Kap. 9.5.12: Hinweise zum Dispositionsjahr: Dispojahr und Disporecht
Obwohl man ein Dispojahr (so wie es hier im Blog beschrieben ist) weder beantragen kann noch in irgendeiner Weise anmelden muss, habe ich immer dazu geraten, ein solches Vorhaben möglichst frühzeitig mit der jeweils zuständigen Agentur abzustimmen.
Ganz einfach, um evtl. Unklarheiten oder Missverständnisse bereits rechtzeitig aus dem Weg zu räumen und für beide Seiten eine planbare Grundlage zu schaffen.
In den Anfangsjahren wurde dabei oftmals berichtet, dass Mitarbeiter der Agenturen überrascht waren, nicht so recht wussten, wie sie das beurteilen sollten und teilweise auch mit Ablehnung reagiert haben.
Das hat sich inzwischen offenbar geändert … Weiter lesen