Steuerplanung, Episode I: Vorbemerkungen
Die Artikel zum Thema „Steuer“ gehören hier im Blog zu den am häufigsten gelesenen Beiträgen. Es scheint also ein besonderes Informationsbedürfnis zu bestehen, welchem ich deshalb gerne mit ein paar weiteren Gedanken zur Steuerplanung mit den folgenden Beiträgen nachkommen möchte.
Vielleicht hat ja schon der ein oder andere bei der Überschrift gestutzt und sich gefragt: „Steuer planen – wie soll das denn gehen? Steuern werden doch automatisch von den Einkünften einbehalten (spätestens mit dem Steuerbescheid). Was soll man da planen?“
Nun – um es ganz klar zu sagen: So habe ich bis vor wenigen Jahren auch gedacht. Oder besser: Ich habe mir gar keine großen Gedanken um die Steuern gemacht. Die Steuererklärung sorgfältig ausgefüllt und geschaut, was am Ende herauskommt. Fertig.
Stimmt nicht so ganz. Natürlich habe ich zu Zeiten, als es die Spekulationsfrist (erst 6 Monate, später 12 Monate) noch gab, darauf geachtet, die Gewinne aus Aktien-Verkäufen möglichst außerhalb der Frist zu realisieren, damit sie steuerfrei blieben.
Und meine Unternehmensbeteiligungen bin ich natürlich auch deshalb eingegangen, weil ich Steuern sparen wollte. Und natürlich habe ich auch alle sonstigen Vergünstigungen, die ich nutzen konnte, Steuer sparend eingesetzt.
Insofern habe ich mich schon immer für die Steuer interessiert und auch versucht, sie zu minimieren – aber unter „Planung“ verstehe ich etwas anderes.
=> Teilerlass der Kirchensteuer beantragen
Mit: Vorgehensweise und Fallstricke
Unter „Planung“ verstehe ich eben nicht, erst am Jahresende zu schauen, was an Steuern zu bezahlen ist oder was zurück erstattet wird, sondern bereits das ganze Jahr hindurch eine Vorstellung oder ein Ziel von dem Einkommen und damit von der Steuer zu haben. Und auf dieses Ziel hin zu arbeiten. Mittel und Wege finden, dieses Ziel zu erreichen.
Aber ich will es auch gleich in dieser Vorbemerkung sagen: Das kann nur unter bestimmten Voraussetzungen funktionieren und ist darüber hinaus zeitlich und vom Umfang her begrenzt. Also leider nicht für alle geeignet. Aber für diejenigen, die auf dem Weg zum Privatier sind, könnten sich durchaus solche Situationen ergeben. Und genau für diese Gruppe will ich ja hier meine Erfahrungen und meine Gedanken weiter geben und sie könnten wieder einmal bares Geld bedeuten!
Jetzt aber genug der Vorbemerkungen. Im nächsten Beitrag werde ich dann etwas genauer erläutern, welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Steuerplanung es für die verschiedenen Gruppen von Steuerpflichtigen gibt.
=> Ach was? - Progressionsvorbehalt
Mit: Erläuterung des Prinzips und Beispiel
Und hier noch eine Liste der weiteren Episoden des Steuerplanungs-Epos:
Episode I : Vorbemerkungen
Episode II : Planung für Kapitalanleger
Episode III : Zweck der Planung
Episode IV : Mittel zur Planung
Episode V : Aktienanleihen
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