Kap. 9.13: Arbeitslosengeld nach Freistellung
Mit dem Ende eines Arbeitsvertrages kommt es durchaus häufig vor, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird. Sei es aus schlichten betrieblichen Gründen (weil der entsprechende Betrieb z.B. geschlossen wurde), oder weil das Vertrauensverhältnis gestört ist oder aus welchen anderen Gründe auch immer.
In solchen Fällen hat es jahrelang Diskussionen darüber gegeben, wie denn die Zeit der Freistellung bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen ist, wenn anschließend ein ALG-Antrag gestellt wird.
Zuletzt hatte ich hier Anfang 2017 von einer geänderten Dienstanweisung der Agentur für Arbeit berichtet, mit der Zeiten eine unwiderruflichen … Weiter lesen