Top oder Flop – Folge 7: Der Stückzinstrick
Ich habe ja hier schon so einiges über das Thema „Steuerplanung“ geschrieben und Vorschläge gemacht, wie man seine Kapitaleinkünfte so steuern kann, dass sie gewisse Grenzen nicht verletzen (siehe z.B. Beitrag-Serie: Steuerplanung, speziell die Episode III: Zweck der Planung und Episode IV: Mittel zur Planung).
Und dass ich nicht nur weise Ratschläge gebe, sondern diese gelegentlich sogar selber befolge 😉 , das will ich heute an einem ganz aktuellen Beispiel einmal deutlich machen.
Im gerade zu Ende gegangenen Jahr 2013 haben sich nämlich meine Kapitaleinkünfte erwartungsgemäss positiv entwickelt. Das ist schon einmal sehr schön!
Und da ich auch noch einige Verlustvorträge aus 2012 hatte, war die zu versteuernde Summe um Einiges kleiner. Das ist noch besser, denn so muss ich nicht so viele Steuern zahlen.
Leider (oder Gott sei Dank?) war die Summe aber immer noch so hoch, dass es für ein paar Grenzen (insbesondere für die Krankenkasse) zu viel gewesen wäre. Dank einer vorausschauenden Planung war mir aber diese Gesamt-Summe aller Einkünfte das ganze Jahr über jederzeit klar, so dass ich noch rechtzeitig vor Jahresende eingreifen konnte.
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Mit: Irrglaube Steuerklasse, Vorteil ALG, Termine
Und so habe ich dann Anfang Dezember 2013 eine Aktienanleihe auf E.ON gekauft (WKN: CZ4CUX – Laufzeit bis 10. Jan. 2014). Die Anleihe hatte ich u.a. auch in meinem Beitrag über Aktienanleihen vorgestellt. Das Besondere an dieser Anleihe ist der hohe Kupon von 50% !
Kauft man eine solche Anleihe kurz vor Laufzeit-Ende, werden einem die bis dahin aufgelaufenen Stückzinsen als Verlust verbucht. Um es einmal in konkreten Zahlen zu erklären:
Gekauft habe ich Anfang Dez. 2013:
Nominal 27.000 CZ4CUX zu 50,37% = 13.600 € zzgl. Stückzinsen i.H.v.: 12.058 €
Inklusive Kosten ein Betrag von 25.692 € (Steuern nicht berücksichtigt).
Die Entscheidung für diese Aktienanleihe habe ich getroffen, weil:
- sie einen hohen Kupon von 50% hat und so ein sehr effektiver Kapitaleinsatz möglich ist,
- ich E.ON für den Zeitraum für relativ stabil gehalten habe und keine grossen Kurseinbrüche erwartet habe,
- ich mit dem Termin von Anfg. Dez. schon recht nah am Ende der Laufzeit gelegen habe, aber immer noch so früh, um eine evtl. Jahresendralley mitzunehmen.
Verkauft habe ich am 6. Jan. 2014:
Nominal 27.000 CZ4CUX zu 44,96% = 12.140 € zzgl. Stückzinsen i.H.v.: 13.130 €
Abzüglich der Kosten verbleiben: 25.224 € (Steuern nicht berücksichtigt).
Insgesamt also ein Verlust von 468 Euro. Nicht gerade optimal gelaufen – das muss ich wohl zugeben. Vielleicht habe ich ja doch den falschen Basiswert ausgesucht. Oder ich hätte mit dem Kauf doch noch bis Ende Dez. warten sollen? Oder mit dem Verkauf noch ein/zwei Tage warten? Keine Ahnung – aber das habe ich wirklich schon besser hinbekommen!
Und wenn ich zusätzlich die steuerliche Komponente betrachte, würde inkl. Steuern die Gesamtbilanz noch schlechter aussehen. Korrekterweise müsste man hier allerdings noch eine differenzierte Betrachtung anstellen, da ja zwei verschiedene Veranlagungszeiträume berücksichtigt werden müssten (2013 und 2014). Der Einfachheit halber fasse ich aber mal beides zusammen:
Beim Kauf habe ich aufgrund des entstandenen Verlustes durch die gezahlten Stückzinses die schon (für andere Gewinne) gezahlte Abgeltungssteuer sofort erstattet bekommen. Beim Verkauf wird sie dann aber natürlich wieder einbehalten. Und zwar ein „bisschen“ mehr als beim Kauf, da der Zins ja inzwischen gestiegen ist. An dieser Stelle noch ein zusätzlicher Verlust von ca. 130 Euro. Insgesamt also ein Minus von ca. 600 Euro.
Trotzdem: Für die ganze, insgesamt doch recht abenteuerliche Aktion hält sich der Verlust eigentlich noch im Rahmen.
Immerhin konnte ich meine Kapitaleinkünfte in 2013 um die beim Kauf bezahlten Stückzinsen, also um ca. 12.000 € senken. Natürlich habe ich die Kauf-Summe der Aktienanleihen bzw. die gekaufte Stückzahl vorher genau so ausgerechnet, dass mit dem Verlust von diesen 12.000 € im Ergebnis mein gesamtes Einkommen bei der Summe landet, die ich brauche.
Noch einmal betonen möchte ich, dass es dabei nicht um eine Steuerersparnis ging, denn die spart man nicht wirklich. Es ging um die Festsetzung des zu versteuernden Einkommens, welches wieder die Basis für die Berechnung z.B. der gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. Familienversicherung) darstellt.
Und damit habe ich ganz sicher deutlich mehr eingespart, als ich mit dieser Aktion verloren habe.
Insgesamt somit zwar ein Verlust zu verbuchen, aber in der Summe hat sich der Stückzinstrick für mich ein weiteres Mal bewährt. Ich scheue mich ein wenig, ihn in die Kategorie „TOP“ einzuordnen und würde es eher „Ganz okay“ nennen.
Und wie es inzwischen ja schon fast Tradition ist, bei den TOP-Kandidaten, auch hier wieder einmal die Kehrseite: Da es sich nur um eine Verschiebung von Einkünften handelt, wird das Problem (bei unveränderter Ausgangslage) von Jahr zu Jahr größer. Habe ich also in 2014 wieder 12.000 Euro zu verschieben, so kommen aber jetzt die zusätzlichen aus 2013 verschobenen 12.000 Euro dazu. Dann sind es schon 24.000 Euro. Das kann man nicht immer so weiter machen…
… aber darüber mache ich mir dann ein anderes Mal ein paar neue Gedanken.
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Dein vorletzter Satz lautet: „Das kann man nicht immer so weiter machen…“ – und genau das habe ich auch gedacht. Mich dann aber gefragt – WARUM eigentlich nicht?
Naja – man kann schon (wenn man denn kann).
Nur der Kapitalbedarf für eine solche Aktion (und damit das Risiko) wird eben immer höher. Da stellt sich eben die Frage, wie lange man das aushält.
Sinn macht es eigentlich nur dann, wenn man entweder irgendwann Verluste einfährt, die die verschobenen Gewinne neutralisieren, oder wenn man es bis ins Rentenalter schafft. Denn da zählen die Kapitaleinkünfte (unter gewissen Voraussetzungen) zumindest nicht mehr für die KK-Beiträge.
Um die Steuer kommt man auch dann nicht herum. Wenn man Pech hat, ist sie bis dahin sogar höher. Oder aber – aufgrund einer kleinen Rente – sogar unterhalb der 25% AbgSt. Dann wäre es sogar für die Steuer nützlich.
Gruß, Der Privatier
@Privatier: Es würde sehr hilfreich sein, wenn Du jetzt oder später im Kapitel 8 zur Krankenversicherung angeben könntest, über wieviel Beitrag bzw. Einsparung wir hier reden (im Jahr) und wo die magischen Grenzen sind. Der Beitragssatz der gesetzlichen, freiwillen KV beträgt doch derzeit 14.9% (PV lasse ich mal weg). Wenn Du das Einkommen also um 12000€ drückst, sinkt der Beitrag um 1788€ (bis auf den Mindestbetrag). Ist das so grob richtig?
Gruß, Covacoro
Hallo Covacoro,
Deine Rechnung ist schon in etwa richtig. Aber noch einmal kurz etwas zu den „magischen Grenzen“:
Bei der Krankenkasse sind es in diesem Zusammenhang zwei Zahlen, auf die es ankommt: Die Grenze für die Familienversicherung, bis zu der Ehefrau (oder -mann) kostenfrei mitversichert werden können. Das geht nur solange der Familienversicherte kein eigenes Einkommen über 395 Euro/Monat hat, also 4.740 Euro im Jahr.
Die zweite Grenze ist der Mindestbeitrag des Versicherten selbst. Dieser Mindestbeitrag gilt bis zu einem Einkommen 921,67 Euro/Monat, also 11.060 Euro im Jahr.
Und jetzt noch einmal zurück zu Deiner Rechnung. Wie gesagt: Sie ist schon korrekt, ich würde aber auf jeden Fall die Pflegeversicherung mit rechnen. Im Detail müsste man jetzt genau gucken, welcher Beitragssatz gilt (KK: 14.9% oder 15,5%, PV: 2,05% oder 2,3%). Ich selber rechne (worst case) der Einfachheit halber mit 17,8%. Insofern käme ich bei 12.000 Euro weniger Einkommen schon auf eine Ersparnis von etwa 2.136 €.
Entscheidender war aber bei mir im letzten Jahr, dass ich die (kostenfreie) Familienversicherung für meine Frau erhalten wollte. Ansonsten hätte sie zusätzlich ihren eigenen Beitrag von (mindestens!) ca. 1.900 Euro bezahlen müssen. Um jetzt die exakte Summe der Ersparnis zu beziffern, müsste ich zu sehr ins Detail gehen, was hier aber wohl nicht weiter führt.
Ich hoffe, diese Angaben haben schon ein wenig geholfen. Ansonsten werde ich dann beim Thema „Krankenkasse“ noch einmal detaillierter darauf eingehen.
Gruß, Der Privatier