Kap. 2.7: Vorsicht: Falle bei Verschiebung der Abfindung
Inzwischen habe ich ja schon in zahlreichen Beiträgen erläutert, dass sich eine Verschiebung des Auszahlungstermins einer Abfindung in das Folgejahr oftmals steuerlich günstig auswirkt. Zu allererst wohl in meinem Beitrag über die „Abfindung und Steuern – Der Termin„.
Und ich habe auch darauf hingewiesen, dass dies nicht in jedem Fall günstig ist, sondern dass durch die Verschiebung in ein Jahr mit geringen Einkünften u.U. die Voraussetzung für die Fünftelregel entfallen könnten (keine Zusammenballung mehr). Mehr dazu im Beitrag über „Abfindung – Besonderheiten und Fallstricke„.
Vor ein paar Wochen habe ich aber … Weiter lesen