Kap. 6.5: Die Höhe der Rente
In den vorangehenden Beiträgen habe ich drei verschiedende Möglichkeiten von Altersrenten vorgestellt:
Die Regelaltersrente,
die Rente für langjährig Versicherte und
die Rente für besonders langjährig Versicherte.
Und ich habe auch schon angedeutet, dass eine vorzeitige Inanspruchnahme (der Rente für langjährig Versicherte) nur mit gewissen Abschlägen möglich ist.
Bevor wir uns aber Gedanken über eventuelle Abschläge von der Rente machen, wäre ja erst einmal die Frage zu klären, wie hoch die Rente denn überhaupt ausfallen wird.
Die Höhe der Rente
Wer es ganz genau und korrekt ausrechnen will, muss sich an die Rentenformel (§64 SGB VI) halten. Diese lautet:
Monatliche Rente = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenartfaktor * Aktueller Rentenwert
Klingt kompliziert. Ist es aber eigentlich gar nicht. Zumindest nicht, wenn man nicht allzu sehr ins Detail geht. Bleiben wir also zunächst bei den einfachen Dingen: Was bedeuten die einzelnen Elemente der Rentenformel ?
Entgeltpunkte: Für jedes Jahr mit versicherungspflichtigem Einkommen werden Entgeltpunkte gutgeschrieben. Liegt der Verdienst dabei in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Arbeitnehmer eines Kalenderjahres, so erhält man genau einen Entgeltpunkt. Ansonsten entsprechend mehr oder weniger.
Zugangsfaktor: Über den Zugangsfaktor werden Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente berücksichtigt. Der Zugangsfaktor beträgt genau 1,0, wenn z.B. eine Altersrente mit dem regulären Rentenbeginn startet. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente ist er kleiner als 1,0.
Rentenartfaktor: Bei Altersrenten (auch bei Rente wg. voller Erwerbsminderung) ist dieser Faktor immer 1,0. Bei anderen Renten wie z.B. Witwen und Waisenrenten ist er kleiner als 1.0.
Akt. Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr (zum 1. Juli) neu berechnet. Er hängt u.a. von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter und der demografischen Entwicklung ab (Nachhaltigkeitsfaktor). Momentan (vom 01.07.2021 bis 30.06.2022) beträgt der Rentenwert-Ost: 33.47 Euro, der Rentenwert-West: 34,19 Euro.
=> Aktuelle Rechenwerte
Mit: Sozialversicherungen und Steuern
Ein Beispiel soll die Rechnung verdeutlichen (Quelle: Wikipedia, abgewandelt und aktualisiert):
Bei einem westdeutschen Arbeitnehmer, der im Herbst 2021 in Rente geht, lag das beitragspflichtige Arbeitsentgelt während seiner 45 Beitragsjahre immer bei jeweils 2/3 des Durchschnittsentgeltes. Er hat daher im Laufe seines Berufslebens insgesamt 45 * 2/3 = 30 Entgeltpunkte angesammelt.
Die Höhe seiner Regelaltersrente berechnet sich nun wie folgt:
30 (EP) x 1,0 (ZF) x 1,0 (RAF) x 34,19 EUR (aRW) = 1.025,70 EUR
Im Grunde könnte also jeder die Höhe seiner Rente selber ausrechnen. Es gibt aber einige Hürden: Einmal ist die Berechnung der Entgeltpunkte speziell für „besondere“ Zeiten (z.B. Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildung) kompliziert. Andererseits müsste man für eine Zukunftsprognose die Rentenwerte der kommenden Jahre wissen.
Aber die ganze Rechnerei ist im Grunde auch völlig unnötig. Denn dazu gibt es ja schließlich die schon angesprochende Renteninformation. Und da haben sich netterweise schon andere die Mühe gemacht, die Höhe der Rente einmal (grob) auszurechnen. Und das sogar in zwei Versionen:
Da gibt es einmal eine Angabe, wieviel man bekommen würde, wenn man heute aufhören würde zu arbeiten. Und eine weitere, die einem sagt, wieviel man bekommt, wenn man weiter so einzahlt, wie bisher.
Aus diesen beiden Zahlen lässt sich zumindest in etwa die Höhe der eigenen Rente abschätzen.
Auch dazu ein Beispiel: Wer also z.B. bis zum heutigen Tage bereits einen Anspruch auf 1.200 Euro erworben hat und in weiteren 10 Jahren bis zu seiner Rente dann einen Anspruch auf 1.500 Euro haben wird, der kann einfach einmal davon ausgehen, dass er, wenn er in 4 Jahren aufhören möchte zu arbeiten, in etwa einen Rentenanspruch von 1.320 Euro haben wird. Denn er erwirbt in den kommenden 10 Jahren einen Anspruch auf zusätzliche 300 Euro (=1.500€-1.200€), also 30 Euro pro Jahr. Wenn er aber schon nach vier Jahren aufhört zu arbeiten, sind es eben nur etwa 120 Euro, die er zu seinem aktuellen Anspruch hinzurechnen kann.
Natürlich wird er diese Rente erst mit Erreichen der Altersgrenze bekommen. Oder – bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen – evtl. auch früher. Dann aber mit Abschlägen. Und dazu kommen wir dann im nächsten Beitrag.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Interessant ist ja, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme pro Jahr ein Abschlag von 3,6% hingenommen werden muß, jedoch bei verspäteter Inanspruchnahme pro Jahr ein Zuschlag von 6% gewährt wird. Hast Du eine solche verspätete Inanspruchnahme in Deinen Plänen mal einfließen lassen?
LG,
Dummerchen
Sehr guter und korrekter Hinweis! Danke.
Abschläge und Zuschläge werden über den im Beitrag erwähnten Zugangsfaktor geregelt. Mehr zum Thema der Abschläge werde ich im nächsten Beitrag erläutern. Wer sich vorab und etwas detaillierter informieren will, findet bei Wikipedia eine gute Übersicht.
Ich selber habe eine verspätete Inanspruchnahme der Rente bisher nie in Betracht gezogen. Vom Gefühl her denke ich auch, dass das keinen Sinn macht. Aber ich denke noch einmal darüber nach… (das Ergebnis ist hier zu finden: „30% mehr Rente?“)
Danke und Gruß,
Der Privatier
Na, da bin ich aber mal auf Deine Gedanken gespannt :-).
Wenn ich das deutsche Rentengesetz halbwegs richtig verstanden habe, ist in der Rentenformel nur der Faktor „aktueller Rentenwert“ (aRW) beim Erreichen der Regelaltersgrenze eine potentiell zukünftig schwankende Unbekannte. Die anderen drei Faktoren sind dann ja eigentlich fix.
Klar, die Regierung kann über ein Gesetz die Formel über den Haufen werfen, aber das wäre schon ein größerer Eingriff. Und klar, bislang ist der aRW nur nach oben angepasst worden – das könnte auch mal anders verlaufen.
Würde man allerdings bei Erreichen der Regelaltersgrenze vermuten, dass der Wert zumindest konstant bleibt, dann würde ich eine „sichere“ 6% Steigerung meines Rentenanspruchs aber schon als relativ lukrativ ansehen. Der Verlauf des Finanzplans https://der-privatier.com/kap-4-4-finanzplan-graphische-darstellung/ sollte dann zwar einen längeren fallenden Verlauf über 65/67 hinaus nehmen, dann beim Einsetzen der bis zu 30% höheren Rente aber weniger steil abfallen.
Der US-Autor William Bernstein hat in einem seiner E-Books (Review: Leider nicht mehr verfügbar) auf diese Möglichkeit („delaying Social Security to 70“) hingewiesen als eine sehr ertragreiche Form der Geldanlage. Die US-Bedingungen sind aber vermeintlich noch lukrativer (jährliche Erhöhung um 8% + Inflation). Ich traue mir nicht zu, dies vergleichend zu bewerten – dazu habe ich zu wenig Ahnung von beiden Systemen.
Bei allen Gedanken zum Thema stellt sich natürlich immer die Frage: „Welches Vertrauen habe ich in eine stabile Zukunft der Rentenversicherung?“ Man sattelt quasi mit der verzögerten Rente um so stärker von einer selbst gesteuerten privaten Zusatzrente mehr in Richtung gesetzliche Rente um. Ist ja immer die Frage, in welches System man wie viel Vertrauen hat.
Viele Grüße
Dummerchen
Deinen Überlegungen zum aktuellen Rentenwert (aRW) kann ich uneingeschränkt zustimmen. Wir können also für eine vereinfachte Rechnung einmal von einem unveränderten Wert ausgehen.
Ich bin mir allerdings bedeutend weniger sicher, ob ich die „sichere 6% Steigerung meines Rentenanspruchs“ ebenfalls als lukrativ ansehen möchte.
Ich habe nämlich so den Verdacht, dass (wenn es auch nicht so formuliert und ausgesprochen ist) sich im Hinterkopf oder im Unterbewusstsein doch ein wenig die Vorstellung einer 6%igen Rendite eingenistet hat.
Und 6 Prozent !! Das ist ganz ordentlich! Und dazu noch (halbwegs) sicher. Das hört sich lukrativ an.
Aber es ist eben keine Rendite. Es ist nur ein Umverteilen nach hinten. Und damit ergeben sich (für mich) gleich zwei Probleme:
Erstens erreiche ich einen Gleichstand der insgesamt ausgezahlten Rentenbeiträge (bei früher, normaler oder verspäteter Inanspruchnahme) erst jenseits eines Alters von 90 Jahren.
Ich erhalte in der Summe also erst dann ingesamt mehr an Rente gegenüber der vorzeitigen Rente, wenn ich älter als 90 werde. Ich werde diese Rechnung übrigens in einem der nächsten Beiträge etwas ausführlicher erläutern.
Zweitens würde mir eine aufgeschobene Rente auch bei meinem monatlichen „Einkommen“ einfach fehlen. Natürlich könnte ich in dieser Zeit mein Kapital weiter aufzehren, aber weniger Kapital wirft dann in der Folgezeit auch weniger an Dividenden/Zinsen ab.
Ganz exakt habe ich diesen Aspekt noch nicht kalkuliert. Da fehlt mir momentan auch gerade die Zeit, da ich sozusagen auf gepackten Koffern sitze und mich jetzt erst einmal für 2-3 Wochen in den Urlaub verabschiede.
Aber ich werde nach dem Urlaub diese Varianten noch einmal in meinen Finanzplan einbauen und über das Ergebnis noch einmal gesondert berichten (siehe hier: „30% mehr Rente?“).
Die folgenden Beiträge zum Thema „gesetzliche Rente“ sind aber bereits vorbereitet und werden auch während meines Urlaubes erscheinen (so hoffe ich zumindest…).
Es wird dabei um die folgenden Themen gehen:
* Abschläge von der Rente
* Früher oder später in Rente
* Freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse
Bis dahin,
Der Privatier
Vielen Dank für die gute Erklärung. Leider muss ich noch 36 Jahre warten, bis ich Anspruch auf Rente habe. Oder einiges verzichten, wenn man Frührentner sein möchte. Ehrlich zu sagen, ich ignoriere komplett die staatliche Rente. Die Rentenbeiträge sind in meiner Rechnung wie Steuern. Ich möchte in 15 Jahren finanziell frei werden und alles mit eigenem Kapital! Ich hoffe, dass die Einkommen- und Abgeltungsteuer nicht erhöht wird, damit die Regierung ihre Wahlgeschenke finanzieren kann.
Da hast Du Dir ja ein ambitioniertes Ziel vorgenommen! Aber warum auch nicht? Auf jeden Fall wünsche ich Dir weiterhin viel Erfolg und immer den nötigen Adler-scharfen Blick für die richtigen Entscheidungen.
Einen Vorteil hat das Älterwerden: Das Ziel der finanziellen Freiheit wird mit jedem Jahr ein wenig leichter zu erreichen. Allerdings wird es dann auch schwierig, sich für den richtigen Ausstiegspunkt zu entscheiden…
Gruß, Der Privatier
Hallo,
wird Krankenzeit auch auf die Wartezeit (also, ich meine die Zeit, die ich brauche um in Rente gehen zu können )angerechnet?
Eine äußerst schwierige Frage, die wohl in letzter Konsequenz nur durch einen Besuch bei der Rentenberatung zu klären sein wird.
Denn: Eine längere Krankheit kann (wenn überhaupt) als sog. Anrechnungszeit gezählt werden. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen man keine Beiträge einzahlt, trotzdem können diese Zeiten für die spätere Rente zählen. Typische Beispiele sind Arbeitslosigkeit, der Besuch einer Fachschule, eine Schwangerschaft oder eben auch eine längerer Krankheit.
Aber: Anrechnungszeiten sind diese Zeiten in der Regel aber nur, wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Einfach „nur krank“ sein, reicht also nicht. Allerdings haben sich die Voraussetzungen für die Anerkennung im Laufe der Jahre immer wieder geändert. Es gab Zeiten, in denen man Krankengeld bekommen musste, in anderen wiederum war dies nicht erforderlich. Hier kann wirklich nur die Rentenberatung helfen. Und das würde ich dann auch dringend empfehlen. Und zwar möglichst bald. Am besten gleich hier einen Termin reservieren!
Je nach Lage der Dinge und des Zeitraumes, um den es geht, könnte nämlich der Nachweis schwierig werden. Ggfs. vorhandene Bescheinigungen (von der Krankenkasse, vom Arzt) oder auch einen Bewilligungsbescheid einer Rehabilitationsmaßnahme direkt mitnehmen zur Beratung!
Viel Erfolg und Gruß,
Der Privatier
Heute (29.4.15) hat das Bundeskabinett eine Erhöhung der Renten beschlossen!
Ab 1. Juli sollen die ca. 20 Millionen Rentner höhere Bezüge bekommen. In den alten Bundesländern steigt die Rente um 2,1 Prozent, im Osten um 2,5 Prozent. Immer Brutto – natürlich.
Grund für die Anpassung ist u.a. auch die allgemein gute wirtschaftliche Lage und die damit verbundene Entwicklung der Löhne. Basis für die Berechnung sind die statistisch ermittelten Lohnsteigerungen von 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,5 Prozent in den neuen Ländern.
Hallo,
wie ist es eigentlich mit den Entgeltpunkten ? Können diese auch sinken ? Also z.B. wenn ich ab 60 Jahren drei Jahre kein Einkommen habe und von meinen Ersparnissen leben will.
Gruß, Paul
Nein.
Außer Du mußt Punkte abgeben. – Wegen Scheidung…
Sonst kommt es für die Höhe der Rente nur noch darauf an, wie (Behinderung usw.) und wann (Abschläge) man in Rente geht.
… mal „Wert der Rentenpunkte“
Die Anzahl der einmal erarbeiteten Rentenpunkte kann sich nicht mehr verändern (Ausnahme: S. Kommentar von Kurti).
Was aber jedes Jahr neu festgelegt wird, ist der Wert dieser Rentenpunkte. Und der richtet sich prinzipiell nach der Bruttolohnentwicklung. Dazu kommen aber dann noch gewisse Faktoren (Nachhaltigkeits- u. Riester-Faktor), die dafür sorgen könnten, dass trotz gestiegenem Lohnniveau der Wert sinken könnte. Aber dann kommt die Schutzklausel zum Zuge, die dafür sorgt, dass die Renten nicht sinken, sondern höchstens unverändert bleiben.
Daher Antwort: Weder Anzahl noch Wert der Rentenpunkte kann sinken.
Es sei denn, es gibt eine Gesetzesänderung…
Gruß, Der Privatier
vielen Dank !!!!!!!!!
hallo privatier
ist die berechnung der rentenpunkte beim arbeitslosengeld 1 wirklich so kompliziert,und auch anders als bei den beiträgen durch arbeit ?
das müßte doch nach demselben schema berechnet werden,wie bei den beiträgen durch
richtige arbeit,oder nicht ?
zeiten der ausbildung kann ich mir gut vorstellen,daß diese berechnung der
rentenpunkte kompliziert ist
bin übrigens selber auch ein privatier. nach betriebsbedingter kündigung und abfindung bekomme ich jetzt arbeitslosengeld 1. vielen dank für deine antwort…….former nightshiftworker
Was soll denn daran kompiziert sein? Ich zitiere einmal von der entsprechenden Seite der DRV. Dort heisst es:
„Erhalten Sie Arbeitslosengeld, werden Sie rentenrechtlich so gestellt, als hätten Sie mit 80 Prozent Ihres vorherigen monatlichen Bruttoarbeitsverdienstes weitergearbeitet. Die „Rentenminderung“ beträgt in diesen Fällen also 20 Prozent gegenüber dem vorherigen Bruttoarbeitsentgelt aus einer versicherten Beschäftigung.“
Empfinde ich nicht als kompliziert…
Gruß, Der Privatier
Hallo zusammen,
ich hätte mal wieder eine Frage:
Eine Rentenerhöhung erfolgt ja immer zum 01.07. eines Jahres.
Wenn man die Rente drei Monate, vor dem Juli beantragt, wird dann die Rentenerhöhung vom gekürzten Betrag (0,3% p.Monat)berechnet oder ist es besser zu warten und die Rente nach dem 01.07. zu beantragen ?
Gruß
Lothar
Moin Lothar,
der Rentenantrag sollte min.3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden, besser ca.3-4 Monate vorher.
Die entsprechenden Werte vom 01.07. sind die Ausgangsbasis. Der zum 01.07. „gültige/aktuelle Rentenwert“ gibt die Bundesregierung ca. Mitte März bekannt (Kleinere Änderungen vorbehaltlich)
Im nachfolgenden Link findest du die Renten-Berechnungsformel auch mit einen Beispiel (Altersrente für langjährig Versicherte) bezüglich der Berücksichtigung des „Zugangsfaktors“ … Stichwort: Abschläge/Zuschläge.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Traeger/Rheinland/Fachinformationen/Rundschreiben/2019/4_2019.html
und etwas weiterführende Literatur im nachfolgenden Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wie-wird-meine-Rente-berechnet/wie-wird-meine-rente-berechnet_node.html
Gruß
Lars
Moin Lars,
der Teufel steckt hier ggf. auch im Detail…
„der Rentenantrag sollte min.3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden, besser ca.3-4 Monate vorher.“
In diesem Zusammenhang m.M.n. (als Familienversicherter und bald bAV-Rentner/Versorgungsbezugempfänger) auch immer zu beachten:
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/mehr-geld-fuer-krankenkasse-nach-rentenantrag
In dem Fall ist „zu früh“ auch nicht optimal, zumal das ja bei „Privatiers“ gelegentlich so vorkommen soll….
Ich halte darüberhinaus mittlerweile das ganze System der betrieblichen Altersvorsorge für unübersichtlich, kaum noch beherrschbar und aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten, unvorhersehbaren Anpassungen/“Verbesserungen“ dem eigentlichen Zweck nicht mehr angemessen.
Grüsse
ratatosk
Moin ratatosk,
„Ich halte darüberhinaus mittlerweile das ganze System der betrieblichen Altersvorsorge für unübersichtlich, kaum noch beherrschbar und aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten, unvorhersehbaren Anpassungen/“Verbesserungen“ dem eigentlichen Zweck nicht mehr angemessen.“
Volle Zustimmung … z.B. VBL: geht man mit Abschlägen in die Rente wird die VBL jeweils pro Monat auch um 0,3% gekürzt. (max. Abschlag 10,8%)
und zu Deinen Link noch noch der Hinweis von der TK.
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-im-ruhestand/beitraege-fuer-rentner/wann-muss-ich-als-rentenantragsteller-beitraege-bezahlen-2007614
Übrigens: Freibetrag für die bAV steigt in 2023 rasant … von 164,50€/Monat (2022) auf 169,75€/ Monat (2023) … bedeutet: … naja ca.1€ weniger Krankenkassenbeitrag/Monat ☹
Gruß
Lars
Lars,
man wird halt damit leben müssen…
wobei ich ja speziell diese Regelung, die im Ergebnis dann ja
-„aus Prinzip“ auf eine (wenn auch nur zeitweise) freiwillige GKV nach Mindestbemessungsgrundlage (da nützt trotz unveränderter Einkommenssituation und unabhängig von der Höhe der Versorgungsbezüge auch der Freibetrag nix) hinausläuft,
-nur wg. einer allseits propagierten „Eigenvorsorge“,
-der erfolgten Antragstellung auf eine „Versicherungsleistung“,
auch rein von der Sache her einfach nicht nachvollziehen kann.
Offensichtlich liegt/lag hier einfach eine falsche Wertung bzgl. Zweck und Zustandekommen von Versorgungsbezügen, oder einfach Gedankenlosigkeit vor.
Insbesondere da man ja nicht müde wird, die Wichtigkeit einer ergänzenden Altersvorsorge zur Verminderung einer „Rentenlücke“ und die „rechtzeitige“ Renten antragstellung zu betonen.
Wir werden es nicht ändern…., -nur wissen sollte man das schon.
Schönen Abend noch.
ratatosk
Man kann diesen Effekt, dass hier während der Zeit der Renten-Antragstellung die Familienversicherung wegfällt, ja relativ einfach umgehen: Den Antrag ganz einfach später stellen.
Zumindest dürfte das kein Problem sein, wenn man auf die Rentenzahlung nicht dringend angewiesen ist.
Aber es ist natürlich schon richtig: Man muss es eben wissen…
Gruß, Der Privatier
P.S.: Meine ehemals familienversicherte Frau hatte trotz Rentenantragstellung ca. 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn keine Probleme mit der Familienversicherung. Allerdings waren ihre Einkünfte inkl. einer kleinen Rieste-Rente und Kapitaleinkünften auch weiterhin unterhalb der Grenze. Ist auch eine Lösung. 😉
@Privatier
Genau, Rentenantrag „nachträglich“ stellen, das ist (der jetzige) Plan.
Riester ist diesbzgl. unkritisch (kein Versorgungsbezug):
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/versorgungsbezuege-251-riester-renten_idesk_PI42323_HI12154055.html
Grüsse
ratatosk
Moin ratatosk,
„Genau, Rentenantrag „nachträglich“ stellen, das ist (der jetzige) Plan.“
ja, ist im §99 Abs.1 SGB VI „Beginn“ beschrieben. Aber beachten: … „wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.“
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__99.html
Und noch später? Da wäre der §77 Abs.2 Nr.2b SGB VI „Zugangsfaktor“ … bedeutet aber über die „Regelaltersgrenze“ hinaus …
und noch folgendes:
https://www.tagesschau.de/inland/renten-erhoehung-bericht-101.html
Gruß
Lars
Danke Lars,
naja, etwas Zeit ist bei mir schon noch bis zur Rente, deshalb ja auch „jetziger“ Plan, wer weiss schon was noch kommt, auch bzgl. Beitragssatz/ARW/Zugangsfaktor sehe ich da durchaus noch Varianz.
Ich werde mich jedenfalls so gut wie möglich informiert halten und meine Planungen anpassen.
Mit „nachträglich“ plane ich z.Zt. 1 Tag nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Antragstellung ein.
Das verhindert zwar während des laufenden Antragsverfahrens nicht die Verbeitragung nach Mindesteinkommen (wg. bAV-Rente), aber die dabei überzahlten Beträge sollten dann (rückwirkend) ab dem Datum des Rentenbezuges erstattet/verrechnet werden.
Das ist eben für Beiträge, die vor dem Rentenbeginn gezahlt wurden, nicht möglich.
Das die bAV-Rente beitragspflichtig wird, ist halt nicht zu verhindern, aber dann bitte auch nicht mehr.
Man wird sehen.
ratatosk
Au weia, die nächste Gemeinheit von der DRV. Sie limitiert die Rente auf maximal 2161,29€. So viel bekommt man bei 60 Entgeltpunkten. Mehr als 60 geht nicht. Zumindest wenn man davon ausgeht, dass die DRV ihr eigenes online Tool für den Rentenbescheid verwendet. (Link von Lars) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wie-wird-meine-Rente-berechnet/wie-wird-meine-rente-berechnet_node.html
Gutverdiener zahlen also nicht nur den Soli, sondern kriegen noch eine Rentenkürzung dazu. Pech gehabt.
Ich nehme an, das hast du nicht ernst gemeint, 😉
Falls es doch jemand ernst nehmen sollte, so kann ich versichern, dass es eine solche Begrenzung bei der Rentenhöhe nicht gibt.
Warum allerdings die DRV in den Online-Rechner hier eine Grenze eingebaut hat, ist nicht erklärlich. Vielleicht durfte ja ein Auszubildender mal sein Web-Kenntnisse ausprobieren?
Gruß, Der Privatier
Ich wollte ja für besonders gutgläubige Zeitgenossen (die gibt es – aber doch nicht in diesem Experten-Blog !) noch ein Zwinker-Smiley an den Kommentar dranhängen 😉😄. Das war aber wohl unnötig und außerdem werden in meinem Fall die meisten Smilies in Fragezeichen umgewandelt, was dann erst recht sinnentstellend wäre und verwirren könnte. Dr. Google sagt, das könnte mit den Unicode-Varianten bei Sonderzeichen zusammenhängen.. Ist aber gar kein Problem, erst recht nicht, wenn es nur beim Robert passiert. (Könnte ja auch an meinem Windows/Chrome Setup liegen.
Ach Robert,
da hat die DRV im Tool aus „Platzmangel“ den Balken abgeschnitten. 😊
Vielleicht meldest du Dich hierzu einmal bei der DRV? … „Mädels und Jungs, bringt Euer Tool auf Vordermann!“
Vielleicht bringt das etwas … naja, ähnlich wie bei der Formel 1 … schnellste Runde = „1 Extrapunkt“.
Gruß
Lars
Hallo Robert
Evt. haben Sie aber auch schon die m.M.n. sinnvolle Begrenzung eines
Langlebigkeitsschutz eingebaut . Ab 60 RPs wird dann auf Tagesgeldkonto
für den Kurzlebigkeitsschutz umgestellt . Oder Mann muss es eben selber
machen . Ab 180 RPs , bleibt dann aber nur noch der reine Verbrauch
sinnvoll . Sonst schafft Mann es evt. nicht mehr auf Null .
Aber auch nicht schlimm , die Versichertengemeinschaft wird es für den
Rest von 60RPs freuen . Die Erben freuen sich dann evt. über die Differenz
von 120RPs zu Null für das Kurzlebigkeitsrisiko .
Hauptsache 180 RPs reichen dann auch für “ bis Null “ .
Pers. habe ich ja noch die Hoffnung , das evt. auch nur vergl. 300 RPs
( also umme vergl. 150 RPs pro Person ) im Haushalt bis Null reichen könnten .
Im Zeitplan sind aber noch umme 10 Jahre mit umme vergl. 210 zu überbrücken ,
bis dann alle umme 95 RPs sich auch bei den Haushaltswartebestand mal in die Amortisationsphase begeben .
Die anderen umme 30 RPs unterliegen ja keinem Amortisationsrisiko mehr ,
aber zählen für einen Langlebigkeitsschutz u.a. auch im Haushalt noch mit .
Naja , mal Abwarten , was an Lang und Kurz , tatsächlich noch an Risiko
bleibt . Evt. bleibt ja von umme vergl. 210 RPs Kurzlebigkeitsschutz ,
auch noch ein wenig für den Nachwuchs über . Abwarten ……………….
Mit Lang und Kurz . Für Lang würden mir pers. eh vergl. 45 RPs reichen .
Mehr Schutzbedarf habe ich da eigentlich nicht , zumal die Wettchancen
auf Gewinn , jedes Jahr nur für die Versicherungen steigen . Aber ab gaaaaanz
LANG , wird es ja wider besser . Sooooo ab 22 Jahre Amortisationsbezug .
Weniger Schutzbedarf aber auch nicht , aber DEN dafür schon ziemlich LANG .
( umme 30 Jahre mit Anlage R beim zvE . Mal sehen ob es Astoria auch auf 30
Jahre mit umme 50 RPs Amortisationsmasse bringt = z.Zt. 3 Sammler / 1 Bezieher /
3 Verbraucher im Haushalt . Passt dann wieder für 60 RPs Wartebestand mit noch
vollem Amortisationsrisiko . Und bei den steigenden Zinsen sehe ich auch noch
Hoffnung für den Rürup Bestand , umme vergl. 15 RPs , Amortisationslauf in umme
3 WAHLWEISE Jahren beginnend . Also dann irgendwas umme 95 RPs Valuta =
leichte Übererfüllung von vgl. 90 RPs . Und z.Zt. noch mit umme 3 RPs p.a.
steigend . Mehr muss da m.M.n. wirklich nicht sein . Aber nutzt sich ja auch nicht ab , solange die Amortisationsphase mit Bezug nicht eintritt . Und selbst
bei den Bezug , nutzt sich das nur um den Kaufkraftverlust ab .
Aber ab vgl. 90 RPs Haushalt , fühle ich mich n.w.v. Überversichert bei LANG )
LG Det