Kap. 7.3.2: Die Rürup-Rente: Varianten
Vertragsvarianten
Nachdem ich im letzten Beitrag etwas über das grundsätzliche Prinzip der Rürup-Versicherung geschrieben und die Höhe der Förderungen erläutert habe, möchte ich heute noch auf verschiedene Vertragsvarianten bzw. Ergänzungen eingehen.
Die Varianten bei der Rürup-Rente findet man in erster Linie bei den zusätzlichen Versicherungen, die man abschließen kann, wie z.B.:
- Hinterbliebenen Versicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hinterbliebenen Versicherung sichert (wie der Name schon sagt) den Ehegatten im Falle des Todes des Versicherten ab. Eine solche Zusatzversicherung halte ich für empfehlenswert, da die Rürup-Rente an sich, also ohne diesen Zusatz, nicht vererbbar ist und das Kapital komplett verloren wäre. Als Nachteil dieser Zusatz-Versicherung muss man allerdings eine niedrige Rendite und damit eine niedrigere monatliche Rente in Kauf nehmen.
Ich habe mir beide Varianten von mehreren Versicherungen anbieten lassen und fand die monatlichen Einbussen nicht so dramatisch, so dass ich mich für die Ergänzung um eine Hinterbliebenen Versicherung entschieden habe.
=> Einkünfte, Einnahmen und Einkommen
Wichtig für das Verständnis von Steuerfragen
Die Ergänzung um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich u.U. an, wenn man eine Rürup-Rente in jungen Jahren abschließt. Im Versicherungsfall zahlt dann der Versicherer eine Rente oder übernimmt die laufenden Beiträge.
Je älter ein Arbeitnehmer ist, desto geringer ist das finanzielle Risiko, wenn er durch Berufsunfähigkeit ausfallen sollte, desto weniger ist also dieser Zusatz interessant. Für Leute wie mich, die ohnehin ihren Beruf gar nicht mehr ausüben wollen, ist ein solcher Zusatz eher uninteressant. Ich habe ihn daher von vorne herein verworfen.
Weitere Varianten findet man für die Auszahlungsphase. Die Versicherer verwenden hier teilweise unterschiedliche Begriffe, um ihre Produkte werbewirksamer anzupreisen. Da ist dann z.B. von einer „dynamischen“, „variablen“ oder „flexiblen“ Rente die Rede.
Gemeint ist dann immer die Frage, ob man von Beginn an einen festen Rentenbetrag haben möchte, der für die Dauer des Rentenbezuges immer gleich bleibt. Oder aber ob man mit einem meistens niedrigeren Betrag beginnt, der sich dann aber im Laufe der Jahre stetig erhöht, gekoppelt an teilweise unterschiedliche Bedingungen, wie an den Erfolg der Versicherung (Überschüsse).
Die Entscheidung über den richtigen Weg ist hier ähnlich wie bei der Frage „Rente mit 63 oder 65?“ nicht ganz einfach, weil es davon abhängt, wie lange man voraussichtlich lebt. Meine Tendenz ist momentan auch hier nach dem Motto „was ich habe, habe ich“ mich für den höheren, aber dafür konstanten Betrag zu entscheiden. Andererseits wäre ein gewisser Inflationsausgleich durch die steigenden Renten sicher auch nicht übel.
Hier bin ich mir noch unsicher, wie ich entscheiden werde. Das Gute ist aber, dass diese Entscheidung nicht bereits bei Abschluss des Vertrages, sondern erst zu Beginn der Auszahlungsphase getroffen werden muss.
Soviel erst einmal zu den Eigenheiten und Varianten der Rürup-Versicherung. Im nächsten Beitrag werde ich dann meine eigene Bewertung zur Rürup-Rente erläutern..
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