Der EkSt-Bescheid für 2020 ist da
Bisher habe ich (fast) in jedem Jahr einen kurzen Beitrag zum jeweiligen Einkommensteuerbescheid veröffentlicht. Das will ich heute auch noch einmal machen – aber vermutlich zum letzten Mal.
Denn es gibt kaum noch Besonderheiten zu vermelden und von daher dürfte dies in Zukunft kaum noch von Interesse sein.
Das war auch in diesem Jahr eigentlich schon so, aber ein paar Punkte will ich dann doch noch kurz erwähnen.
Letzte Male
Mit einigen Dingen habe ich mich mit der Steuererklärung für 2020 wohl endgültig zum letzten Mal beschäftigt:
- Einkünfte aus dem Optionshandel. Letztmalig in 2020 erklärt. Ohne Nachfragen und ohne Probleme. Ende 2020 habe ich den Optionshandel eingestellt.
- Verwendung des Steuerprogramms „Steuertipps“. Nach massiven Problemen mit verschiedenen Neuerungen habe ich mein langjähriges Abo Anfang 2020 gekündigt. Seitdem recht zufrieden mit dem „Wiso Steuersparbuch“ .
- Teilweise recht hinderliche Rücksicht auf die Kapitaleinkünfte meiner Ehefrau (wg. Familienversicherung). Inzwischen hat meine Frau ihre eigene Pflichtversicherung (KVdR) und das Problem entfällt.
Verrechnet
Beim letzten Punkt (Prognose der Kapitaleinkünfte meiner Ehefrau) habe ich mich auch in diesem Jahr wieder einmal verrechnet (inzwischen auch schon fast eine Tradition 😉 ). Das große Erschrecken kommt dann immer, wenn nach und nach die Steuerbescheinigungen der Banken eintreffen und ich dann eine Differenz zu meiner Prognose feststellen muss. Für 2020 war das Erschrecken zunächst schon sehr groß, denn durch einen Fehler in meiner Excel-Kalkulation hatte ich eine größere Position nicht berücksichtigt und die Einkünfte meiner Frau waren deutlich höher als geplant. Aber: Zum Glück exakt einen Euro unter der Grenze für die Familienversicherung.
Ganz so dramatisch war es am Ende dann aber doch nicht, weil eine weitere Steuerbescheinigung für die Riesterrente meiner Frau geringere Einkünfte bescheinigt hat als geplant.
Im EkSt-Bescheid sieht es jedenfalls völlig entspannt aus und das Thema Familienversicherung und die Rücksichtnahme darauf kann ich zukünftig vergessen.
=> Krankenversicherung als Rentner
Unterschiede, Bedingungen, Rechtzeitig planen
Crowd-Investing Verluste
Zwei Total-Verluste aus dem Immobilien-Crowdinvesting (Zinsland: Steinbacher Terassen und Nassauer Hof) konnte ich in der Steuererklärung erfolgreich geltend machen und somit konnte ich zumindest die Steuern für andere Einkünfte in entsprechender Höhe vollständig einsparen bzw. zurück erstattet bekommen.
Doppelte Rentenbesteuerung
Gegen eine vermutliche doppelte Rentenbesteuerung lege ich bereits seit Beginn meiner Rentenzahlungen regelmässig einen Einspruch ein. Für 2020 ging dazu im Vorfeld eine Nachricht durch die Presse, dass aufgrund der diesjährigen BFH-Entscheidung und der ausstehenden Verfassungsbeschwerden alle Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen würden und sich Einsprüche damit erübrigen würden.
Bei mir gab es keinen Vorläufigkeitsvermerk. Daher habe ich Einspruch eingelegt. Eine Woche später kam eine Änderung des Bescheids mit dem Vorläufigkeitsvermerk. Damit wäre die Sache für mich eigentlich erledigt gewesen…
Ca. vier Wochen später teilt mir mein FA dann mit, mein Einspruch sei unzulässig, da der Bescheid für den fraglichen Punkt vorläufig sei und ich möge den Einspruch bitte schriftlich per beigefügtem Formular zurücknehmen. Da ich keine Lust auf Diskussionen hatte, war ich so nett. 😉
Erstattung / Vorauszahlung
Im Endergebnis hat mir der Bescheid wieder einmal eine ordentliche Rückzahlung beschert und eine gut zu ertragende Vorauszahlung. Beides wahrscheinlich auch letztmalig: Die Rückzahlungen wird es zukünftig wohl nicht mehr geben und die Vorauszahlungen werden höher ausfallen. Aber auch das ist kein Problem.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Danke für den Betrag. Weißt du wie hoch die Grenze für Familienversicherung ist (470 Euro pro Monat habe ich im Netz gefunden, aber Quellen schienen mir nicht so aktuell/zuverlässig). Weißt du ob Minijob und Kapitalerträge zusammen gezählt werden? Darf man Sparerfreibetrag abziehen (einfach oder doppelt als Ehepaar?). Ich finde hier wenig konkretes…
Gruß,
Stefan
Moin Minze,
der Privatier wird sich bestimmt noch melden.
vorab:
Die Grenze für die Familienversicherung berechnet sich aus: 1/7 der monatlichen KK-Bezugsgröße West = 3290€.
in 2021 1/7 aus 3290€ = 470€
in 2022 1/7 aus 3290€ = 470€ (Wert 3290€ für 2022 ist noch vorläufig)
Bei der Ermittlung der Überschusseinkünfte:
Hier wird der Werbungslosten-Pauschbetrag von 1000€ berücksichtigt. Von den Einkünften aus Kapitalvermögen wird pauschal der Sparerfreibetrag für Ledige 801€ und für Verheiratete 1602€ berücksichtigt.
Minijob und Kapitalerträge werden zusammengezählt (Sparerfreibetrag wird bei den Kapitaleinkünften gegengerechnet)
Mehr Informationen findest du unter:
Grundsätzliche Hinweise
Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung vom 12.06.2019 vom GKV Spitzenverband
Gruß
Lars
Erstmal vielen Dank. Werbungskosten kann ich von Minijob, aber nicht abziehen? RV-Eigenanteil?
Kein ein Ehepartner (der/die familienversicherte mit Minijob) auch die kompletten 1602 Euro Freistellung verbrauchen und der andere zahlt mehr Abgeltungssteuer bzw. Verbraucht seinen Verlustvortrag von des ausl. Kapitalverlusten.
Gruß,
Minze
Moin Minze,
„Werbungskosten kann ich von Minijob, aber nicht abziehen?“
Nur den Werbungskostenpauschbetrag von 1000€/Jahr. Siehe Beispiel Nr.4 S.14 im oben genannten Dokument des GKV Spitzenverbandes.
Und zu den Einkünften aus Kapitalvermögen siehe Punkt 2.3.2 (S.19)
Auszug:
Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen können Alleinstehende einen Sparer-Pauschbetragnach §20 Abs. 9 EStG in Höhe von 801,00 EUR, Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 Euro einkommensmindernd in Abzug bringen.
Gruß
Lars