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Steuerplanung 2014 — 5 Kommentare

  1. Inzwischen habe ich die wichtigsten Steuerbescheinigungen meiner WP-Depots zusammen und habe mir mal einen ersten Überblick verschafft, was für 2014 so an Steuern bei mir zusammenkommt…

    …und ich habe einen Fehler gemacht! Einen großen. Ich könnte mich schwarz ärgern. Aber ich muss erst mal noch ein wenig rechnen und überlegen. Am Montag werde ich dann berichten.

    Gruß, Der Privatier

  2. Lieber Privatier,
    dein Blog ist für eine gewissenhafte Vorruhestandsplanung unverzichtbar und auch mir eine große Hilfe. Vielen Dank dafür!
    Das Thema „Kapitaleinkünfte und Familienversicherung“ wird bei mir in 2016 auch relevant werden und ich habe deswegen auch viel gegoogelt.
    Dabei bin ich auf folgenden Link gestoßen:

    https://www.finanzfrage.net/g/frage/ausschluss-aus-der-familienversicherung-kv-wg-zu-hoher-kapitaleinkuenfte#answers

    Wenn ich das richtig interpretiere, dann gilt bei Ehegatten mit Zugewinngemeinschaft, bei denen das Wertpapierdepot als Gemeinschaftskonto läuft, nicht zwangsläufig eine 50:50-Aufteilung der Kapitaleinkünfte, sondern man kann die Zuordnung in der Steuererklärung frei steuern (und die Zuordnung wird dann auch von der Krankenkasse bei der Prüfung der Familienversicherungsgrenzen so anerkannt).
    Vielleicht kann einer der Mitleser hierzu praktische Erfahrung mit seiner GKV beisteuern ?
    Gruß (JL)

    • Zunächst einmal vielen Dank für das Prädikat „unverzichtbar“! Höre ich doch immer wieder gerne… 🙂

      Wenn das Thema „Kapitaleinkünfte und Familienversicherung“ erst 2016 relevant wird, bleibt ja noch genügend Zeit, das richtig vorzubereiten. Ganz auf der sicheren Seite ist man nämlich natürlich dann, wenn die Einkünfte auch schwarz auf weiß per Steuerbescheinigung der Banken dem jeweiligen Ehegatten zugeordnet sind. Dazu ist natürlich erst einmal (mindestens) ein Einzeldepot eines Ehegatten erforderlich. Dahin kann man dann einzelne Wertpapiere kostenfrei einbuchen. Dies geschieht ohne jeden Nachteil, es erfolgt allerdings eine Mitteilung an das Finanzamt. Wahrscheinlich dient dies zur Überprüfung der Schenkungssteuer. Falls hier die Grenzen in Gefahr geraten, wäre also Vorsicht angebracht.

      Ganz ohne „Aufsehen“ kann man so einen Transfer dadurch machen, dass man bei anstehenden Verkäufen/Einnahmen die Beträge stückchenweise transferiert.

      Und als letzte Variante kann man in der Tat auch in der Steuererklärung eine Zuordnung der Einkünfte auf den jeweiligen Ehegatten treffen. Also auch bei Gemeinschaftskonten.

      Alle drei Varianten habe ich bereits erfolgreich praktiziert, wobei ich das stückchenweise Umbuchen vorziehe. Dauert zwar länger, dafür geschieht es ohne Kenntnisnahme von außen.

      Möglichkeiten gibt es eigentlich recht viele – man muss sie nur nutzen!

      Viel Erfolg dabei!
      Gruß, Der Privatier

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Der Privatier