Kap. 9.5.9: Hinweise zum Dispositionsjahr: Einfluss der Rahmenfrist
Seit Anfang 2020 wurde die früher geltende Rahmenfrist zur Prüfung eines Anspruches auf Arbeitslosengeld von 2 Jahren auf 30 Monate verlängert.
Wer die Regeln zur Prüfung und Berechnung eines ALG-Anspruches noch einmal nachlesen will, kann die Details dazu im Beitrag „Alles im Rahmen“ finden.
Und wer sich sämtliche Hinweise zum Dispojahr noch einmal ansehen möchte, kann hier beim Beginn der Serie starten.
Heute möchte ich einmal darstellen, welche Auswirkungen die Rahmenfrist auf die Vorgehensweisen bei der Durchführung eines Dispojahres hat.
Die Rahmenfrist
Noch einmal kurz zur Erinnerung: Die Rahmenfrist (seit 01.01.2020: … Weiter lesen