Kap. 7.4: Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Wie die Bezeichnung „Betriebliche Altersversorgung (bAV)“ schon vermuten lässt, handelt es sich dabei um Rentenvereinbarungen, die ein Betrieb mit seinen Arbeitnehmern, meist im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages, geschlossen hat.
In der Vergangenheit waren Betriebsrenten freiwillige Zusatzleistungen der Arbeitgeber, seit einigen Jahren besteht jedoch ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung.
Dabei ist der Arbeitgeber immer für die komplette Organisation der Betriebsrente zuständig und bestimmt daher auch den konkreten Durchführungsweg und einen Anbieter. Details werden dabei in der Regel über eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag geregelt.
Durchführungswege
Abgesehen von dem Rechtsanspruch, den Arbeitnehmer … Weiter lesen