Kap. 10.2: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Heute möchte ich einmal eine Steuergestaltung erläutern, die zwar im Zusammenhang mit einer hohen Abfindung und der Fünftelregel eine ganz besondere Wirkung entfaltet, die sich aber auch ohne eine Abfindung durchaus lohnen kann:
Die Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Und das steckt dahinter:
Seit Anfang 2010 können die Beiträge zur privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in voller Höhe im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Wer nun seine Beiträge im Voraus zahlt, kann dadurch im Jahr der Abfindungszahlung seinen Sonderausgabenabzug deutlich erhöhen und so erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Vorauszahlungen werden dabei (seit Anfg. 2020 … Weiter lesen