gibt? Kann man das irgendwo nochmal nachlesen?
LG
Ja, kann man – bei der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Regelaltersgrenze.html#b94b50e3-3b65-4071-aee9-fb30642c0e6d
Gruß, Der Privatier
P.S.: Bitte die Schreibweise des Namens auch zukünftig beibehalten. 😉
Hallo,
aufgrund der Tips im Buch und im Forum habe ich einen Teil meiner Abfindung dazu verwendet um eine Zahlung zum Ausgleich von Abschlägen zu leisten. Nun wurde ich leider Erwerbsunfähig und das Datum wurde im Bescheid vor dem Datum der Ausgleichszahlung gesetzt. Die Sachbearbeiterin meinte nun, dass dadurch die Ausgleichszahlung wirkungslos auf künftige Renten wäre, weil der jetztige Abschlag, der bei der Erwerbsminderungsrente festgelgt wurde auch für künftige Renten gelten würde. Davon war in der damaligen Auskunft der Rentenversicherung nichts zu lesen und gerecht ist das m.E. auch nicht. Kann das tatsächlich wahr sein?
Was die Erwerbsminderungsrente angeht, ist es unglücklich für dich gelaufen, in Bezug auf die spätere Altersrente kannst Du aber beruhigt sein.
Schau Dir mal die „Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung“ an, falls Du die noch hast. Bei mir steht da auf Seite 3 Folgendes:
„Nach dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlte Beiträge werden nur bei einer späteren Rente (z.B. Altersrente) berücksichtigt.“
Gruß
The_Doctor
Ich kann mich hier nur dem Hinweis von The_Doctor bzw. dem Hinweis in der „Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung“ anschliessen: Nach dem Eintritt einer Erwerbsminderung gezahlte Beiträge werden (erst) bei einer evtl. späteren Altersrente berücksichtigt.
In deinem Fall ggfs. nicht von Bedeutung, aber für andere, die hier mitlesen, noch eine wichtige Ergänzung: Der „Eintritt einer Erwerbsminderung“ ist nicht unbedingt identisch mit dem Beginn der Rentenzahlung! Der Eintritt der Erwerbsminderung liegt oftmals schon einige Monate früher, z.B. beim Beginn einer erfolgten AU-Bescheinigung. Das entsprechende Datum sollte allerdings auf dem Rentenbescheid vermerkt sein.
Gruß, Der Privatier
ja, das steht bei mir auch aber die Mitarbeiterin der Rentenversicherung sagte, das wäre nicht korrekt. Jetzt bin ich total verunsichert.
Jetzt lese ich in einem anderen Forum, dass freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung nicht einmal einen Steuervorteil bringen, wenn man EM-Rente bekommt. Dann wäre die Ausgleichszahlung zur Minderung von Rentenabschlägen durch die rückwirkende Festlegung des Rentenbeginns in 2022 ja völlig sinnlos gewesen. Das kann doch nicht stimmen, oder?
Hier wäre ggfs. einmal die dort angeführte Begründung von Interesse.
Gruß, Der Privatier