Die hohe Kunst der Steuerplanung (Teil 1)
Wie schon vor ein paar Tagen angekündigt, ist mein Steuerbescheid für 2012 nun auch schriftlich eingetroffen und ich hatte genügend Zeit, ihn zu analysieren. Irgend etwas, was mir nicht gefällt, finde ich ja fast immer, aber insgesamt bin ich mehr als zufrieden.
Eine 5-stellige Summe als Steuerrückzahlung – das kann sich schon sehen lassen !
Aber es ist gar nicht so sehr die Höhe der Rückzahlung, die ich hier hervorheben will. Das ist relativ leicht zu erreichen und keine Kunst. Schon gar keine „hohe“ Kunst.
Es sind vielmehr die weiteren Randbedingungen bzw. Aufgabenstellungen, die ich mir für 2012 vorgenommen hatte und die ich – wie ich meine – ganz hervorragend gelöst habe.
Was also waren meine „Aufgaben“ für 2012 ?
- Da war zunächst einmal eine 6-stellige Abfindung möglichst weitgehend vor der Steuer zu retten.
- Altverluste aus Kapitalanlagen aus der Zeit vor 2009 sollten genutzt werden, bevor sie verfallen.
- Das restliche Einkommen (Kapitaleinkünfte) sollte so gering wie möglich sein.
=> Einkünfte, Einnahmen und Einkommen
Wichtig für das Verständnis von Steuerfragen
Zum ersten Punkt (Optimierung der Abfindung) habe ich ja hier schon einige Beiträge geschrieben, wie z.B. über die Fünftelregel, den optimalen Termin und über weitere Optimierungen. Gerade in dem letzten Beitrag waren auch schon ein paar kurze Hinweise auf die Steuer-Einsparungen durch einen Rürup-Vertrag enthalten. Letzlich hat der Rürup-Vertrag auch ganz entscheidend zur Höhe meiner Steuerrückzahlung beigetragen (zum Thema Rürup und Steuern gibt es auch ein gesondertes Kapitel in meinem Buch „Per Abfindung in den Ruhestand“).
Ich will das daher hier nicht alles wiederholen. Nur so viel: Alles was ich zum Thema Abfindung und Optimierung in meinen Beiträgen und in meinem Buch geschrieben habe, hat sich so jetzt bewahrheitet:
- Die Verschiebung der Abfindungszahlung ins Folgejahr war okay.
- Die Fünftelregel wurde angewandt und
- Der Rürup-Vertrag hat ebenfalls seine Wirkung gezeigt.
Ergänzen möchte ich allerdings noch, dass das Finanzamt zu meinem Aufhebungsvertrag noch einige zusätzliche Belege eingefordert hat, so u.a. den ursprünglichen Arbeitsvertrag (um eine evtl. von vorherein befristete Anstellung auszuschliessen), den Aufhebungsvertrag selber, eine Berechnung der Abfindungshöhe, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus der Firma, sowie einen Zahlungsbeleg (um zu prüfen, ob die Zahlung in einer Summe geflossen ist).
Das war aber alles in Ordnung soweit und hat mir auch keinen Anlass zur Sorge bereitet.
Da waren die anderen Punkte aus meiner obigen Liste (Altverluste und Kapitaleinkünfte) schon etwas schwieriger zu bewerkstelligen. Darüber werde ich dann im zweiten Teil der „Hohen Kunst der Steuerplanung“ berichten.
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Kommentare
Die hohe Kunst der Steuerplanung (Teil 1) — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>