Kap. 7.5: Vervielfältigungsregel in der betrieblichen Altersvorsorge
An dieser Stelle gab es früher einmal einen Gastbeitrag zum Thema Vervielfältigungsregel.
Da es aber in den Kommentaren immer wieder Nachfragen oder Erklärungsversuche dazu gegeben hat, habe ich mich entschieden, anstelle des ehemaligen Gastbeitrages hier eine (leicht veränderte) Version des entsprechenden Kapitels aus meinem Buch „Per Abfindung in den Ruhestand“ zu veröffentlichen.
Vorab dazu zunächst eine kurze Einordnung des Themas:
Es geht um Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses, die mit gewissen steuerlichen Vergünstigungen verbunden sind. Wenn solche Vereinbarungen gewünscht sind, so sind diese mit dem Arbeitgeber vor dem … Weiter lesen