Kap. 10.8.2: Besteuerung von Kapitalerträgen
Im letzten Beitrag habe ich über die Abgeltungssteuer geschrieben. Eine Steuer, die ihren Namen daher hat, dass damit alles, was mit Steuern auf Kapitalerträgen zu tun hat, „abgegolten“ ist. Und da die Abgeltungssteuer auch noch von den Banken automatisch einbehalten wird, müsste man sich im Grunde gar nicht mehr um die Steuern kümmern.
Warum man das aber vielleicht doch besser machen sollte, möchte ich in diesem Beitrag und im nächsten Beitrag erklären. Dazu werde ich heute damit beginnen, die Besteuerung von Kapitalerträgen einmal komplett zu erklären.
Wer hat da gelacht?
Na gut – „komplett“ war … Weiter lesen