Kap. 9.5.7: Hinweise zum Dispositionsjahr: Krankenversicherung
Im heutigen Beitrag über „Hinweise zum Dispojahr“ (hier geht es zum Beginn der Serie) soll es um die Auswirkungen des Dispojahres auf die Krankenversicherung gehen.
Dazu erinnern wir uns zunächst noch einmal an den Beginn dieser Serie, in dem ich erläutert habe, dass der Begriff „Dispojahr“ keine offizielle Bezeichnung ist und insofern auch weder bei der Arbeitsagentur, noch bei den Krankenkassen oder der Rentenversicherung einen besonderen Status darstellt.
Im Hinblick auf die Krankenkasse bedeutet dies, dass jemand, der sich für ein Dispojahr entschieden hat, genau so zu behandeln ist, wie jemand, der … Weiter lesen