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Top oder Flop – Folge 23: Broker Captrader (Teil 2) — 6 Kommentare

  1. Hallo Privatier,
    habe Dein Buch mit Interesse gelesen.

    An den gestalterischen Elementen Kapital-Erträge/Verluste traue ich mich im Moment noch nicht ran, sondern beschäftige mich derzeit noch mit den Möglichkeiten rund Riester und RüRup (mittlerweile erledigt).

    Bin seit dem 1.1.2015 in einer ähnlichen Situation :-). Bin verheiratet und meine Frau wird am 1.1.2016 in Rente gehen.
    Ich werde ab dem 1.1.2016 nur noch einen „offiziellen“ Mini-Job haben (meine „arbeitslos Meldung“ wird dann unterbrochen sein). Nun möchte ich über meine Frau einen gefördeten Bausparvertrag abschliessen wg. der WoP (Eigenheim ist vorhanden und in 2023 steht sicher was zur Renovierung an). Ohne die Fünftelregelung wird unser zu versteuerndes Einkommen wg. der Abfindung natürlich deutlich über der Bemessungsgrenze (51.200)liegen. Mit der Fünftelregelung dann jedoch darunter.
    Was würde in dem Fall als Bemessungsgrenze für die WoP angesetzt werden?
    Gleiches gilt dann auch für ein Fondssparen mit VL bei mir, dass ich als Mini-Jobber mit meinem Arbeitgeber vereinbaren könnte (zwar andere Bemessungsgrenze, aber auch hier würde ich mit der Fünftelregelung darunter liegen). Als Mini-Jobber (50€ pro Monat) habe ich die Pauschalversteuerung (2%) gewählt, zahle jedoch ca. 30€ in on die Rentekasse davo wird ein.

    Da ich in einer Privaten Krankenkasse bin, wird vom Mini-Job nichts abgeführt.

    Gruß,
    Peter

    • Gerade erst habe ich in einem anderen Kommentar über mangelnde Kenntnisse in finanziellen Fragen geschrieben und schon muss ich wieder einmal gestehen, dass mein Wissen (natürlich!) auch nicht so umfassend ist. Denn – beim „Bausparen“ habe ich eine ganz gewaltige Lücke! Es hängt wohl auch damit zusammen, dass ich recht schnell aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Wohnungsbauprämie herausgefallen bin. Aber wahrscheinlich hatte ich vor ganz vielen Jahren sicher auch noch andere Gründe (inzwischen vergessen…), mich mit dieser Thematik nicht zu befassen.

      Ich kann also nur ganz grob antworten und eine kurze Einschätzung geben: Eine Wohnungsbauprämie von 8,8% (richtig?) hört sich erst mal gut an. Vielleicht sollte man das auch mal mit in die Überlegungen einbeziehen. Nachteil ist aber a) der relativ geringe Maximalbetrag von 1.024 Euro/Jahr, der hier gefördert wird. Wir reden also über ca. 90€/Jahr. Und b) die Einkommensgrenzen von 25.600€/51.200€ (leg./verh.) an zu versteuerndem Einkommen. Für Gutverdiener also eher nicht von Interesse, bei Rentnern und Privatiers hingegen vielleicht wieder interessant.

      Aber: Die Rechnung mit der Fünftelregel funktioniert so nicht!! Denn ob mit oder ohne Fünftelregel – das zu versteuernde Einkommen bleibt immer dasselbe! Es wird nur bei der Anwendung der Fünftelregel ein anderes Verfahren angewandt, die entsprechende Steuer auszurechnen. Im Jahr der Abfindungszahlung wird es daher mit der WoP wohl eher nichts.

      Gruß, Der Privatier

      • Am interessantesten wäre , wenn man noch einen Altvertrag hat , diesen mit den damaligen 4 Prozent Guthabenverzinsung abgeschlossen hat , ihn mit einen Kredit zu 1,7 Prozent ( Hyp. ) auffüllt , und sich die Differenz von 2,3 Prozent als reinen Kapitalfluss entgegenfliessen lässt . Also Peter , auch hier , immer gut wenn man mehrere Optionen hat .Kredit dann entweder im UN oder bei VuV und ( Zins ) Einnahmen aus Kapital dann Privat ( wegen Kapitalertragssteuer und persönlicher Freibetragsberücksichtigung ) versteuern , da ja Kosten ( Abschlusskosten ) für Bausparvertrag auch Privat waren , müssen diese ja dann im Falle eines Gewinns auch Privat berücksichtigung finden . Und erst wenn Gewinn die Kosten überschreitet ,ist dieses überhaupt erst ein lohnendes Investment .
        Also Heutzutage , würde ich soetwas nur als Option für ein Forwarddarlehn ansehen. Also ais möglichkeit sich die niedrigen Kredit-Zinsen für einen
        in der Zukunft evt. eintretenen Kredit benötigungs Fall zu sichern wenn dann im Zinsumfeld später die Kosten für Kreditaufnahme deutlich teurer wären. Und wenn diese Option auch noch staatlich gefördert wird , warum nicht . Aber wie immer , seine persönlichen Rahmenbedingungen beachten .

  2. Für meine „Niedrigeinkommens“-Phase hatte ich mir auch mal ein Bausparvertrag angeschaut.
    Aber die Kombination aus homöopathischen Zinsen, Abschluß- und Kontoführungsgebühren, sowie der Tatsache, daß die WoP nur für Wohnungszwecke genutzt werden kann, haben mich davon Abstand nehmen lassen.

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Der Privatier