Kap. 2.8: Kuriose Folgen einer Formulierung im Kündigungsschreiben
Vor ein paar Wochen hatte ich hier über eine Falle im Zusammenhang mit der exakten Formulierung zur Verschiebung einer Abfindung in das Folgejahr berichtet.
Sicher eher ein Sonderfall, aber durchaus real.
Aber wenn man selber Einfluss auf die Formulierungen des Aufhebungsvertrages hat, sollte man durchaus auch auf solche Details achten.
Aber das gilt nicht nur für Arbeitnehmer – das gilt auch für Arbeitgeber!
Denn heute möchte ich einmal eine amüsante Geschichte erzählen, bei der der Arbeitgeber am Ende ganz schön dumm geguckt haben wird.
Betriebsbedingte Kündigung
In dem heutigen Fall wurde einem … Weiter lesen