Kap. 10.6: Abfindung mit Steuerklasse 6 versteuern?
Nachdem ich im letzten Beitrag mit der Einzelveranlagung schon ein wenig in die Spezialitäten-Kiste gegriffen habe, möchte ich heute einmal auf ein Thema eingehen, welches insbesondere dann von Interesse ist, wenn der Empfänger einer Abfindung dem Vorschlag gefolgt ist, die Auszahlung der Abfindung in das Folgejahr nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu verschieben.
Mit einer solchen Verschiebung sollen ja die zusätzlichen Einkünfte durch die Abfindung in ein Veranlagungsjahr verlagert werden, in dem ansonsten nur noch geringe Einkünfte (oder auch gar keine) anfallen. Und um damit eine Menge Steuern zu sparen.
Um so größer dürfte das … Weiter lesen