Kap. 9.5.5: Hinweise zum Dispositionsjahr: Arbeitssuchendmeldung
Im letzten Ergänzungsbeitrag zum „Dispojahr“ habe ich erläutert, was alles bei der Arbeitslosmeldung beim Dispojahr zu bedenken ist. Als wichtiges Fazit haben wir uns gemerkt:
Die Arbeitlosmeldung hat beim Dispojahr ausschließlich gegen Ende zu erfolgen und muss spätestens zum Ende der Zeitspanne für das Dispojahr wirksam werden.
Dabei ist die Arbeitslosmeldung selber ja keine Pflicht. Niemand wird gezwungen, sich arbeitslos zu melden. Aber wie sieht das eigentlich mit der Arbeitsuchend-Meldung aus? Fast jeder Aufhebungsvertrag dürfte einen entsprechenden Hinweis darauf enthalten. Und dabei ist dann immer wieder von Meldefristen die Rede. Das schauen wir … Weiter lesen