Abfindung und Familienversicherung
Im Mai 2019 ist das sog. „Terminservice- und Versorgungsgesetz“, kurz: TSVG in Kraft getreten. Was der Titel nicht gleich auf Anhieb vermuten lässt, wurden mit diesem Gesetz auch einige weitere Änderungen verabschiedet, die man nicht so direkt mit „Terminservice“ in Verbindung bringen würde.
So war darin u.a. auch eine gravierende Änderung für die Zugangsvoraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Abfindung enthalten.
Die in der Anfangszeit aufgetretenen Fragen wurden inzwischen durch ein Schreiben des Spitzenverbandes der GKV weitgehend geklärt und deshalb möchte ich die aktuelle Rechtslage heute hier einmal zusammenfassen.