Steuerplanung 2015
Bei der Fertigstellung meines letzten Beitrages über die „Kirchensteuer und Abgeltungssteuer“ ist mir eingefallen, dass es ja mal wieder Zeit wird, auf ein inzwischen jährliches Thema hinzuweisen:
Die Steuerplanung für 2015 !
Und (wie jedes Jahr) werde ich dieses Thema daher einmal kurz dazwischen schieben.
Ich habe zur Steuerplanung schon früher einmal eine etwas längere und ausführliche Beitragsreihe veröffentlicht, die ich hiermit allen noch einmal an Herz legen möchte.
Hier noch einmal eine Liste der einzelnen Episoden des Steuerplanungs-Epos:
Episode I : Vorbemerkungen
Episode II : Planung für Kapitalanleger
Episode III : Zweck der Planung
Episode IV : Mittel zur Planung
Episode V : Aktienanleihen
Vom Prinzip her gelten die dort getroffenen Aussagen natürlich auch für das aktuelle Jahr.
Aber da ich ja nun nicht jedes Jahr dasselbe schreiben will, möchte ich heute einmal einen Aspekt erwähnen, der vielleicht auch die jüngeren Leser (oder die, mit den noch etwas kleineren Einkünften) interessieren wird.
=> Per Abfindung in den Ruhestand
Mit: Steuern, Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rente
Sparer-Pauschbetrag
Die meisten werden wohl den Sparer-Pauschbetrag kennen. Das sind die 801 Euro, die ein Lediger an Kapitalerträgen haben darf, ohne dass er dafür Steuern zahlen muss (für Verheirate gilt der doppelte Betrag).
Was ist aber, wenn dieser Betrag gar nicht erreicht wird?
Nun, man könnte sich die fehlenden Erträge selber erzeugen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten und auch hier gelten dieselben Aussagen, die ich schon in meinem Beitrag „Mittel der Planung“ gemacht habe – nur andersherum!
Für größere Einkommen geht es ja meistens darum, die Einkünfte zu verkleinern oder zu verschieben, um damit Steuern zu sparen. Für kleinere Einkünfte kann man dieselben Verfahren aber genau so gut anwenden, um Einkünfte vorzuziehen, um diese damit steuerfrei zu bekommen. Nur eben immer mit umgekehrtem Vorzeichen.
Es stellt sich natürlich immer die Frage, ob sich solche Aktionen überhaupt lohnen, aber „lohnen“ ist eben auch immer relativ. Und wenn ich z.B. derzeit Kapitaleinkünfte von vielleicht 400 Euro habe, so erreiche ich damit nicht den Pauschbetrag. Schaffe ich es aber, durch geschickte Planung weitere 400 Euro vorzuziehen, so muss ich diese 400 Euro eben im nächsten Jahr nicht mehr versteuern und spare auf diese Weise ca. 100 Euro. Und relativ zu den Einkünften sind das immerhin ca. 25%. Ich finde das schon nicht schlecht. Selbst wenn damit evtl. Kauf-/Verkaufsgebühren von 20€ verbunden wären.
=> Ach was? - Progressionsvorbehalt
Mit: Erläuterung des Prinzips und Beispiel
Einkünfte vorziehen
Und wie mache ich das? Also Einkünfte vorziehen?
Nun – im einfachsten Fall, in dem ich Buchgewinne realisiere. Wer gerne an seinen Papieren festhält, kann sie gleich am nächsten Tag wieder neu kaufen. Ändert am Depot nichts, außer ein paar Gebühren und einem steuerfreien Gewinn.
Wer keine Buchgewinne hat, hat es schon etwas schwerer. Hier könnte man in einem Zweitdepot eine Aktienanleihe kaufen. Dadurch entsteht dort ein Verlust aufgrund der gezahlten Stückzinsen. Anschließend erfolgt ein kostenfreier Übertrag in das „normale“ Depot. Dort dann der Verkauf der Aktienanleihe mit Gewinn in Höhe der noch verbleibenden Lücke zum Sparer-Pauschbetrag. Der steuerfreie Gewinn ist gesichert, es verbleibt ein Verlust im Zweit-Depot. Dieser wird ins nächste Jahr übertragen und kann dort entweder für weitere Jahre angesammelt werden oder aber mit anderen Gewinnen verrechnet werden und damit zum zweiten Male Steuern sparen.
Dies ist ein Modell, das sich insbesondere für junge Leute eignet oder eben für alle, die sich am Anfang des Vermögensaufbaus befinden und ihren Sparerfreibetrag (noch) nicht ausschöpfen können. Übersteigen dann irgendwann einmal die Einkünfte den Pauschbetrag, freut man sich über den Verlustvortrag.
Noch effektiver könnte man diese Idee übrigens für die eigenen Kinder anwenden. Ich selber kenne mich mit Finanzanlagen für Kinder allerdings überhaupt nicht aus und bin mir auch nicht so sicher, ob es da nicht irgendwelche Einschränkungen gibt, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass man auf ähnliche Weise wie oben beschrieben über viele Jahre hinweg steuerfreie Einkünfte in durchaus ansehnlicher Höhe erzielen könnte. In 2015 hat jeder einen Grundfreibetrag von knapp 8.500 Euro (ab 2016 etwas mehr). Wer diesen über 10 bis 20 Jahre steuerfrei kassiert, hat am Ende eine ziemlich ansehnliche Summe an steuerfreien Gewinnen kassiert. Und selbst wenn gar kein Vermögen zur Verfügung stehen sollte, so könnte man zumindest einen satten Verlustvortrag generieren. Auch ein „schöner Start“…
Ich selber bin über diesen Status natürlich lange hinaus, finde es aber schade, dass ich solche Dinge damals alle nicht gewusst habe. Und dass es mir keiner erklärt hat. Aber wahrscheinlich gab es damals auch keine Aktienanleihen und keine Depots, wo man „mal eben“ von einer zur anderen Bank etwas transferieren konnte.
=> Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Drei Jahre im Voraus zahlen, vollständig steuerwirksam
Zum Abschluss an dieser Stelle (wie in den Vorjahren) noch einmal der Hinweis:
Kauf und Verkauf der hier erwähnten Aktienanleihen sind unter Umständen mit einem hohen Risiko verbunden! Es sollten sich daher nur Anleger an solche Strategien wagen, die sowohl die Funktion der Aktienanleihen, insbesondere der hier erforderlichen außergewöhnlichen Varianten, als auch die dahinter stehenden steuerlichen Konsequenzen vollständig verstanden haben!
Alle anderen lassen es besser bleiben. Danke.
Und nun viel Erfolg bei der eigenen Steuer-Planung !
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Peter,
ich würde jeden unnötigen Verkauf vermeiden ! Es löst doch immer
eine Steuer aus-
Realisiere ich einen Gewinn aus Aktien, fällt Steuer an. Wenn ich
dann wieder die gleichen Aktien kaufe und der Markt fällt, mache ich
hier wieder einen Verlust. Also rein und raus.
Ich denke by and hold ist besser und man trennt sich nur von Aktien,
die nicht mehr zu einem passen ( wie auch immer).
Gruss
Frank
„Realisiere ich einen Gewinn aus Aktien, fällt Steuer an.“
Okay – ich hätte dazu sagen sollen, dass man natürlich einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingereicht haben sollte. Hat man dies gemacht und der Freibetrag ist noch nicht ausgeschöpft, fallen eben keine Steuern an.
Und zwar endgültig. Das ist hier keine Verschiebung, sondern eine Ersparnis.
Aber auch wer keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank hat, zahlt natürlich erst mal Steuern, kann sie dann aber im Rahmen der EkSt-Erklärung wieder bekommen. Nicht ganz so optimal, aber auch hier: Keine Steuern bezahlt!
Übrigens: Was der Freistellungsauftrag für die Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrages ist, ist die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) für die Ausnutzung des Grundfreibetrages. Auch in diesem Falle werden keine Steuern erhoben.
Gruß, Der Privatier
Oh Peter , hast Du mal ein reines Gedankenspiel gespielt ??? .
Ich seh schon , da kann man ja mal auf komische Gedanken kommen ( HAHAHA ) .
LG Det
Ach, so komisch finde ich die Gedanken gar nicht!
Ich denke, so mancher, der seinen Sparer-Pauschbetrag nicht ausnützt oder Studenten (ohne o. geringes Einkommen), oder auch Familienväter, die Depots ihrer Kinder verwalten, könnten diese Gedanken sehr gut als Anregung gebrauchen.
Gruß, Der Privatier
Ja Peter , schon richtig , nur hoffentlich haben dann auch alle ihre eigenen Rahmenbedingungen überprüft , und laufen dann nicht in Fallen wie KV Pflicht bei Familienversicherten o.ä. rein . Sondern sind Vollumfänglich auf Ihr handeln vorbereitet . Immer schwer für andere etwas zu sagen , da ja Rahmenbedingungen immer andere sind.
LG Det
Okay, Det – da hast Du Recht! Danke für diese Hinweise/Warnungen.
Ich sollte meine Warnung im obigen Beitrag nicht nur auf die Risiken von Aktienanleihen beschränken, sondern auch noch darauf hinweisen, dass zuvor immer die
persönlichen Rahmenbedingungen unbedingt vollumfänglich zu prüfen sind !
Denn ansonsten kann man sich in der Tat auch einige Nachteile einhandeln, wie z.B. die eigene KV-Pflicht bei Kindern.
Gruß, Der Privatier
Ja Peter , Leider . LG Det
Hallo, ich finde die Blogeinträge zum Thema Steuern sehr interessant, da ich gerade versuche mir ein kleines Vermögen durch Dividendenaktien zu schaffen.
Ich habe eine Frage bzgl. der Einkünfte vorziehen:
Angenommen ich habe in dem Jahre Zinsen und Dividenden von 400€ erhalten. Zusätzlich kann ich bei meinen Aktienkurse Kurszuwächse von 401€ verzeichnen. Wenn ich diese nun verkaufen würde, könnte ich demnach meinen Sparerpauschbetrag von 801€ gänzlich ausnutzen. Wenn ich aber nun alles in einem Depot bei einer Bank habe, bei der ich gleichzeitig auch einen Freistellungsauftrag über die gesamten 801€ habe, was bringt mir das vorgehen dann? Ich zahle doch ohnehin keine Steuern, da diese dank des Freistellungsauftrages erst gar nicht von der Bank abgezogen werden, bis ich die Höhe von 801€ erreicht habe.
Oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler?
Vielen Dank!
Du hast schon Recht: Für das aktuelle Jahr bringt es Dir bei Deinem Beispiel keinen Vorteil. Aber Du verschenkst die Möglichkeit, ein steuerfreies Einkommen zu kassieren. Und darum eben die Überlegung, Einkünfte „vorzuziehen“.
Das heißt, der Vorteil wirkt sich erst in der Zukunft aus. Stellen wir uns einmal vor, Deine Einkünfte entwickeln sich weiter so wie bisher (400€ Zinsen/Div. und 400€ Kursanstieg pro Jahr). Jetzt betrachten wir einmal das Folgejahr 2016:
a) Du verkaufst in diesem Jahr (2015) nichts, deine Einkünfte belaufen sich auf 400€. Steuerfrei dank Freistellungsauftrag. In 2016 hast Du wieder 400€ Div. und da Du in 2015 nichts verkauft hast, inzwischen einen Buchgewinn von 800€ bei deinen Aktien. Verkaufst Du jetzt, liegst Du mit 400€ über Deinem Pauschbetrag und zahlst Steuern.
b) Du realisierst in diesem Jahr (2015) 400€ Kursgewinne, deine Einkünfte belaufen sich auf 800€. Steuerfrei dank Freistellungsauftrag. Du kaufst die Aktien am nächsten Tag zurück. In 2016 hast Du wieder 400€ Div. und wieder einen Buchgewinn von 400€ bei deinen Aktien. Verkaufst Du jetzt, liegst Du mit 800€ wieder innerhalb des Pauschbetrages und zahlst keine Steuern.
Gruß, Der Privatier
Peter , noch ein paar Zahlen , zu dem reinen Gedankenspiel ( lach )
2014 = 8354,00 Euro
2015 = 8472,00 Euro
2016 = 8652,00 Euro ??? ( Erst geplant , daher noch nicht feststehend )
Könnte ja bei Deinen Nach – Gedankenspiel evt. hilfreich sein .
Der Hilfsprivatier ( Ist so ähnlich wie Hilfsarbeiter Hahaha bin Ich )
Schön fand ich auch Deinen Satz “ finde es aber schade das ich solche Dinge alle nicht gewusst habe , und Sie mir auch keiner erklärt hat “
Gut das Du jetzt die Bildungsoffensive auch für die noch jüngeren gestartet hast. Evt. kann dieses ja auch noch etwas finanzielle Bildung in die Welt tragen wie Du oben schon richtig bemerkt hast . Bei den Zahlen oben , ist
KV Pflicht und sonstige Rahmenbedingungen , selbst zu prüfen , Freistellungsauftrag bereits beinhaltet bei NV .Vielleicht machen Wir ja bald ein neues reines Gedankenspiel , mal schauen. LG Det .
Danke Det für das ergänzende Zahlenwerk!
Ich selber gehöre ja nun schon seit ein paar Jahren zu denen, die ihre Einkünfte (in der Hoffnung auf was?) nach hinten verschieben und nicht (wie im Beitrag) nach vorne vorziehen.
Ob sich das Vorziehen oder das Nach-Hinten-Schieben als die sinnvollere Variante erweist, wird sich womöglich bald zeigen, denn wieder einmal droht die Abgeltungssteuer abgeschafft zu werden.
Nein, nein! Nicht gleich in Jubel ausbrechen! Auch hier gilt natürlich eines des Murphy’schen Gesetze: „Es kommt alles immer noch schlimmer.“
Oder mal im Klartext: Wird die AbgSt. abgeschafft, wird sich für viele die Kapitalertragssteuer erhöhen. Wer also jetzt seine Einkünfte auf später verschiebt, könnte dann später mehr Steuern bezahlen. Andersherum: Wer seine Einkünfte nach vorne ziehen kann, zahlt noch die AbgSt. von 25% – später u.U. mehr.
Oder aber es ist ihm völlig wurscht, da er ohnehin so wenig Einkünfte hat, dass er auch jetzt (und in Zukunft) mit seinem persönlichen Steuersatz besteuert werden wird. Aber da sollten wir mal auf die Phantasie des Finanzministers trauen. Dem wird da schon einfallen… Zum Beispiel die Abschaffung der ganzen Übergangs- und Altregelungen. Blickt ja sonst keiner durch…
Gruß, Der Privatier
P.S.: Das mit der Abschaffung der Altfälle habe ich gerade erfunden. Hat niemand was von gesagt!!
Hallo Tobias , ich versuchs nochmal anders zu sagen wie der Peter , Gewinne und Verluste kannst Du ggf. in die folgenden oder vorrangegangenen Jahre übertragen ( Verlust Vor / Rücktrag ).
Die NICHT ausnutzung ( Deines Freistellungsauftrages oder NV Bscheinigung / in dem jeweilgen Abrechnungsjahr zugeordnet ) , leider nicht. Somit stellt sich wie Peter es richtig bemerkt hat , erst in der Zukunft die Frage , kann ich meinen Freibetrag erneut ausnutzen , oder eben auch nicht . Und wenn Du die Gewinne oder Verluste bereits in der Vergangenheit realisiert hast , sind die ja bereits versteuert oder besser gesagt steuerlich berücksichtigt , ohne das hierrauf eine Steuerpflicht ( wegen Freibetrag / NV ) angefallen ist. Eine erneute Versteuerung erfolgt auf diesen Teil dann nicht mehr. Jedoch ist sicherlich auch auf die Kosten hierfür zu achten . Aber durch dieses Vorgehen , könnten halt Gewinne in bestimmten Grenzen realisiert werden , ohne das dieses zu einer tatsächlichen Steuerlast führen würde. Aber wie immer , persönliche Rahmenbedingungen prüfen. LG Det
Hallo Peter , nimm doch mal den Betrag von 2015 für NV und überleg mal , wenn es jetzt 2 Personen oder mehr wären , wie dann sich soetwas auswirken könnte .
Da ja dann die reinen VERBRÄUCHE auch keinerlei Steuerpflicht unterliegen , könnte ja ein REINER Verbrauch KEIN GEWINN somit KEIN EINKOMMEN sein . Weiterhin hatte ich Dir ja bereits die Zahlrente und die Ertragsanteilsversteuerung schon mal bei KV Pflicht nähergebracht , dieses ist auch manchmal ein nettes mittel , um eine steuerlich andere Pflicht auszulösen , da hier von Staats Seite richtigerweise davon ausgegangen wird , das bei Renteneinkünften ( Auch den Gesetzlichen ) ja auch immer ein Teil aus Zinsen ( Erträgen ) sowie ein Teil aus KAPITALVERBRAUCH erfolgt . Somit ist dann auch nur DIESER DIR PERSÖNLICH ANHAFTENDE ( WEGEN ERSTBEZUG UND RESTLEBENSALTER ) ERTRAGSANTEIL ( Der von den Zinsen kommt ) mit Deinen persönlichen EKST Satz zu versteuern. Jetzt stell Dir mal weiter vor , Du hättest noch irgendwo ein Gurkenglas wo Du ja evt. ein wenig Restrohstoffe hereingelegt hättest , könntest Du Dir ja bei Bedarf ( Belege Sicherheitshalber Zuhause aufbewahren )
nochmal eine kleine Zusatz Rente (Unverzinst aber ggf. mit Steuerfreien Kursgewinnen , da ja länger wie 1 Jahr im Bestand ) selber basteln , da ja jetzt bald Weihnachtszeit ist und die Bastelzeit ja bald anfängt .Hahaha
Alternativ bieten sich auch Gewinne aus Immos an , die mindestens 10 Jahre im Bestand sind , und dannach einfach verkauft werden , und solange Sie einen Gewinn abwerfen , ist dieser dann auch steuerfrei einzusammeln , und ggf. wieder zu VERBRAUCHEN . Also Du siehst , es gibt immer etwas zu verbrauchen , welches Du ja bereits Dein ganzes Leben Mühevoll angesammelt hast und selbstverständlich auch ordnungsgemäß versteuert hast . Aber der Verbrauch wird halt in Deiner EKST nicht besteuert , der wird dann woanders ( MWST u.s.w. ) versteuert , irgendwie kommt der Staat ( Sind Wir ja alle ) schon an seine Einkünfte . Ich hoffe dieses kleine Gedankenspiel , erfreut Dich wieder etwas , wie ja scheinbar auch das vorhergehende ( lach ). LG Det
Ach Peter , und zu der Frage was beabsichtigt ist , bei abschaffung AbgST , ist dieses doch ganz einfach zu verstehen . Hr. Schäuble möchte eine Leistungsgerechte besteuerung d.h. Einfach nur den persönlichen EKST – Satz .
Und , Peter , wie LEISTUNGSFÄHIG fühlst Du Dich gerade ???? Hahahahaha .
LG Det .
Hallo Peter , wie Du siehst , ist der finanzielle Bildungs Gedanke , in weiten Teilen der Bevölkerung doch oft noch nicht richtig verstanden worden . Besonders die Gedanken um den Status des Privatier , das Zusammenspiel von Einkünften und Kosten , Steuern und sonstigen Abgaben , sowie die Lebensplanung auch in finanzieller Hinsicht ist ja in weiten Teilen der Bevölkerung erst im Umbruch . Möglicherweise , eignet sich ja gerade Dein Blog , um die finanziellen Gedanken eines Privatier doch ein wenig mehr auszuleuchten , um damit dann auch für einzelne , evt. auch junge oder auch jüngere Menschen , die erst am Anfang ihres Weges stehen , einen netten Wissenstand zu vermitteln der sich dann ggf. auch in Bildung und Vermögen auszahlen kann . Du kennst ja den Zinseszinseffekt , und dieser ist ja Zeitabhängig , d.h. je jünger jemand ist , umso stärker wirkt sich dieses aus.
Daher wären ja gerade jüngere besser beraten sich frühzeitig um später Gedanken zu machen . Aber selbstverständlich auch über den Weg dorthin .
Evt. Peter , können Wir doch noch einen kleinen Beitrag dazu leisten .
Denk doch mal über Kapitel 13 Finanzielle Bildung nach , gibt es NOCH NICHT , aber könnte ja evt. noch entstehen . Und möglicherweise , könnte ja dann dort ein Austausch Alt ( Erfahren ) mit Jung ( auf dem Weg ) stattfinden . LG Det
Ich will Dir sehr gerne Recht geben: Mit der finanziellen Bildung ist es nicht weit her! Wobei ich den Begriff „finanzielle Bildung“ aber auch noch ein wenig weiter fassen möchte. Es geht nämlich nicht nur um Zins- und Zinseszinsrechnung und das Verständnis von Tagesgeld, Festgeld, Aktien oder Anleihen. Für mich gehören auch alle Fragen dazu, die sich irgendwie auf meine finanzielle Situation auswirken, wie z.B. Steuern, gesetzl. und private Renten, sämtliche Versicherungen, staatliche Förderungen (Bafög, Kindergeld, Riester, Rürup), usw. usf. – die Liste ist lang!
Aber ich will hier mal nicht so tun, als hätte ich die Weisheit mit Löffeln gefressen! Vieles habe ich auch erst Stück für Stück und bei Bedarf kennengelernt. Und natürlich lerne ich immer noch dazu. Ständig. Aber ich habe auch die Bereitschaft dazu. Und an der scheint es mir bei vielen zu mangeln. Hier wäre es sicher dringend geboten, zumindest die ersten und groben Kenntnisse bereits in Schule und Universität zu vermitteln und damit eventuell auch das Interesse zu wecken, sich mit diesen Themen weiter zu befassen.
In kleinen Teilen will ich natürlich gerne dazu betragen und ich hoffe, dass viele Kapitel hier im Blog oder auch in meinem Buch bereits ein Grundverständnis in einigen Bereichen vermitteln. Wenn sich die Gelegenheit ergibt, will ich das hin und wieder auch immer mal wieder weiter ergänzen. So z.B. gerade erst geschehen mit der Erläuterung der Zinseszinsformel und des Abzinsungsfaktors.
Gruß, Der Privatier
Hallo Peter , sowas meine ich , soetwas gsammelt , dann mit der von ich glaube Mr. Exel oder Dummerchen ? , behaupteten Schwarmintelligenz im Blog behandelt , perfekt . Alles schön aufgereiht unter 13 , 13.001 Anleihen , 13.002 Aktien , 13.003 Immobilien u.s.w. , und für den , der den Weg hierher findet , einfach nachzulesen . Evt. wollen sich ja doch noch einige jüngere auf den Weg zum Privatier machen und könnten dann noch etwas finanzielle Bildung gebrauchen . Und möglicherweise wäre das dann mit irgendwelchen Querverweisen ja einfache händelbarer ( Die bei Dir hinterlegten blauen links ). LG Det
Ich glaube, für eine grundlegende finanzielle Bildung ist mein Blog hier nicht der richtige Ort. Auch wenn ich am Rande immer mal gerne ein paar Beiträge zu Grundlagen-Wissen einstreuen werde, so soll es doch beim Hauptthema „Der Privatier“ (und bei dem Weg dahin) bleiben.
Diese Themen sind nämlich (soweit mir bekannt) an anderer Stelle kaum so umfangreich und detailliert zu finden. Finanzielles Grundwissen hingegen schon. Das muss ich nicht auch noch vermitteln. Ist mir auch zu mühsam…
Gruß, Der Privatier
Hallo Peter , ich glaube , das Dein Blog aber ganz genau dazu geeignet ist die finanzielle Bildung ( Hier die etwas gehobene ) zu dem Weg des Privatiers aufzuzeigen . Wo sonst könnten Berechnungsweisen von Renten , Zinsen , Sonstige Erträge im zusammenhang mit steuerlicher Planung besser erklärt werden , wie aus der Sicht eines Privatiers . Also denjenigen der von dem Kapital leben muß .
Man soll doch auch immer von den besten lernen , oder ??? . Und der Weg dorthin ist vermutlich von einigen jüngeren auch der gewünschte , Sie wissen evt. einfach nur noch nicht wie Sie es schaffen könnten , nur vom angesammelten Kapital zu leben, und davor genug Kapital anzusammeln, daß es zum Leben reicht.
Andererseits kann ich jedoch auch verstehen , das Dir das zu anstrengend ist , und Du die viele Bildungsarbeit nicht leisten möchtest , zwar schade , aber irgendwie aus Sicht eines Privatiers auch verständlich . Ich bleibe dennoch brav bei Dir , und werde mir Deine Sachen weiter anschauen . LG Det