Kap. 3.1.6: Hinweise zur Fünftelregel: Kapitaleinkünfte
In den Kommentaren im Rahmen dieser Beitragsserie mit Hinweisen zur Fünftelregel kommt immer mal wieder die Frage auf, wie sich denn eigentlich Kapitaleinkünfte in Verbindung mit der Fünftelregel auswirken.
Die Frage ist berechtigt, denn immerhin gilt für einfache Fälle, bei denen die Kapitalertragssteuer bereits durch die Banken über die Abgeltungssteuer einbehalten wurde, dass die Angelegenheit damit eigentlich erledigt ist und somit kein Einfluss auf die Berechnungen der Fünftelregel gegeben sein sollte.
Abgeltungssteuer
Diese Überlegung ist auch zunächst einmal korrekt. Zwar entfaltet die Abgeltungsteuer ihre abgeltende Wirkung nur für die o.g. „einfachen“ Fälle, aber … Weiter lesen