Bis zum Jahresende noch erledigen!
Ich habe hier noch einmal einen Beitrag hervorgeholt, den ich im letzten Jahr hier auch schon einmal veröffentlicht habe.
Denn , wenn das Jahresende in greifbare Nähe rückt, gibt es eigentlich jedes Jahr immer wieder dieselben Themen, die man möglichst noch im alten Jahr klären sollte.
Und diese Themen habe ich natürlich in den vergangenen Jahren immer einmal erwähnt, aber es kommen ja immer wieder neue Leser hinzu, die es aber meistens nicht schaffen, sich durch den Berg von Beiträgen zu wühlen.
Und damit ich die Beiträge nicht ständig wiederholen muss, gebe ich mit dem heutigen Beitrag noch einmal eine Übersicht über die wichtigsten Themen, an die man jetzt denken sollte.
Dabei werde ich mit dem Thema beginnen, welches zeitlich zuerst angegangen werden sollte:
=> Serie: Hinweise zur Fünftelregel
Mit: Grundlagen, Berechnungen, Beispiele
Einkommensplanung
Eine möglichst exakte Planung von Einkünften kann unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung im nächsten Jahr verhindern. Insbesondere dann, wenn es darum geht, gewisse Grenzen nicht zu überschreiten.
Als Privatier, der im Wesentlichen von seinem Kapitaleinkünften lebt, hat man immer einen gewissen Spielraum, inwieweit die Einkünfte steuerrelevant sind oder nicht. Und diesen Spielraum sollte man auch nutzen, denn ist das Jahr erst einmal vorbei, ist dafür in der Regel zu spät.
Mehr zu den Motiven einer Einkommensplanung und den Mitteln zur Durchführung gibt es in den Beiträgen:
Planung und Durchführung erfordern in der Regel immer ein wenig Zeit. Je eher man also anfängt, desto besser. Ansonsten könnte es bis zum Jahresende knapp werden!
Wer unbedingt noch den Wunsch verspürt, die Steuerlast zu reduzieren, kann sich auch noch überlegen, etwas in die eigene Rentenversicherung einzuzahlen. Möglichkeiten ergeben sich entweder durch:
- Freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung oder
- Freiwillige Einmalzahlungen zum Ausgleich eines Rentenabschlages
Für beides ist jedoch ein Antrag erforderlich. Und dafür wird es jetzt wirklich allerhöchste Zeit. Die Bearbeitungszeit bei der DRV ist oftmals recht lang und von daher dürfte es für dieses Jahr eigentlich schon zu spät sein.
=> Ausgleichszahlung für Rentenabschlag
Mit: Kosten und Vorgehensweise, Beispielrechnung
Abstimmung der Abrechnung für eine Abfindung
Wer im laufenden Jahr sein Arbeitsverhältnis beendet hat und Anfang des kommenden Jahres eine Abfindung zu erwarten hat, sollte die verbleibende Zeit in diesem Jahr nutzen, mit der zuständigen Stelle in seinem (Ex-)Unternehmen klären, wie man sich dort die Abrechnung im Hinblick auf die Steuern vorstellt.
Hier gibt es zum Teil sehr abenteuerliche Varianten und auch hier gilt: Ist so eine Abrechnung erst einmal schief gelaufen, ist es in der Regel sehr viel schwieriger, dies im Nachhinein wieder zu korrigieren, als wenn man im Vorfeld ein wenig Energie investiert, um das gleich in die richtigen Bahnen zu lenken.
Mehr zu den Hintergründen findet sich in den Beiträgen:
Ende Oktober/Anfang November ist sicher eine gute Zeit, einmal ein erstes Gespräch zu suchen. Falls es Probleme geben sollte, hat man ausreichend Zeit, diese noch rechtzeitig zu klären.
=> Steuern auf Kapitalerträge – Die Anlage KAP
Wer muss ausfüllen? Wer sollte ausfüllen?
Verlustbescheinigung beantragen
Auch daran gilt es jedes Jahr zu denken: Wer im laufenden Jahr Verluste bei den Kapitaleinkünften zu verzeichnen hatte und diese mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen möchte, muss rechtzeitig (bis zum 15.Dezember) eine Verlustbescheinung beantragen.
Dies ist aber nicht zwangsläufig immer die richtige Entscheidung. Manchmal mag es auch besser sein, die Verluste einfach mit ins nächste Jahr zu nehmen. Um dies zu entscheiden, ist wieder der erste Punkt hier in der Liste von Bedeutung: Eine möglichst exakte Einkommensplanung.
Mehr zur Verlustbescheinigung gibt es im Beitrag:
Und sonst?
Zwei Punkte fallen mir noch ein, für die es inzwischen auch separate Beiträge gibt:
- Wenn ein Ehepartner im kommenden Jahr ALG beziehen möchte, ist es oftmals besser, wenn dieser in die „günstigere“ Steuerklasse wechselt (also St.-Kl. 3). Und zwar noch in diesem Jahr! Siehe Beitrag: „Mehr Arbeitslosengeld durch Steuerklassenwechsel„
- Wer in Erwartung einer hohen Abfindung bereits mit dem Gedanken spielt, aus der Kirche auszutreten, sollte dies auch noch in diesem Jahr machen. Siehe auch Beitrag über die Kirchensteuer.
Damit wäre die Übersicht abgeschlossen. Nicht jedes Thema ist für jeden relevant, aber ich bin mir jetzt schon sicher, dass es z.B. spätestens im Februar nächsten Jahres die ersten entsetzten Kommentare über völlig unerwartete Steuerabzüge bei den Abfindungen geben wird. 🙁
Besser man handelt jetzt!
Bei Fragen, Kritik oder Anmerkungen bitte die Kommentarfunktion benutzen.
Hallo Privatier,
ich habe gerade, in so einer Sache, Stress mit der DRV.
Am 9. September habe ich einen Antrag auf freiwillige Zahlungen mit Formblatt V0060 gestellt. Als ich keine Eingangsbestätigung bekam, habe ich am 25.09. nachgefragt.
Antwort: Ich müsse mich noch gedulden, man könne mir nicht sagen, wann ich eine Antwort bekommen würde.
Heute, am 23.10., also einen Monat später, habe ich wieder angerufen.
Antwort: Ich sehe hier keinen Antrag.
Auf meine Aussage, ich hätte den Antrag aber Anfang September geschickt kam die
Antwort: Dann muss ich mal in der Posteingangsmappe gucken. Ach da ist er ja, ist am 12.09. eingegangen.
Ich habe dann nach einer Eingangsbestätigung gefragt
Antwort: Die gebe ich Ihnen hiermit mündlich.
Ich sagte, dass mir das nicht genügt und ich wissen wolle, bis wann ich einen Bescheid erwarten kann.
Antwort: Das kann bis zu sechs Monate dauern.
Ein Antrag für 2018!!. Ich gab mich damit nicht zufrieden und bat, mich an den zuständigen Vorgesetzten weiterzuleiten.
Antwort: Das ist nicht vorgesehen.
Ich sagte, dass das für mich nicht in Ordnung sei und ich mich beschweren möchte.
Antwort: Das ist nicht vorgesehen und ich lege jetzt auf.
Insgesamt ein völlig unakzeptables Verhalten.
Über die Telefonzentrale bin ich jetzt beim Vor- Vor- Vorgesetzten gelandet und erwarte jetzt den Rückruf des zuständigen Vorgesetzten.
Wenn man etwas von der DRV braucht, muss man ein ganz besonders dickes Fell haben.
Ich hoffe, das es anderen besser ergeht.
Viele Grüße, Hardy
Danke für Deine Erfahrungen, die ich teilweise so bestätigen kann.
Von daher auch meine Aussage im Beitrag, dass die Bearbeitungszeit bei der DRV oftmals recht lang ist und von daher es für dieses Jahr eigentlich schon zu spät sein dürfte.
Ich habe unterschiedliche Erfahrungen gemacht: In meinem eigenen Fall hat bisher alles reibungslos funktioniert.
Anders bei meiner Frau – da waren die Erfahrungen ähnlich wie in Deinem Fall. Das war 2017, Antrag auf freiwillige Zahlungen (V060) im Sept. gestellt. Eingangsbestätigung im Okt. erhalten. Ab dann keine weitere Reaktion.
Auf telefonische Nachfrage Ende November habe ich damals die Auskunft bekommen, die Bearbeitung dauere bis zu 8 Monaten(!!). Auf ungläubiges Nachfragen, ob vielleicht Wochen gemeint waren, wurde die Aussage noch einmal bestätigt: 8 Monate!
Mein Hinweis, dass mit der Zahlung auch steuerliche Konsequenzen verbunden seien und ich daher die Zahlung definitiv noch im Dezember ausführen würde, notfalls auch ohne den genehmigten Antrag, wurde beantwortet mit: „Das haben wir nicht so gerne.“
Ich habe dann noch erwidert, dass ich es auch nicht so gerne hätte, wenn so ein Vorgang 8 Monate dauert und das Gespräch dann beendet.
Ich habe dann noch zwei, drei Wochen gewartet, ohne dass irgendetwas passiert ist und dann einfach überwiesen. Die Bescheinigung über die Einzahlung und korrekte Verbuchung war dann bereits vor Ende Jan.18 da.
Ich möchte das allerdings nicht als generell gültigen Tipp verstanden wissen!
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier,
dann sind wir ja schon zu zweit.
Das Problem scheinen die verschiedenen Verfahren zu sein.
Meine Schwester hatte gleichzeitig mit mir einen Antrag auf Ausgleich von Rentenminderung wegen vorgezogener Altersrente gestellt. Sie hat schon vor zwei Wochen eine Antwort bekommen. das scheint maschinell in der „normalen“ Rentenabteilung gemacht zu werden. Freiwillige Zahlungen werden wohl woanders und eher manuell bearbeitet.
Es spielen aber auch interne Gründe hinein; mein Jahrgang 1956 wird derzeit digitalisiert. Deshalb habe ich keine Akte mehr und mein Antrag lief ohne vollständige (Papier)-Akte herum.
Ich habe gerade mit dem zuständigen Abteilungsleiter gesprochen; mein Antrag wird heute bearbeitet; der Bescheid kommt per Post. Außerdem habe ich von ihm die Freigabe zur Einzahlung bekommen.
Er meinte aber auch, es wäre ja noch Zeit bis Ende März 2019. Die Verantwortung für steuerliche Nachteile würde die DRV aber nicht übernehmen. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich notfalls einfach eine Einzahlung am letzten Bankarbeitstag machen würde. (Den Trick kenne ich schon für Umsatzsteuervorauszahlungen)
Also; hartnäckig sein zahlt sich aus.
Viele Grüße, Hardy
Hallo Hardy und Privatier
Tja,wir sind schon mindestens zu dritt.Die DRV hat laut Wikipedia 61000 Mitarbeiter, aber die Wartezeiten – selbst für einfache Anträge sind schon beträchtlich. Ich habe vor sechs Wochen den Antrag V0210 (Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) gestellt. Dabei wollte ich besonders schlau sein und habe die Online-Dienste benutzt (mit Personalausweis und Lesegerät). Die Deutsche Rentenversicherung wirbt ja auf ihrer Website, diese Möglichkeit zu nutzen („Mach’s doch online!“) und hat sogar ein etwas infantiles Comic-Video mit „Axel und Herbert“ gepostet. Am Ende sagt Axel: „Ganz schön innovativ – die Rentenversicherung. Hätt‘ ich echt nicht gedacht.“
Hilft aber alles nichts. Es kam nur eine Eingangsbestätigung (per Brief, nicht im elektronischen Postfach bei der DRV). Keine Terminzusage. Seitdem nichts mehr. Dabei könnte ich mir die Auskunft fast selber ausrechnen.
Bei mir, V0210-Antrag in klassischer Papierform: Anfang Feb. eingereicht, Mitte März kam der Bescheid, also rund 6 Wochen.
Ist aber vielleicht auch jahreszeitlich unterschiedlich.
Wie man sieht: Sehr unterschiedliche Erfahrungen. Und woran es nun liegen mag, dürfte man kaum herausfinden. Vielleicht hilft ja auch ein persönlicher Besuch bei der Rentenberatung? Habe ich nicht ausprobiert, aber es könnte ja sein…
Ansonsten bleibt nur der Rat (für dieses Jahr wahrscheinlich zu spät): Wer einen Antrag auf freiwillige Rentenbeiträge stellen möchte, sollte dies frühzeitig machen und mit einer langen Bearbeitungszeit rechnen.
Gruß, Der Privatier
Heute kam dann auch der Bescheid mit der Post; überwiesen hatte ich schon letzte Woche. Damit ist das Thema beendet.
Im Bescheid stand auch der Hinweis:
„Die Beitragsbescheinigung für die im laufenden Kalenderjahr gezahlten Beiträge wird bis zum 28. Februar des Folgejahres erteilt und Ihnen ohne Aufforderung zugesandt. Wir bitten Sie, zwischenzeitlich von entsprechenden Anfragen abzusehen.“
Viele Grüße, Hardy
Sehr schön. Damit wäre das Thema ja dann auch erfolgreich erledigt.
Gruß, Der Privatier
Heute muss ich zum Thema „Bearbeitungszeiten von Anträgen auf freiwillige Rentenzahlungen“ noch eine aktuelle Erfahrung ergänzen:
Aufgrund der Diskussionen hier habe ich nämlich noch einmal überprüft und festgestellt, dass uns gar kein Bescheid für die noch für 2018 geplanten Einzahlungen für meine Frau vorliegt. 😮
Also noch schnell ein Antrag ausgefüllt (V060) und weggeschickt. Am 22.Okt.18 ohne irgendeine Hoffnung auf Antwort. Und die kann dann heute, am 24.Nov.2018, also einen Monat nach Antragstellung.
Das finde ich jetzt schon fast bemerkenswert schnell, wenn man bedenkt, dass sich die Zahl solcher und ähnlicher Anträge wahrscheinlich zum Jahresende häufen wird. Also: Danke schön an die DRV. Damit fühle ich mich mit der Einzahlung in ein/zwei Wochen schon wieder etwas wohler. Zur Not hätte ich auch wieder ohne Bescheid eingezahlt, aber so ist es mir wesentlich lieber. 🙂
Gruß, Der Privatier
Meiner Meinung nach , gehört auch noch dazu :
* Termin prüfen für z.B. letzte Annahme der Sondervorauszahlung
GKV / PKV bei der letztmaligen Annahme des Geldes .
( Mögen Die auch nicht so gerne , wenn man damit erst
am 27.12 kommt und Die das noch verbuchen müssen . )
Einige Versicherungen haben da auch Deadlines z.B. zum 15.12.
letzter Annahme und Buchungstag , wenn DAS noch in dem Jahr
zugeordnet werden soll und auch noch erfolgen soll .
* Ebendso Termin prüfen , letzte mögliche Annahme “ Basis “ Rürup .
Eigentlich das gleiche wie bei GKV / PKV .
* Bei den Banken , hast Du das ja schon mitgeteilt .
* Bei den Banken , ggf. auch nochmal , wenn denn Überhaupt
beabsichtigt , ( siehe auch der Stückzinstrick ) evt. mal
Temin für z.B. Aktienanleihen Kauf incl. der
Berücksichtigung der Zinszahlungen , nachfragen ,
wie das denn terminlich Abgestimmt wird . Also auch
Buchungstechnisch abgearbeitet wird . Kann manchmal auch
Grenzwertig werden/sein zum 27.12.
* Sollte man auch z.B. REITS/BDCs in seinen Aktienportfolio haben ,
daran denken , das man die Bar Dividende , nur als Kredit bekommen
hat . Entweder etwas LUFT lassen , damit im nächsten Jahr , der
Kredit bei der “ HAUPT-ABRECHNUNG “ wieder “ RÜCKWIRKEND “ eingezogen
und dann im nächsten Jahr “ RÜCKWIRKEND “ neu abgerechnet werden kann ,
oder einfach mit dem Ergebnis leben . Also Abrechnung des Kredites über
2 VA Jahre . Kann manchmal dann auch zu Überraschungen kommen .
* Und ANSONSTEN , da man ja eh wieder irgendwas vergessen hat , oder
irgendwie falsch geplant hat , etwas Gleichmut zulegen .
Wird sich vermutlich nicht KOMPLETT vermeiden lassen .
Aber für die gröbsten Fehler , kann man sich mit einer guten
Planung , ggf. schon mal ein wenig besser positonieren .
LG Det
Gilt für die Steuerwirksamkeit nicht das Abflussprinzip, also dass das Datum der Überweisung lt. Bankbeleg noch im Jahr 20xx war?
Theoretisch ja …….aber PRAKTISCH ???
LG Det
Danke Det für die Ergänzungen.
Die Problematik der letzt-möglichen Termine halte ich allerdings aus meinen eigenen Erfahrungen eher für gering. Ich bin allerdings auch noch nie auf den Gedanken gekommen, ausgerechnet am 27./28.Dez. noch eine Aktienanleihe zu kaufen oder einen Beitrag für eine Versicherung zu überweisen.
Darum wäre es eben empfehlenswert, die entsprechenden Überlegungen rechtzeitig und vorher abzuschliessen und dann auch durchzuführen.
Ich habe z.B. Anfang der Woche den Ausgleich meiner/unserer Depots soweit auf einen Stand gebracht, der alle meine gewünschten Kriterien erfüllt. Das Thema ist erledigt. Eine DRV-Einzahlung für meine Frau wird dann Anfang Dez. noch erfolgen und dann ist auch das erledigt.
Gruß, Der Privatier
Naja Peter , bei Dir ist das ja auch REGELMÄSSIG , bei mir eher ,
i.d.R. mässig . Leider sind manchmal ankommende Zahlungsströme bei
MIR ( im UN ) , die im Jan. , Feb. , März des Folgejahres kommen ,
halt bis 32.12. des Vorjahres schon mal mit bei EkSt zu Berücksichtigen .
Unabhängig , ob DIE auch tatsächlich eintreffen . Nicht immer ganz
einfach , der Blick in die Glaskugel . Rückwirkend fürs VA Jahr ,
kann ich dann leider KEINE Entlastungs-Zahlungen mehr leisten .
LG Det
Hallo, vielen Dank für die Infos. Bei uns ist überraschend ein Sonderfall aufgetreten. Meine Frau wird kurzfristig das Ausscheiden aus der Firma von Ende Dez. auf Ende Nov. vorziehen. Mit Sicherheit wird es nun nicht mehr reichen eine Bestätigung der DTV zur Möglichkeit der freiwilligen Einzahlung zu bekommen. Wird das gehen den Beitrag einfach mal vorab der DTV zu überweisen? Und wie wäre das Vorgehen ? Sag schon mal vielen Dank und hoffe das wir ein paar Tips bekommen j und f
Hallo,
geht es um das Erzeugen von Vorsorgeaufwendungen oder um die Vermeidung von Rentenlücken / Zeiten?
Meine Erfahrung (siehe oben) ist, dass die Anträge auf freiwillige Zahlungen per Hand bearbeitet werden und man mit Bearbeitungszeiten > sechs Monaten rechnen muss.
Die Anträge auf Ausgleich einer Rentenminderung werden maschinell bearbeitet und gehen schneller. Das Ergebnis sind meist hohe Beträge, es sind aber Teilzahlungen möglich.
Steuerlich gesehen sind Beides Vorsorgeaufwendungen.
Viele Grüße, Hardy
Ich habe ja weiter oben bereits beschrieben, dass ich auch einmal „normale“ Monatsbeiträge für meine Frau eingezahlt habe, ohne einen Bescheid dafür zu haben (s. hier: https://der-privatier.com/bis-zum-jahresende-noch-erledigen/#comment-18356 ).
Ich würde allerdings raten, hier einmal kurz bei der Rentenversicherung anzurufen und die Frage direkt dort zu stellen.
Gruß, Der Privatier
P.S.: Ich gehe mal davon aus, dass mit DTV die Rentenversicherung gemeint war? Ansonsten gibt es zwar viele Vereine, Verlage usw., die mit DTV abgekürzt werden, aber irgendwie ergeben die alle wenig Sinn. 😉
Bei meinem Antrag auf freiwillige Zahlungen zur DRV (Mindestbeitrag zur Erreichung der Wartezeit) hat es ca 3 Wochen bis zum Bescheid gedauert (war allerdings im Sommer, in der „Saison“ mag das anders sein).
Auf die Gefahr hin, daß ich mich fälschlicherweise als „Humanist“ oute möchte ich noch einen Aspekt ergänzen:
In meinem Abfindungsjahr hatte ich mir in Weihnachtsstimmung überlegt, einen Betrag zu spenden.
Das hat sich aber so spät im Jahr nicht mehr darstellen lassen da bei Lastschriften die Spende erst einige Wochen verbucht und bescheinigt werden kann (Widerspruchsfristen?).
Falls man also eine Spende o.ä. in Erwägung zieht, sollte man durchaus bald dran denken.
„Bald dran denken“ ist immer eine gute Idee. 🙂
Und der Sinn des obigen Beitrags…
Gruß, Der Privatier
Hallo Privatier, eine Frage zum Thema Steuerklassenwechsel. Wirklich eine interessante Möglichkeit an die ich gar nicht gedacht hatte. Wahrscheinlich für mich jetzt nicht mehr machbar, weil ich mitten im Dispojahr bin und nicht mehr arbeite. Kurz die Situation: Ich werde mich zum 01.03.2020 arbeitslos melden und ALG1 beantragen. Momentan kein Einkommen. Meine Frau ist seit 3/18 in Rente. Aus Zeiten in denen wir noch beide gearbeitet haben, sind unsere Steuerklassen seit vielen Jahren IV/IV.(gemeinsame Veranlagung) Ist es möglich beim Finanzamt den Wechsel der Steuerklasse zu beantragen obwohl ich momentan keine Steuern bezahle nur im Bezug auf die Berechnung des zukünftigen Arbeitslosengeldes ?
Es wäre jetzt der ideale Zeitpunkt für einen Wechsel. Ob man aktuell Steuern zahlt oder nicht, spielt keine Rolle. Zu den Details der Vorteile (und ggfs. Einschränkungen) siehe oben verlinkten Beitrag.
Gruß, Der Privatier
Soweit ich weiss, stimmt das Finanzamt einem Steuerklassenwechsel nur zu, wenn sich das ALG1 dadurch nicht erhöht.
Ich hatte mich letztes Jahr abgemeldet und melde mich bald wieder arbeitslos. Genau aus dem obigen Grund habe ich die Steuerklasse 3 beibehalten und ändere die erst, wenn mein ALG Anspruch aufgebraucht ist.
Was hat denn das Finanzamt mit der Höhe des ALG1 zu tun? NICHTS!
Von daher steht einem Wechsel der Steuerklassen absolut nichts im Wege.
Es gibt eine Einschränkung aus Sicht der Arbeitsagentur. Dies aber nur dann, wenn man im laufenden Jahr und ggfs. sogar während eines laufenden ALG-Bezuges wechseln möchte. Details dazu im oben verlinkten Beitrag.
Der Wechsel zum Jahresbeginn (oder auch bereits im Nov./Dez.) ist ein idealer Zeitpunkt!
Gruß, Der Privatier
vielen Dank für die schnelle Antwort. Fast zu schön um wahr zu sein, aber dann will ich das gleich mal in die Wege leiten.
Sorry, ich meine natürlich Arbeitsagentur.
Okay. Dann macht die vorherige Aussage mehr Sinn.
Allerdings ist es gerade bei der terminlichen Situation von Joe KEIN Problem, sondern im Gegenteil der ideale Zeitpunkt für einen Wechsel.
Gruß, Der Privatier
In diesem Zusammenhang hätte ich noch ein Frage bezüglich der Berechnung des ALG 1.
Ist ziemlich speziell; aber vielleicht kennt das jemand aus eigener Erfahrung.
Ich weiß das für die Berechnung die Einkünfte der letzten zwölf Monate herangezogen werden. Ein nicht unbeachtlicher Teil meines Einkommens waren Bonizahlungen,da ich im Vertrieb tätig war. Diese wurden aber meist erst im Folgejahr ausbezahlt. Wird das dann gestrichen mit der Begründung, dass die Zahlungen zwar zeitlich im Bemessungszeitraum ausgezahlt, aber eigentlich schon vorher „verdient“ wurden?
@Joe
Vorwort zum Aufbau der Arbeitsbescheinigung:
Pkt 7.: Angaben zum Arbeitsentgelt
Pkt 8.: Wurden beitragspflichtige Einmalzahlungen zusätzlich zu Pkt 7. geleistet
Ich folgere daraus, dass die im Bemessungszeitraum ausgezahlten Boni des Vorjahres aufs ALG1 wirken (und nicht die im Bemessungszeitraum erwirtschafteten aber im Folgejahr ausgezahlten Boni).
@Joe und @eSchorsch:
So ganz sicher bin ich mir mit der Antwort nicht, tendiere aber auch zu der von eSchorsch gefolgerten Sichtweise. Ich könnte mir denken, dass ein spezielles Forum für Arbeitslose dazu vielleicht eine fundiertere Aussage liefern könnte.
Gruß, Der Privatier
Die Regelung steht in § 150 – Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen
SGB III:
„(1) Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen.“
D.h. Zahlungen, die danach abgerechnet werden, bleiben unberücksichtigt. Durchführungsbeispiele sind auch in § 151 – Bemessungsentgelt zu finden.
@eSchorsch
danke für die Antwort. Wäre schön, und eigentlich auch logisch.Steuern und auch den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung habe ich ja in dem Monat bezahlt, in welchem ich den Bonus erhalten habe.
Hallo Privatier’s
Bezüglich der vielen Kommentare zu den Renteneinzahlungen.
Was ist denn von Rürup zu halten?
Ich wurde gewarnt, dass das Finanzamt nicht alle Verträge anerkennt. Und gibt es überhaupt etwas was sich mit Einstieg 59 Jahre noch lohnt. Wegen der Provision. Oder ist Renteneinzahlung sinnvoller.
Vielen Dank für eure Erfahrungen.
Mir sind weder „Warnungen“ noch Probleme bei der steuerlichen Anerkennung von Rürup-Verträgen bekannt. Ohne nähere Details oder Quellenangaben kann ich daher keine Ausssage dazu treffen.
Generell würde ich aber (sofern man die Wahl hat) derzeit immer eine Einzahlung in die gesetzliche Rente einem Rürup-Vertrag vorziehen.
Gruß, Der Privatier
Vielen Dank für die Antwort. Leider ist es nur die Antwort eines Steuerberaters ohne Quellennachweis.
Mich würde aber interessieren warum eine Renteneinzahlung der Rürup vorzuziehen ist. Ist der Gewinn, Wirkungsgrad besser?
Zinsniveau.
Rentenversicherungen investieren z.T. in sichere Staatsanleihen, die momentan Negativrenditen erwirtschaften. Daher rentieren Rentenversicherung momentan schlecht.
Die DRV investiert nicht, sondern lebt von der Hand in den Mund und braucht deshalb nicht mit/gegen Negativzinsen zu kämpfen.
Natürlich sind die Motive, sich für oder gegen eine bestimmte Form der Altersvorsorge zu entscheiden, auch immer von individuellen Gegebenheiten abhängig.
Warum ich momentan eine Einzahlung in die GRV vorziehen würde, habe ich in diesem Kommentar einmal zusammengefasst: https://der-privatier.com/kap-7-3-3-die-riester-rente-meine-bewertung/#comment-35199
Gruß, Der Privatier
Super danke. Dieser Gedanke ist interessant.
Ich habe noch etwas vergessen.
Ich bekomme in 2022 meine Abfindung. Das ist auch mein Dispojahr. Keine sonstigen Einkünfte. Ich könnte in 2022 die voll anzurechnende Renteneinzahlung von 25787 Euro machen und könnte ja bis März 2022 auch noch für die Monate November und Dezember 2021 Renteneinzahlungen nachreichen. Da arbeite ich nicht mehr.
Aber wäre das steuerlich sinnvoll,
oder sollte ich das noch in 2021 einbringen?
Moin Ella,
„Aber wäre das steuerlich sinnvoll,“
Nein, die max. Altersvorsorgesumme in 2022 (vorläufig Werte West) liegt bei 25638,60€, wovon 94% steuerlich berücksichtigt werden. Eventuell sinnvoll wäre es in 2021 für die beiden Monate November/Dezember freiwillige Einzahlungen mit Formular V0060 zu tätigen (max. für die Monate November/Dezember = 2641,20€ und sinnvoll? … hängt von der steuerlichen Situation in 2021 ab.
Möglich wäre auch eine „Teil“zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters in 2021 zu tätigen. Dazu muss aber die Auskunft mit Formular V0210 in 2021 noch gestellt werden, dito sinnvoll? … auch hier hängt es von der steuerlichen Situation in 2021 ab.
Gruß
Lars