Kap. 10.8.3: Steuern auf Kapitalerträge – Die Anlage KAP
In den letzten beiden Beiträgen habe ich zuerst die Abgeltungssteuer erläutert und dann noch eine weitere Variante der Besteuerung von Kapitalerträgen vorgestellt. Bei dieser zweiten Variante muss der Steuerpflichtige seine gesamten Kapitalerträge dem Finanzamt kundtun. Und das macht er im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Hilfe der Anlage KAP.
Ich will hier nicht darauf eingehen, wie diese Anlage im Einzelnen auszufüllen ist. Auf Details einzugehen, würde den Rahmen hier sicher sprengen und wenn man von gewissen Feinheiten einmal absieht, ist es im Grunde auch gar nicht so schwierig, da die (inländischen) Banken einem den größten Teil … Weiter lesen